Nach jahrelangen Debatten hat das Bundeskabinett im vergangenen Oktober den Entwurf aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf den Weg gebracht, wonach ein verpflichtendes Kennzeichen für die Schweinehaltung ab 2023 starten soll – vorerst allerdings nur bezogen auf frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch. Schrittweise sollen weitere Bereiche wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung sowie Tierarten wie Rinder und Geflügel dazukommen.
Vorgesehen ist ein Modell mit fünf Haltungskategorien während der Mast: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland sowie Bio. In der Stufe „Stall und Platz“ stehen Schweinen mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zu den gesetzlichen Mindeststandards zur Verfügung. So seien „die Buchten durch verschiedene Elemente strukturiert“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies könnten „zum Beispiel Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein“.
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