Bundeshaushalt 2024 – „Investieren. Entlasten. Zusammenhalten.“
Wir beraten in dieser Woche in erster Lesung den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024. Nach drei Krisenjahren, in denen wir mit hohen Ausgaben auf die Corona-Pandemie und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reagiert haben, kehren wir im kommenden Jahr zu „haushälterischen Normalzeiten“ zurück. Das macht die anstehenden Haushaltsberatungen im Bundestag herausfordernd wie seit langem nicht. Für die SPD-Fraktion gilt dabei: Investieren. Entlasten. Zusammenhalten. Die großen Zukunftsaufgaben können wir nur mit Zukunftsinvestitionen und starker soziale Sicherheit anpacken! Für uns gehören soziale, innere und äußere Sicherheit zusammen. Sie sind nicht verhandelbar.
Wir machen klimafreundliches Heizen für alle möglich
Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 ein klimaneutrales Land zu sein. Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) machen wir uns auf den Weg, in den nächsten 20 Jahren die Wärmeversorgung klimafreundlich umzustellen.
Mit dem Gesetz regeln wir, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In Neubaugebieten gilt das ab 2024. Bei bestehenden Gebäuden greift die Vorgabe erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Diese muss bis 2026 für große Städte (ab 100.000 Einwohnern) und bis 2028 für kleinere Kommunen vorliegen und die jeweiligen Wärmeversorgungsgebiete ausweisen. Dann haben Hauseigentümer:innen Klarheit darüber, welche Möglichkeiten für erneuerbares Heizen bestehen und ob beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist. Grundlage dafür ist das Wärmeplanungsgesetz, dass wir noch in diesem Jahr beschließen wollen, damit es zeitgleich mit dem GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.
Als Sozialdemokrat:innen legen wir besonderen Wert darauf, Klimaschutz und sozialen Zusammenhalt zu verbinden. Deshalb fördern wir den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Um Mieter:innen zu schützen, darf die Miete nach einem Heizungstausch um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter erhöht werden.
Überblick zu den Schwerpunkten im Entwurf des Bundeshaushalts 2024
„Investieren. Entlasten. Zusammenhalten.“
Die Bundesregierung hat am 5. Juli 2023 den Haushaltsentwurf 2024 und die Finanzplanung bis 2027 beschlossen. In dieser Woche wird der Haushaltsentwurf der Bundesregierung in erster Lesung im Bundestag und anschließend im Haushaltsausschuss beraten. Verabschiedet wird der Haushalt 2024 im November. Bei den nun anstehenden Beratungen ist für uns klar: soziale, innere und äußere Sicherheit sind elementar und gehören zusammen.
Die vergangenen Jahre waren Krisenjahre. Die Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die daraus resultierenden hohen Energiepreise haben uns vor enorme Herausforderungen gestellt. Deshalb haben wir viel Geld in die Hand genommen, um gut durch die Krisen zu kommen. Und das mit Erfolg! Wir haben mit drei großen Entlastungspaketen die Folgen der Krise für Bürger:innen und Unternehmen abgefedert. Zugleich haben wir dafür gesorgt, dass niemand im Winter frieren muss, unsere energieintensiven Betriebe weiter produzieren können und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Denn wir haben mit enormem Tempo unsere Energiequellen diversifiziert, neue Energiepartnerschaften geschlossen und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben. Zugleich befinden sich die Investitionen in Deutschland auf Rekordniveau. Damit dieser Kraftakt aber gelingen konnte, haben wir die Schuldenbremse des Grundgesetzes mehrmals aussetzen müssen.
Nach den Krisenjahren gilt es nun mit dem Haushalt 2024, zu den „haushälterischen Normalzeiten“ zurückzukehren. Zum ersten Mal seit vielen Jahren wird das Haushaltsvolumen im Vergleich zum Vorjahr nicht ansteigen. Zugleich wollen und müssen wir handlungsfähig bleiben. Denn wir befinden uns mit Blick auf die aktuelle Lage – schwächelnde Konjunktur, hohe Zinsen, Inflation und geopolitische Entwicklungen – vor großen Herausforderungen. Hinzu kommen die langfristigen Herausforderungen des menschengemachten Klimawandels, der Digitalisierung sowie der demographischen Entwicklung. Damit die Rückkehr zum haushaltspolitischen Normalpfad und finanzielle Handlungsfähigkeit gemeinsam gelingen, wollen wir klare Prioritäten setzen und diese im weiteren parlamentarischen Verfahren stark machen. Der Haushaltsentwurf 2024 sieht Ausgaben in Höhe von 445,7 Milliarden Euro vor, das sind rund ein Viertel mehr als 2019, dem Vorkrisenhaushalt. Gegenüber dem Krisenjahr 2023 sinken die Ausgaben allerdings um 30 Milliarden Euro. Mit einer Nettokreditaufnahme von 16,6 Milliarden Euro bewegen wir uns in dem von der Schuldengrenze vorgegebenen Rahmen. Zum Vergleich: 2021 lag die Nettokreditaufnahme bei 215,4 Milliarden Euro, 2022 bei 138,9 Milliarden Euro.
Investitionen bleiben auf Rekordhöhe
Der Entwurf sieht Investitionen von 54 Milliarden Euro in die Modernisierung des Landes und eine moderne Infrastruktur vor. Damit liegen die Investitionen 40 Prozent höher als 2019, vor der Corona-Pandemie. Hinzu kommen die Investitionen aus den Sondervermögen – in erster Linie aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), der das wichtigste Finanzierungsinstrument für die Energiewende und den Klimaschutz ist.
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und der Finanzplan bis 2027 sehen umfangreiche Mittel für die Absicherung und den Umbau der Energieversorgung vor. Eine zentrale Rolle spielt hierbei der Bau von Flüssiggasterminals, durch die Deutschland unabhängiger von einzelnen Energielieferanten wird. Der Ansatz wird hier deutlich erhöht und beträgt insgesamt 1,2 Milliarden Euro.
Auch die Investitionen in die Schieneninfrastruktur steigen im Vergleich zu 2023 um 2,9 Milliarden Euro auf insgesamt 12 Milliarden Euro. Die klassischen Verkehrsinvestitionen in Straßen, Schienen und Wasserstraßen betragen insgesamt 22,1 Milliarden Euro. Radverkehr und Fußverkehr als besonders klimafreundliche Formen des Individualverkehrs sollen mit 263 Millionen Euro gefördert werden.
Zusammenhalt sichern
Soziale Gerechtigkeit ist das Fundament unserer Gesellschaft. Im Haushaltsentwurf 2024 stehen zur Finanzierung wichtiger Vorhaben zusätzliche Mittel bereit. Mit dem Paradigmenwechsel durch die Einführung des Bürgergeldes weg vom Arbeitslosengeld II wurde ein zentrales sozialdemokratisches Vorhaben umgesetzt. Die Mittel für das Bürgergeld werden im Haushaltsentwurf um 500 Millionen Euro gegenüber 2023 erhöht.
Auch die Kindergelderhöhung auf 250 Euro je Kind, die der Bundestag bereits beschlossen hat, ist in diesem Haushalt vollständig abgebildet und ausfinanziert. Diese und weitere familienpolitische Leistungen sollen ab 2025 in der Kindergrundsicherung zusammengeführt werden.
Auch für das Startchancen-Programm wurde im Haushalt Vorsorge getroffen, 2024 in Höhe von 500 Millionen Euro. Insgesamt sind für die nächsten vier Jahre 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Ziel ist es, bis zu 4000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit besserer Infrastruktur, einem Chancenbudget und mehr Sozialarbeiter:innen auszustatten, um besonders sozial benachteiligte Schüler:innen zu unterstützen. Das Elterngeld bleibt mit 8 Milliarden Euro die wichtigste gesetzliche Leistung in der Familienpolitik. Mit all diesen Vorhaben verbessern wir die Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Familien.
Wichtig ist weiter, dass es zu keinen Leistungskürzungen im Bereich der Pflegeversicherung, Gesundheitsvorsorge und der Rentenversicherung kommt. Auch erhöhen sich die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung um 5,3 Milliarden Euro. Mit insgesamt 117,2 Milliarden Euro stellt dies den größten Ausgabenbereich im Bundeshaushalt dar. 9,5 Milliarden Euro sind für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorgesehen, die der Bund den Ländern in voller Höhe erstattet.
Wir stärken den sozialen Wohnungsbau, insgesamt sind 3,15 Milliarden Euro als Programmmittel vorgesehen. Denn bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, bleibt eine der großen Herausforderungen. Die Wohngeldreform schlägt sich auch hier nieder: Das Wohngeld steigt, mehr Wohngeld für mehr Haushalte, dafür sind 2,42 Milliarden Euro eingeplant.
Die Mittel der Städtebauförderung und der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) bleiben auf hohem Niveau und werden nicht gekürzt. Für die Städtebauförderung sind erneut Programmmittel von 790 Millionen Euro vorgesehen; die GRW wächst sogar um über 30 Millionen Euro an und wird mit 679,4 Millionen Euro gefördert.
Innere Sicherheit
Auch die vielfältigen und wichtigen Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit und gesellschaftlichem Zusammenhalt brauchen eine gute Ausstattung. Für innere Sicherheit sind im Etat des Bundesministeriums des Innern und für Heimat 6,49 Milliarden Euro vorgesehen, Schwerpunkte liegen dabei auf der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt. Gestärkt wird auch der Bereich der Cybersicherheit. Für den Aufbau eines ressortübergreifenden Netzwerks für Resilienz und gegen Desinformation sind erstmalig 2 Millionen Euro vorgesehen, um gezielte Falschnachrichten, Manipulationen der öffentlichen Meinung und Einflussnahme z.B. durch fremde Staaten zu bekämpfen. Die Selbstbewirtschaftungsmittel für die Ortsverbände beim Technischen Hilfswerk werden im Entwurf auf sehr hohem Niveau von 48 Millionen Euro festgeschrieben – ein wichtiges Signal an die haupt- und ehrenamtlichen Helfer:innen im Katastrophenschutz.
Auch wird der sehr hohe Bedarf bei den Integrationskursen gedeckt. So wird der Ansatz auf 880 Millionen Euro deutlich erhöht. Damit ist sichergestellt, dass es für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, Asylbewerber:innen und Zugewanderte aus anderen Ländern ein leistungsfähiges Integrationsangebot gibt.
Außerdem investieren wir weiter in die Digitalisierung und den Bürokratieabbau, um mit dem „Deutschlandtempo“ rasch und zielgerichtet die Herausforderungen im Bereich Energie, Bauen, Verkehr und Gesundheit zu bewerkstelligen. Für die weitere Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung sind moderne, digitale und aktuelle Register nötig. Im Regierungsentwurf sind dafür im BMI Mittel für den Registerzensus beim Statistischen Bundesamt und Registermodernisierung vorgesehen.
Äußere Sicherheit gewährleisten
Seit mehr als 18 Monaten führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Mit dem Überfall hat Russland der europäischen Friedensordnung, die wir nach dem Ende der Block-konfrontation mühsam aufgebaut haben, einen schweren Schlag versetzt. Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Krieg deshalb zurecht als Zeitenwende bezeichnet, durch die sich neue außen- und sicherheitspolitische Herausforderungen ergeben haben. Seit Kriegsausbruch unterstützen Deutschland und seine Partner in der EU und NATO die Ukraine wirtschaftlich, diplomatisch, humanitär und mit Waffenlieferungen. Durch die Zeitenwende müssen wir je-doch auch verstärkt in unsere eigene Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit investieren. Das spiegelt sich auch im Haushaltsentwurf wieder. Zur Sicherung von Frieden und Stabilität stärkt die Bundesregierung die Bereiche äußere Sicherheit und Verteidigung. Mit dem Haushaltsentwurf 2024, dem Finanzplan bis 2027 und dem im vergangenen Jahr beschlossenen Sondervermögen Bundeswehr wird sichergestellt, dass ab 2024 das 2-Prozent-Ziel der NATO erreicht wird. Der Etat des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) steigt auf 51,8 Milliarden Euro – das sind rund 1,68 Milliarden Euro mehr als 2023. Mit dem Sonder-vermögen Bundeswehr, welches für 2024 Ausgaben von 19,1 Milliarden Euro vorsieht, sind viele kostenintensive Großprojekte nun im Sondervermögen ausreichend finanziert.
Neben den Ausgaben für Verteidigung nimmt der Haushaltsentwurf auch die Entwicklungs-zusammenarbeit in den Blick. Die Bundesregierung stellt über 20 Milliarden Euro für öffentliche Entwicklungshilfegelder (ODA) bereit. Damit ist Deutschland weiterhin zweitgrößte Gebernation nach den USA. 2022 lag die ODA-Quote – also der Anteil der Entwicklungshilfeausgaben am Bruttoinlandsprodukt – bei 0,83 Prozent und damit deutlich über der im Koalitionsvertrag vereinbarten Quote von 0,7 Prozent. Für das laufende Jahr würde sich nach derzeitigem Stand eine ODA-Quote von 0,81 Prozent ergeben. Auch für das kommende Jahr wollen wir unser Ziel einer verantwortungsvollen Entwicklungszusammenarbeit erreichen. Nach einem Rekordetat von 7,48 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2023 sinkt laut Entwurf der Etat des Auswärtigen Amtes (AA) auf 6,16 Milliarden Euro – das sind rund 18 Pro-zent weniger. Das betrifft vor allem die finanziellen Mittel für die humanitäre Hilfe – sie verringern sich um 1,13 Milliarden Euro. Die Absenkung ergibt sich unter anderem auch durch den Wegfall der einmaligen Erhöhung der humanitären Hilfe um 708 Millionen im Haushalt 2023. Erfreulich ist, dass das Ziel der „Kulturmilliarde“ im Bereich der ausländischen Kultur- und Bildungspolitik erfüllt wird.
Weitere Vorhaben in dieser Woche:
Das Gebäudeenergiegesetz wird reformiert
In dieser Woche beschließt der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das GEG wird mit einer verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung (KWP) verzahnt, die parallel von der Bundesregierung im Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) auf den Weg gebracht wird. Der Wärmeplan muss von Kommunen über 100.000 Einwohner bis Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen bis Mitte 2028 vorgelegt werden. Beide Gesetze werden ab Januar 2024 gelten.
Das GEG baut auf der KWP auf. Also erst wenn die Kommunen festgelegt haben, welche Gebiete mit welcher Infrastruktur versorgt werden, müssen in Bestandsgebäuden Heizungen eingebaut werden, die mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden (65-Prozent-EE-Vorgabe). Dies gibt vielen Eigentümer:innen mehr Zeit und Planungssicherheit. Für Neubauten gilt diese Vorgabe grundsätzlich bereits ab 2024. Zugleich bleibt es dabei, dass niemand seine funktionierende Heizung ersetzen muss. Gehen Heizungen kaputt, können sie repariert werden.
In den Verhandlungen haben wir vor allem die Mieter:innen in den Blick genommen: dank eines allgemeinen Kostendeckels bei der Umlage der Investitionskosten eines Heizungstausches sollen sie nicht über Gebühr belastet werden. Vermieter:innen können über eine neue Modernisierungsumlage Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe 10 Prozent auf Mieter:innen umlegen, wenn – und das ist die Bedingung – sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen und diese von den umlegbaren Kosten abziehen. Zudem wird die maximale Erhöhung bei 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche gekappt. Des Weiteren sind Härtefalleinwände für Mieter:innen möglich, wenn die Umlage eine unangemessene finanzielle Härte bedeuten würde. Und die Umlagefähigkeit von Kosten eines Heizungstausches bei Indexmietverträgen wird beschränkt.
In den Verhandlungen haben sich die Ampelfraktionen überdies auf ein Förderkonzept verständigt, das den bisherigen Regierungsentwurf weiterentwickelt und aufstockt. Das Konzept beinhaltet eine „Grundförderung“ von 30 Prozent für alle selbstnutzenden Eigentümer:innen, Vermieter:innen, gemeinnützige Träger, Unternehmen und auch Kommunen. Hinzu kommt ein „Einkommensbonus“ von 30 Prozent zusätzlicher Förderung für selbstnutzende Eigentümer:innen mit zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Hiervon können rund 40 Prozent der selbstnutzenden Hauseigentümer:innen profitieren. Zusätzlich wird die frühzeitige Umrüstung besonders alter Heizungen durch einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ in Höhe von 20 Prozent belohnt. Grundförderung und Boni sind miteinander kombinier-bar bis zu einem maximalen Fördersatz von insgesamt 70 Prozent. Hinzu kommt die bereits bestehende Förderung von Effizienzmaßnahmen (wie beispielsweise Fenstertausch, Dämmung, Anlagentechnik). Über ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird es die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Anspruch zu nehmen. Diese Kredite sollen möglichst allen Menschen offenstehen, die beispielsweise aufgrund von Alter oder Einkommen auf dem regulären Finanzmarkt keine Kredite erhalten würden. Der Bund stellt dafür die Übernahme des Ausfallrisikos sicher.