Luiza Licina-Bode, MdB, zuständige SPD-Berichterstatterin im Rechtsausschuss für das Betreuungsrecht, teilt mit:
„Der Einsatz hat sich gelohnt. Der Inflationsausgleich für Betreuungsvereine, selbständige und ehrenamtliche Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer kommt.“
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um ihre inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung abzufedern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Von der Sonderzahlung sollen Betreuungsvereine, selbständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer profitieren. Der Gesetzentwurf sieht daneben eine Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vor, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten.
Hierzu erklärt Licina-Bode: „Die Inflation spüren alle. Betroffen sind auch die beruflichen und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sowie die Betreuungsvereine. Von ihrem Einsatz profitieren jeden Tag viele Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt selbst regeln können. Insbesondere die Betreuungsvereine, die ihre Mitarbeiter nach TVÖD bezahlen, können die gestiegenen Kosten nicht kompensieren.“
Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll monatsweise und pro geführte Betreuung ausgezahlt werden und auf den Zeitraum Anfang 2024 bis Ende 2025 begrenzt sein. Um keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand entstehen zu lassen, soll sie zusammen mit der quartalsweisen Vergütungsfestsetzung beim zuständigen Betreuungsgericht geltend gemacht werden. Die vorgesehene Zahlungshöhe von 7,50 Euro pro Monat und pro geführte Betreuung orientiert sich am Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023 entsprechend der im Vergütungsgesetz 2019 herangezogenen Bemessungsgrundlage TVöD SuE. Durch die Ausgestaltung als monatsweise Zahlung pro geführte Betreuung soll eine gerechte Mittelverteilung erreicht werden.
Durch die Schaffung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung wird die Notwendigkeit, das Vergütungssystem entsprechend der gesetzlichen Vorgabe insgesamt zu evaluieren, nicht aufgehoben. Die Evaluierung wird, wie im Gesetz vorgesehen, bis Ende 2024 durchgeführt.
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen ebenfalls eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung erhalten – und zwar in Höhe von 24 Euro pro Jahr und pro geführte Betreuung.
Der Gesetzentwurf soll als Formulierungshilfe der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Länder und Verbände haben Gelegenheit, bis zum 31. August 2023 Stellung zu dem Entwurf zu nehmen.
Licina-Bode weiter: „Ein zügiger Inflationsausgleich für Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine ist richtig und notwendig. Mit diesem Gesetzentwurf sollen bestehende Notlagen abgefedert werden. In enger Abstimmung mit den Ländern soll das Gesetzgebungsverfahren zügig zum Abschluss gebracht werden. Ein starkes Interesse daran haben wir alle: Denn Betreuung ist ein Thema, das jeden und jede betreffen kann.“