Wir sichern Fachkräfte für die Zukunft
Deutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle sichern und unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest aufstellen. Der Fach- und Arbeitskräftemangel zeigt sich bereits in vielen Branchen. Die Zahl der offenen Stellen ist auf einem Höchststand, auch Ausbildungsstellen können oftmals nicht besetzt werden. Der Umbau der Industrie hin zur Klimaneutralität bringt für viele Branchen Veränderungen mit sich. Der Arbeitsmarkt verändert sich, neue Berufe entstehen, andere Qualifikationen sind gefragt.
Bis 2035 müssen voraussichtlich rund sieben Millionen Fach- und Arbeitskräfte ersetzt wer-den. Das heißt, wir müssen handeln, damit das nicht zur Wachstumsbremse wird. Dafür brauchen wir beides: Mobilisierung der inländischen Potenziale und Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland.
Genau das regeln wir mit zwei Gesetzen: Wir müssen junge Menschen stärker dabei unter-stützen, eine Ausbildung zu machen, und den Beschäftigten notwendige Weiterbildungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt ermöglichen. Gleichzeitig müssen wir kluge Köpfe und helfende Hände aus aller Welt für uns gewinnen. Für uns ist klar: Fachkräfteeinwanderung und Weiterbildung gehören untrennbar zusammen.
Wir führen eine Ausbildungsgarantie ein und fördern Weiterbildung
Mit dem Weiterbildungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik. Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche.
Wir stärken die Weiterbildung Beschäftigter, indem wir die bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten vereinfachen und weiterentwickeln. Das bedeutet: Wir führen feste Förderhöhen ein und öffnen die Weiterbildungsförderung grundsätzlich für alle Betriebe. Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Komplexität weiter reduziert, indem wir die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte vereinheitlicht haben. Gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen haben wir die Förderkulisse damit weiter verbessert.
Zudem schaffen wir mit dem Qualifizierungsgeld eine neue Fördermöglichkeit. Beschäftigte, deren Arbeitsplatz vom Strukturwandel betroffen ist, unterstützen wir mit einer Qualifizierung dabei, als Fachkräfte im Unternehmen zu bleiben und dort neue Aufgaben zu über-nehmen. Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld ist, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beschäftigten im Unternehmen aufgrund des Strukturwandels einen Bedarf an Qualifizierung hat. Außerdem ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag erforderlich.
Wir wollen mehr internationale Fach- und Arbeitskräfte gewinnen
Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschließen wir in dieser Woche eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit. Damit eröffnen wir Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten.
Die Erwerbseinwanderung soll künftig auf drei Säulen basieren: Qualifikation, Erfahrung und Potenzial:
Qualifikation: Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, kann heute schon als Fachkraft kommen. Künftig können die Fachkräfte jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben, unabhängig von ihrem Abschluss.
Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, eine zweijährige berufliche Qualifikation und einen Verdienst über einer bestimmten Gehaltsschwelle oder die Geltung eines Tarifvertrages vorweisen kann, kann künftig einwandern. Der Abschluss muss also künftig nicht mehr formal in Deutschland anerkannt sein. Wer weiterhin eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses benötigt, kann auch im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft mit dem Arbeitgeber bereits in Deutschland arbeiten, vor Ort Deutschkenntnisse vertiefen und parallel das berufliche Anerkennungsverfahren betreiben. Gleichzeitig stärken wir die Abschlüsse der Außenhandelskammern, die als notwendige berufliche Qualifikation im Sinne dieser Säule anerkannt werden können.
Potenzial: Es wird eine Chancenkarte eingeführt, die es auch Menschen ohne Arbeitsvertrag ermöglicht, nach Deutschland zu kommen. Sie basiert auf einem Punktesystem, bei dem unter anderem Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Voraufenthalte, Alter und mitziehende Partner:innen berücksichtigt werden. Die Chancenkarte erleichtert die Suche nach einem Arbeitsplatz deutlich und ermöglicht auch Probearbeiten und Nebentätigkeiten. Auch Bildungsmigration soll gestärkt werden, indem die Berufsausbildung und das Studieren in Deutschland noch attraktiver gemacht werden sollen.
Wir stehen für ein modernes Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das nachhaltige Einwanderung und Integration von Fach- und Arbeitskräften verbessert. Es kommen nicht nur Arbeitskräfte, sondern Menschen. Wir brauchen eine Willkommenskultur, die ihren Namen verdient – mit attraktiven Arbeitsangeboten und Tarifbindung. Im parlamentarischen Verfahren haben wir dafür gesorgt, dass es keine Aufweichung bei der Tarifbindung und den sozialen Standards und keine generelle Öffnung für Leiharbeit gibt.
Mehr Transparenz durch schärfere Regeln beim Lobbyregister
Wir schärfen das Lobbyregister nach, damit wir noch mehr Transparenz schaffen. Interessenvertretung gehört zur politischen Meinungsbildung dazu. Wichtig ist aber, dass für die Öffentlichkeit nachvollziehbar ist, wie und wann sie auftritt und wer sie betreibt. Dazu trägt das Lobbyregister seit 1. Januar 2022 auch bei. In der Praxis haben sich jedoch Lücken aufgetan, die wir nun schließen.
Künftig müssen Interessenvertreter:innen auch angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird künftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Offengelegt wird auch, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt.
Damit stärken wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik ebenso wie die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung weiter.
Lieferengpässe bei Arzneimitteln bekämpfen
In den vergangenen Jahren kam es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten wie Kinderfiebersaft oder Antibiotika. Um dieses Problem anzugehen, werden wir in dieser Woche den Entwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) abschließend im Bundestag beraten.
Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Wir erhöhen die Liefersicherheit von versorgungskritischen Arzneimitteln, indem Pharmaunternehmen ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent anheben können. Die Krankenkassen übernehmen die Mehrkosten. Damit setzen wir einen Anreiz, dass versorgungskritische Arzneimittel hierzulande verfügbar sind.
Antibiotika, die in der EU oder im europäischen Wirtschaftsraum produziert werden, müssen künftig bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden. So soll Europa als Produktionsstandort für Arzneimittel gestärkt werden und die Lieferketten diversifiziert werden. Die Regelung kann auch für weitere versorgungsessentielle Arzneimittel genutzt werden. Die Regeln zur Preisbildung werden so angepasst, dass der finanzielle Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika verstärkt wird.
Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden.
Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen einfacher ein wirkstoffgleiches Arzneimittel anbieten. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten. Zudem werden Apotheken bei der Retaxation und der Abgabe von Hilfsmitteln von Bürokratie entlastet.
Für Rabattverträge müssen die rabattierten Arzneimittel künftig sechs Monate auf Lager sein. Auch die Bevorratungsverpflichtungen für Medikamente, die injiziert werden, und für Antibiotika zur intensivmedizinischen Versorgung sowie für Kinderarzneimittel werden erhöht.
Darüber hinaus erhält das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusätzliche Informationsrechte u.a. gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken, um ein Frühwarnsystem zu installieren, mit dem drohende Lieferengpässen erkannt werden können.
Wir verkürzen ebenfalls die Genehmigungsfrist für medizinisches Cannabis, ermöglichen Modellprojekte zum Drug Checking und die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei leichten Erkrankungen per Videosprechstunde oder telefonisch.
Eingaben an den Petitionsausschuss steigen weiter
Das Petitionsrecht ist ein hohes Gut: Artikel 17 unseres Grundgesetzes garantiert das Recht, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“. Eine solche Stelle ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, dessen Tätigkeitsbericht 2022 in dieser Woche im Plenum vorgestellt und debattiert wird. Insgesamt 13.242 Petitionen wurden 2022 beim Petitionsausschuss eingereicht, das sind 1.575 mehr als im Vorjahr.
27 Sitzungen hielt der Ausschuss 2022 ab, in sieben öffentlichen Sitzungen wurden insgesamt zwölf Eingaben beraten, deren Themen die ganze Bandbreite an Petitionen widerspie-gelt: von der allgemeinen Corona-Impfpflicht über die medizinische Versorgung und Situation von ME/CFS-Erkrankten (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom), dem Völkermord an den Jesiden im Jahr 2014, Mutterschutz für selbstständige Schwangere, Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke bis hin zur Unterstützung der Freiheitsbewegung in Iran.
Die meisten Petitionen wurden zu Gesundheits- und Sozialthemen eingereicht. Ein Drittel der Eingaben ging online über das Petitionsportal im Internet ein. Das Petitionsportal zählt mit etwa 4,6 Millionen Nutzer:innen zu den beliebtesten Internetangeboten des Deutschen Bundestages. Petitionen können dort nicht nur eingereicht, sondern elektronisch mitgezeichnet und diskutiert werden. 2022 haben sich über 600.000 Nutzer:innen im Portal neu registriert.
Engagement in internationalen Polizeimissionen 2021 und 2022
Wir debattieren in dieser Woche im Plenum die beiden Berichte über das deutsche Engagement in internationalen Polizeimissionen 2020 und 2021. Dort wird dargestellt, wie sich im jeweiligen Jahr Polizeibeamt:innen des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung an internationalen Friedensmissionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen Union (EU) und am bilateralen Polizeiprojekt „German Police Project Team“ (GPPT) in Afghanistan beteiligt haben. 2021 waren insgesamt 137, im Jahr davor 175 Beamt:innen im Einsatz. Wegen der Covid-19-Pandemie musste in allen Missionsgebieten die operativen Tätigkeiten phasenweise reduziert sowie auf Neu-Entsendungen verzichtet werden, was den Rückgang erklärt.
Der Großteil der Polizist:innen (76 im Jahr 2021, 69 im Jahr zuvor) wurde im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) in neun (2020 sieben) EU- Missionen eingesetzt. 30 (27 im Vorjahr) Kräfte verrichteten in vier Missionen der VN ihren Dienst. 31 Polizist:innen wurden bis Ende April 2021 bei GPPT in Afghanistan eingesetzt, danach endete das langjährige polizeiliche Engagement Deutschlands in Afghanistan. Ein Fünftel der Einsatzkräfte waren Polizistinnen. Der Einsatz der Polizist:innen in internationalen Friedensmissionen erfolgt ausschließlich auf Basis der Freiwilligkeit.
Die Berichte weisen auch darauf hin, dass sich in den betrachteten Jahren noch nicht wider-spiegelt, dass zusätzliche Stellen bei Bund und Ländern geschaffen wurden, die mittelfristig zu einer Stärkung der Beteiligung an internationalen Friedensmissionen führen könnten.
Verkehrsprojekte schneller genehmigen
Als wichtiger Industriestandort sind wir auf eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur angewiesen – ohne Engpässe und Staus. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte beschleunigen und vereinfachen soll. Diesen beraten wir nun in 1. Lesung.
Dafür werden für besonders wichtige Schienenprojekte das überragende öffentliche Interesse sowie einfachere Regeln beim Artenschutz festgeschrieben. Der Schutzumfang wird nicht abgesenkt. Dadurch kann künftig mehr Verkehr über die Schiene abgewickelt werden. Verkehrsengpässe und Stauschwerpunkte, die täglich Stillstand im Autobahnnetz verursachen, hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. Unter Beteiligung der Länder kann für den Ausbau bestehender Autobahnabschnitte ebenfalls das überragende öffentliche Interesse festgeschrieben und so der Ausbau beschleunigt werden.
Auch die Sanierung älterer Brücken kann einen wichtigen Beitrag zur Auflösung von Verkehrsengpässen und Staus leisten. Der gesamte Planungs- und Genehmigungszeitraum wird halbiert, indem die Genehmigungspflicht für Brücken, die im Zuge der Sanierung erweitert werden sollen, entfällt. Ebenso soll künftig die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, entfallen.
Durch einfachere Zustimmungsverfahren der Straßenverkehrsbehörden können Windkraft-anlagen schneller entlang von Autobahnen gebaut werden. Außerdem sollen Photovoltaikanlagen bei Bau oder Änderung von Autobahnen mitgebaut werden können. Dazu werden die nutzbaren Flächen speziell ausgewiesen.
Mit der verstärkten Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa bei Schienen- und Straßenprojekten, wird der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ebenfalls beschleunigt – indem das Verfahren von der Antragstellung bis zur Genehmigung auch online durchgeführt werden kann.
Mahnmal für im Nationalsozialismus verfolgte und ermordete Zeugen Jehovas
Die Zeugen Jehovas waren eine der ersten von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen. Unmittelbar nach 1933 stellten sie zwischen 10 und 20 Prozent der KZ-Häftlinge, in frühen Frauenkonzentrationslagern sogar bis zu 50 Prozent. Sie wurden systematisch verfolgt, weil sie das NS-System und seine Herrschaftspraktiken ablehnten, auf den verbrecherischen Charakter von Anfang an auch international aufmerksam machten und dagegen protestierten, sowie die Wehrpflicht und den Kriegsdienst verweigerten. Mindestens 10.700 deutsche Zeugen Jehovas und 2.700 aus den besetzten Ländern Europas erlitten direkte Verfolgung – in Form von Haft, Enteignungen, Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz, Kindesentzug, Folter oder Mord. Über 1.700 Zeuginnen und Zeugen Jehovas verloren durch die national-sozialistische Gewaltherrschaft ihr Leben. Trotzdem werden sie bis heute in der Öffentlichkeit als Opfergruppe kaum wahrgenommen.
Um dies zu ändern, fordern die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion in einem interfraktionellen Antrag ein Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas in Europa. Es soll am historischen Ort im Berliner Tiergarten errichtet werden, über die Verfolgung dieser Opfergruppe informieren und ihren Beitrag zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus gebührend würdigen. Weitere Forderungen des Antrags sind, Defizite in der Aufarbeitung der Geschichte, der öffentlichen Anerkennung und der wissenschaftlichen Erforschung zu schließen. Wir beschließen den Antrag in dieser Woche im Plenum.
Verbot von charakteristischen Aromen bei erhitzten Tabakerzeugnissen
Rauchen ist nach wie vor eines der größten Gesundheitsrisiken. An den Folgen sterben immer noch rund 130.000 Menschen im Jahr. Nach jahrelangem Rückgang ist der Konsum von erhitzten Tabakerzeugnissen erheblich angestiegen – gerade bei Jugendlichen. Vor allem aromatisierte Tabakerzeugnisse, die nach Erdbeere oder Schokolade schmecken oder riechen, sind häufig der Einstieg in den Konsum von Tabakprodukten. Bisher galt das Verbot von charakteristischen Aromen nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen und für ihre Bestandteile – wie Filter, Papier, Packungen, Kapseln. Nun wird es auf erhitzte Tabakerzeug-nisse ausgeweitet. Elektronische Zigaretten fallen nicht darunter.
In dieser Woche berät der Bundestag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes und setzt damit EU-Recht um. Auch erhitzte Tabakerzeugnisse müssen künftig mit kombinierten Text-Bild-Warnhinweisen und einer Informationsbotschaft gekennzeichnet sein. Damit gelten die gleichen Regeln wie bei Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak. Durch dieses Verbot wird insbesondere der Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz gestärkt.
Finanzhilfen im Weinsektor weiter sicherstellen
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union werden verschiedene Bereiche innerhalb der europäischen Agrarwirtschaft gefördert. Seit 2023 wird die GAP und die Verteilung von EU-Mitteln auf Grundlage eines neuen Verfahrens durchgeführt: Je-der Mitgliedstaat erstellt einen Strategieplan zur Verwendung der finanziellen Mittel, der von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Darunter fallen auch die Finanzhilfen für den Weinsektor.
Durch die Umstellung auf das neue Verfahren sowie den Wegfall zweier EU-Verordnungen hat sich rechtlicher Handlungsbedarf auf nationaler Ebene ergeben. Dies betrifft insbesondere das Antrags-, Auszahlungs- und Kontrollverfahren für Unionsbeihilfen für Fördermaß-nahmen von Bund (Absatzförderung) und Ländern (Absatzförderung, Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen, Investitionen, Ernteversicherungen) im Weinsektor.
Deshalb beschließt der Bundestag in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Weingesetzes. Der Entwurf enthält die notwendigen Ermächtigungsgrundlagen, um in einem zweiten Schritt im Rahmen einer Verordnung bundeseinheitliche Regelungen zu Beantragung, Bewilligung, Auszahlung, Kontrolle und Sanktionen zu erlassen, sowie die Länder zum Erlass landesspezifischer Detailvorschriften zu ermächtigen.
Sanktionenrecht im Strafgesetzbuch reformiert
Wir reformieren das Sanktionenrecht und passen es an aktuelle Entwicklungen an. Auch Resozialisierung, Prävention und der Schutz vor Diskriminierungen sollen damit gestärkt werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche abschließend.
In den letzten Jahrzehnten sind Ersatzfreiheitsstrafen konstant angestiegen. Diese werden verhängt, wenn Geldstrafen nicht bezahlt wurden. Um die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen substanziell zu reduzieren und den Strafvollzug zu entlasten, wird nun der Umrechnungsmaßstab geändert und dadurch die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe halbiert.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren zwei entscheidende Verbesserungen erreicht: Zum einen soll künftig schon bei der Bemessung der Geldstrafe die Situation von nahe am Existenzminimum lebenden Personen besser berücksichtigt werden. Wir stellen klar, dass auch Täter:innen mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum verbleiben muss. Damit sorgen wir dafür, dass die eigentliche Geldstrafe bezahlt werden kann. Zum anderen soll die Einschaltung der Gerichtshilfe in Zukunft bundesweit zum Regelfall werden. Sozialarbeiter:innen sollen die Betroffenen im persönlichen Kontakt bei Ratenzahlung oder freier Arbeit unterstützen und Härtefälle früher erkennen.
Sowohl die Zahl der Gewalttaten gegen Frauen innerhalb von Partnerschaften als auch von Hassreden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Klargestellt wird nun durch den Gesetzentwurf, dass „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive zu höheren Strafen führen. Deshalb werden diese künftig ausdrücklich als Umstände genannt, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Die Gesetzesänderung soll auch eine angemessene Bestrafung von Femiziden befördern. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, muss dies als Femizid anerkannt werden und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden. Patriarchale Besitzansprüche und frauenfeindliche Vorstellungen von geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit müssen bei der Feststellung von niedrigen Beweggründen erkannt und benannt werden. Die Bewertung als Mord darf nicht durch opferbeschuldigende Argumentationsmuster unterlaufen werden.
Durch eine Reform der Unterbringung von suchtkranken Straftäter:innen in einer Entziehungsanstalt soll sich die Unterbringung wieder stärker auf behandlungsbedürftige und -willige Straftäter:innen konzentrieren.
Stabilität in Bosnien und Herzegowina weiter sichern (EUFOR ALTHEA)
Nach den Wahlen im Oktober 2022 und der anschließenden Konstituierung von Parlament und Regierung besteht Hoffnung auf eine nachhaltige Stabilisierung und Demokratisierung von Bosnien und Herzegowina. Im Dezember 2022 erhielt das Land den EU-Kandidatenstatus. Maßgeblich für den weiteren EU-Beitrittsprozess bleibt jedoch die Umsetzung dringend notwendiger Reformen. Nach wie vor werden Nationalismen, ethnische Trennlinien und Sezessionsandrohungen eingesetzt, um eine Stärkung gesamtstaatlicher Institutionen zu blockieren. Dies erschwert den allgemeinen Fortschritt des Landes und damit den Weg in eine bessere Zukunft für die Menschen in Bosnien und Herzegowina.
Aus diesen Gründen bleibt die Operation EUFOR (European Forces) ALTHEA, an welcher sich die Bundeswehr nach zehnjähriger Pause seit 2022 wieder beteiligt, aus Sicht der Bundesregierung zur Unterstützung im zivilen Bereich und Garant für Stabilität essenziell und weiterhin geboten. Wir beschließen in dieser Woche daher den Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen.
Zentrale Aufgaben von EUFOR ALTHEA sind die Wahrung eines sicheren Umfeldes, die Unterstützung bei der Einhaltung und Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens sowie die Unterstützung und Koordinierung der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte. Der deutsche Beitrag zu EUFOR ALTHEA ist auf den Betrieb von zwei Häusern der Verbindungs- und Beobachtungsteams und auf Personal zur Unterstützung des Stabs im Hauptquartier ausgerichtet.
Das Mandat ist bis Ende Juni 2024 befristet und sieht wie bisher die Entsendung von bis zu 50 Soldat:innen vor. Die Kosten belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf rund 9,1 Millionen Euro.
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon UNIFIL
Seit 2006 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der UNIFIL-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) der Vereinten Nationen im Libanon. Ziel des Einsatzes ist, die libanesische Regierung bei der Sicherung der Seegrenzen zu unterstützen und den Waffenschmuggel über See zu verhindern. Deutschland stellt hierfür Schiffe und Personal bereit und bildet Soldat:innen der libanesischen Marine aus. Mit einem Antrag der Bundesregierung, den wir diese Woche abschließend beraten, soll das Mandat um ein Jahr verlängert werden. Die personelle Obergrenze liegt weiterhin bei 300 Soldat:innen.
Im vergangenen Mandatszeitraum hat das politische Vakuum und der Zerfall der staatlichen Strukturen, auch der Sicherheitskräfte, im Libanon weiter zugenommen. Seit November 2022 ist der Libanon ohne Staatspräsident, die Regierung ist nur geschäftsführend im Amt. Das hohe Spannungsniveau an der „Blauen Linie“, der Demarkationslinie zwischen Israel und Libanon, besteht weiterhin. Auch der Krieg in Syrien wirkt in den Libanon hinein: 1,5 Millionen syrische Geflüchtete leben im Libanon. UNIFIL bleibt so im fragilen sicherheitspolitischen Umfeld und der sich verschärfenden Staats- und Wirtschaftskrise des Libanon ein wesentliches stabilisierendes Element.
Energieversorgung diversifizieren – LNG-Infrastruktur ausbauen
Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine fehlen Deutschland noch immer wichtige Importmengen an Erdgas. Damit es im Winter 2023/2024 nicht zu einer Gasmangellage kommt, müssen diese Mengen ersetzt werden. Eine der wenigen Möglichkeiten Deutschlands, auf dem Weltmarkt kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen um die Versorgungssicherheit herzustellen, ist der Einkauf verflüssigten Erdgases (LNG). Um aus-reichend LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, ist der Ausbau der Importinfrastruktur unverzichtbar. Daher hat die die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes vorgelegt, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. Dieser sieht unter anderem vor, die notwendige Infrastruktur für die Verteilung der angelandeten Gasmengen schneller zu bauen – eine zusätzliche Beschleunigung soll für einzelne Gasfernleitungen erreicht werden, die zur Abführung von Gasmengen aus den schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (FSRU) zwingend erforderlich sind. Dies betrifft vor allem die LNG-Projekte in der Ostsee. Außerdem sollen die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Standorte fortentwickelt werden.