Wir setzen die EU-Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht um.
Sie sieht vor, dass Verbraucher:innen sich, statt mühsamer und risikobehafteter Individualklagen, künftig einem Verband (z.B. einer Verbraucherzentrale) anschließen können, der dann den Rechtsstreit für mehrere gleichgelagerte Fälle führt. Dabei ermöglicht der vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte Gesetzesentwurf die sogenannte Abhilfeklage, sprich: Kollektivklagen auf Erstattung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Reparatur, Mangelfolgenschäden oder Schmerzensgeld. Ich finde es wichtig, dass wir die EU-Verbandsklage in Deutschland etablieren. Der vorgelegte Gesetzesentwurf hat aber noch Schwächen. Ich werde mich im parlamentarischen Verfahren für mehr Verbraucherschutz einsetzen und am Donnerstag im Plenum eine erste Rede zum Thema halten. Wird die Richtlinie effektiv umgesetzt bedeutet das, dass künftig nicht 300 Einzelklagen gegen ein Unternehmen in einer Sache erhoben werden, sondern ein gebündelter Rechtsstreit vorliegt – eine erhebliche Entlastung von Verbraucher:innen und der Justiz.
Wir sichern Fachkräfte für die Zukunft
Deutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle sichern und unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest aufstellen. Damit der Fachkräftemangel unsere Wirtschaftskraft nicht ausbremst, müssen wir alle Potenziale im In- und im Ausland heben. Wir müssen junge Menschen stärker dabei unterstützen, eine Ausbildung zu machen, und den Beschäftigten notwendige Weiterbildungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt ermöglichen. Gleichzeitig müssen wir kluge Köpfe und helfende Hände aus aller Welt für uns gewinnen.
Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beraten wir in dieser Woche in erster Lesung über eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit. Damit eröffnen wir Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten.
Zukünftig braucht es bei nicht-reglementierten Berufen keine formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses mehr, wenn Fachkräfte dafür über ausgeprägte berufs-praktische Erfahrungen verfügen und die Arbeitgeber gleichzeitig tarifgebunden sind oder eine festgelegte Gehaltsschwelle einhalten. Über eine Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten kann zudem das Anerkennungsverfahren nach Einreise in Deutschland eingeleitet werden und die Beschäftigung unmittelbar aufgenommen werden. Mit der Chancenkarte und dem flankierenden Punktesystem eröffnen wir neue Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland. Darüber hinaus bauen wir bürokratische Hürden ab und beschleunigen die Verfahren für die Erteilung eines Visums.
Für uns ist klar: Fachkräfteeinwanderung und Weiterbildung gehören untrennbar zusammen. Deswegen beginnen wir in dieser Woche auch die parlamentarischen Beratungen für ein neues Weiterbildungsgesetz.
Wir führen eine Ausbildungsgarantie ein und fördern Weiterbildung
Mit dem Weiterbildungsgesetz, das wir ab dieser Woche im Bundestag beraten, gehen wir einen großen Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik. Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche.
Wir stärken die Weiterbildung Beschäftigter, indem wir die bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten vereinfachen und weiterentwickeln. Das bedeutet: Wir führen feste Förderhöhen ein und öffnen die Weiterbildungsförderung grundsätzlich für alle Betriebe. Zudem schaffen wir mit dem Qualifizierungsgeld eine neue Fördermöglichkeit. Beschäftigte, deren Arbeitsplatz vom Strukturwandel betroffen ist, unterstützen wir mit einer Qualifizierung da-bei, als Fachkräfte im Unternehmen zu bleiben und dort neue Aufgaben zu übernehmen. Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld ist, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beschäftigten im Unternehmen aufgrund des Strukturwandels einen Bedarf an Qualifizierung hat. Außerdem ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag erforderlich.
#GeMA1nsam für gute Arbeit und faire Löhne
Unter dem Motto „Ungebrochen solidarisch“ rufen die Gewerkschaften zum Tag der Arbeit zu Demos auf. Für bessere Löhne auf die Straße zu gehen, ist aktueller denn je. Für viele Menschen sind die steigenden Preise für Energie und Lebensmittel tagtäglich eine große Herausforderung. Wir sind solidarisch mit den Beschäftigten und den Gewerkschaften. Die Lohnforderungen und die Streiks sind gerechtfertigt, denn wer höhere Ausgaben hat, braucht auch mehr Geld. Wir erwarten deshalb von der Mindestlohnkommission eine klare Empfehlung für eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die kräftige Rentenerhöhung diesen Sommer.
Die SPD begleitet den Tag der Arbeit mit einer Kampagne unter dem Titel „#GeMA1nsam geht es besser“. Denn gemeinsam mit den Gewerkschaften haben wir erfolgreich für die Gas- und Strompreisbremse gekämpft und Direktzahlungen an Beschäftigte, Rentner:innen und Studierende durchgesetzt. Hartz IV haben wir durch das Bürgergeld ersetzt, das Wohngeld ausgebaut, Mindestlohn und Kindergeld erhöht. Richtig so! Wir stehen an der Seite von Menschen mit kleinem Portemonnaie und wollen, dass sie sicher durch die Krise kommen.
Um die Klimakrise in den Griff zu bekommen, muss unsere Wirtschaft schnell klimaneutral werden. Der Umbau der Industrie darf aber nicht zulasten der Beschäftigten gehen. Klima-schutz und gute Arbeit schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Wenn die Betriebe konsequent auf nachhaltige Produktion setzen, lassen sich unsere Klimaziele erreichen und Arbeitsplätze sichern. Mitbestimmung, Weiterbildung, mehr Tarifbindung – wir sorgen dabei für die richtigen Rahmenbedingungen.
Weitere Themen dieser Woche in Berlin:
Evakuierungen aus dem Sudan durch die Bundeswehr
Nach dem Militärputsch im Oktober 2021 droht im Sudan nun ein Staatszerfall. Seit über einer Woche liefern sich dort die sudanesische Armee und die paramilitärische Gruppe „Rapid Support Forces“ (RSF) einen Machtkampf. Hunderte Menschen wurden bereits getötet und weitere Tausende verletzt. Auch internationale Hilfsorganisationen und diplomatische Liegenschaften wurden landesweit angegriffen. Seit einigen Tagen führt die Bundeswehr deshalb von Jordanien aus Evakuierungsflüge durch, um deutsche und europäische Bürger:innen und weitere berechtigte Personen in Sicherheit zu bringen.
In dieser Woche wird der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung nachträglich ein entsprechendes Bundeswehrmandat beschließen. Die Eilbedürftigkeit des Einsatzes ließ eine vorherige Mandatierung nicht zu. Sie hätte die Evakuierung verzögert und damit das Leben vieler Menschen gefährdet. Das Mandat umfasst eine Obergrenze von 1.600 Soldat:innen und ist bis zum 31. Mai 2023 befristet.
Leistungsanpassungen und weniger Eigenanteile in der Pflege
Auf die steigenden Kosten in der stationären und ambulanten Pflege reagieren wir, indem wir die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und zugleich Leistungen anpassen. Wir entlasten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen und schaffen die Voraussetzungen für mehr Pflegepersonal.
Konkret ist vorgesehen, das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen ab 2024 jeweils um fünf Prozent zu erhöhen. 2025 werden diese Leistungen dann erneut um fünf Prozent er-höht, ab 2028 steigen sie entsprechend der Inflation. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen. Der An-stieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen wird gebremst, indem die Zuschläge von der Pflegekasse ab 2024 auf bis zu 75 Prozent angehoben werden.
In der stationären Pflege wird das sogenannte Personalbemessungsverfahren durch zusätzliche Ausbaustufen beschleunigt. Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird eingerichtet. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen in Höhe von insgesamt etwa 300 Millionen Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.
Um die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, steigt der Beitragssatz ab Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte an – also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 muss der Beitragssatz nach Kinderzahl differenziert wer-den. Dies setzen wir nun um. Ab dem zweiten Kind sinkt der reguläre Beitragssatz je Kind um 0,25 Prozentpunkte, bis diese 25 Jahre alt sind. Ein Beispiel: Eine Familie mit drei minderjährigen Kindern zahlt dann nur noch 2,90 Prozent, also weniger als bisher. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, zahlen die Eltern wieder dauerhaft 3,4 Prozent – und damit weniger als Kinderlose, für die der Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten gilt.
Im parlamentarischen Verfahren setzen wir uns für Verbesserungen in der häuslichen Versorgung ein, da die Steigerung der Pflegekosten in den letzten Jahren diesen Bereich härter getroffen hat. Anders als in der stationären Pflege gibt es hier keine Eigenanteilsbegrenzung. Derzeit werden 85 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Sie und ihre An-gehörigen benötigen mehr Unterstützung, damit diese wichtige Säule in der Versorgung nicht wegbricht.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.
VN-Waffenembargo gegen Libyen sichern
Seit mehr als zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2019 den so genannten „Berliner Prozess“ angestoßen, um Frieden und Stabilität in Libyen zu ermöglichen.
Trotz einiger Erfolge hat sich die Situation zuletzt wieder verschärft. Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen, sowie die hohe Anzahl ausländischer Söldner und islamistischer Terrororganisationen gefährden den Friedensprozess im Land.
Das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt daher weiterhin notwendig. Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Der Einsatz umfasst die Bekämpfung von Schleusern, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl sowie die Seenotrettung von Geflüchteten. Angesichts des wiederholten Fehlverhaltens einzelner Einheiten der libyschen Küstenwache gegenüber Flüchtlingen und Nichtregierungsorganisationen wird sich die Bundeswehr künftig jedoch nicht mehr an der Ausbildung der libyschen Küstenwache beteiligen.
Das Mandat umfasst weiterhin bis zu 300 Soldat:innen, wird regelmäßig evaluiert und soll auf Antrag der Bundesregierung bis zum 30. April 2024 verlängert werden.
EU-weite Rechte von entsandten Kraftfahrer:innen durchsetzen
Im EU-Ausland angestellte LKW- oder Busfahrer:innen, die Güter oder Fahrgäste durch oder innerhalb von Deutschland befördern, unterliegen dem sogenannten Entsenderecht. Für sie gelten bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Die EU hat mit der 2020 in Kraft getretenen Straßenverkehrsrichtlinie Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Arbeitnehmerrechte für entsandte Fahrer:innen besser durchzusetzen.
Konkret ist vorgesehen, eine Meldepflicht für im EU-Ausland ansässige Arbeitgeber einzuführen. Sie sollen digital über das sogenannte Binnenmarkt-Informationssystem registriert werden. Um zu überprüfen, ob die Rechte von Beschäftigten eingehalten werden, müssen Arbeitgeber ihren Fahrer:innen bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen, die diese dem Zoll auf Verlangen vorzulegen haben – darunter Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge und Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Wenn Arbeitgeber gegen diese Vorschriften verstoßen, können Bußgelder verhängt werden. Um die Vollstreckung zu verbessern, soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.
Um die EU-Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen, müssen diverse Gesetze und Verordnungen geändert werden, darunter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. In dieser Woche beraten wir den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts in 1. Lesung.
Nachhaltigen Frieden in Äthiopien gewährleisten
Ein zwei Jahre währender Bürgerkrieg zwischen der Zentralregierung und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) hat in Äthiopien deutliche Spuren hinterlassen. Nach Angaben der Vereinten Nationen sind 20 Millionen Menschen in Äthiopien auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen. Rund 4,2 Millionen Äthiopier:innen befinden sich aufgrund von Gewalt und Nahrungsmittelknappheit innerhalb des Landes auf der Flucht. Im November 2022 wurde ein Waffenstillstand zwischen beiden Seiten geschlossen, der einen möglichen Weg hin zu einem nachhaltigen Frieden ebnen kann.
Mit einem Antrag, der in dieser Woche im Bundestag beraten wird, wollen die Koalitionsfraktionen den angestoßenen Friedensprozess in Äthiopien unterstützen. Entscheidend da-für ist, die Bevölkerung sowie geeignete Vertreter:innen Tigrays eng einzubinden, eine Lösung zur Zukunft der umstrittenen Gebiete in der Region West-Tigray zu finden und uneingeschränkten humanitären Zugang in die Tigray-Region sicherzustellen. Des Weiteren wird ein Abzug der eritreischen Truppen gefordert, die auf Seiten der äthiopischen Regierung kämpfen und den Konflikt immer weiter verschärft haben.
Rechte der Verbraucher:innen stärken
Die EU-Verbandsklagenrichtlinie stärkt die Rechte von Verbraucher:innen. Ihre Ansprüche sollen einfacher geklärt und durchgesetzt werden können und auch Unternehmen sollen schneller Rechtssicherheit erhalten. Gleichzeitig kann die Justiz von massenhaften Einzel-klagen entlastet werden. Klagewellen, wie durch den Diesel-Skandal oder Forderungen wegen überhöhter Kontogebühren durch Banken, können so zukünftig vermieden werden. Wir beraten in dieser Woche im Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie, der bis zum 25. Juni 2023 in Kraft treten muss.
Eingeführt wird damit eine neuartige Klageform für Verbandsklagen, die sogenannte Abhilfeklage. Diese wird zusammen mit den bereits etablierten Musterfeststellungsklagen in einem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) geregelt. Eine Abhilfeklage kann ein Verbraucherverband gegen einen Unternehmer erheben, um Ansprüche von Verbraucher:innen beispielsweise wegen Produktmängeln oder unzulässigen Preisklauseln geltend zu machen. Wird der Abhilfeklage stattgegeben, erhalten die betroffenen Verbraucher:innen den ihnen zustehenden Geldbetrag von einem Sachwalter ausgezahlt, der das Urteil umsetzt.
Eine Abhilfeklage dürfen nur Verbände erheben, die als qualifizierte Verbraucherverbände beim Bundesamt für Justiz registriert sind und bestimmte Anforderungen zum Beispiel hin-sichtlich ihrer Finanzierung erfüllen. Auch qualifizierte Einrichtungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten dürfen bei deutschen Gerichten grenzüberschreitende Abhilfeklagen erheben. Auch Gewinnschöpfungsansprüche sollen künftig leichter durchgesetzt werden, damit Unrechtsgewinne aus Streuschäden wirksamer abgeschöpft werden können. Streuschäden sind Schäden in geringer Höhe bei vielen Betroffenen, für die eine Schadensbeseitigung im Wege einer Abhilfeklage oft den Aufwand nicht lohnt, der Unrechtsgewinn in der Summe aber erheblich ist und deshalb nicht beim Unternehmen verbleiben soll.
Potentiale und Gefahren von Kohlendioxid-Speicherung prüfen
Vor mehr als zehn Jahren trat das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten – das so genannte „Carbon Capture and Storage“ (CSS) – sowie für die an-schließende Nutzung in anderen Bereichen – das so genannte „Carbon Capture and Utilization“ (CCU) – rechtlich klar zu regeln.
Da CSS und CCU nicht frei von Umweltauswirkungen und daher politisch umstritten sind, erfordert das KSpG alle vier Jahre einen Evaluierungsbericht zu den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, zum Stand der Technik und zu Umweltauswirkungen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung einen aktualisierten Evaluierungsbericht beschlossen, der in dieser Woche im Bundestag beraten wird. Im Bericht spricht sich die Bundesregierung für eine „Carbon Management Strategie“ aus, die unter Einbeziehung verschiedener Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft erstellt wer-den soll. Sie soll darlegen, wie CCS und CCU langfristig in ein Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland eingebettet werden können. Denn weiterhin gilt es, die erneuerbaren Energien auszubauen, den Hochlauf von Wasserstoff zu fördern und die Nutzung fossiler Energieträger Schritt für Schritt zu reduzieren.
Passwesen modernisieren
Wir wollen und brauchen einen digitalen Staat, der Bürger:innen das Leben erleichtert und Behördengänge auf ein Minimum reduziert. In dieser Woche beraten wir in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, mit dem Verwaltungsabläufe modernisiert wer-den und Sicherheit und Integrität der Daten gewährleistet werden sollen.
Das hat viele praktische Auswirkungen: So wird der Datenaustausch zwischen den Pass, Personalausweis- und eID-Karte- (Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnach-weis) Behörden nach einem Umzug vereinfacht und Zuständigkeiten klargestellt. Künftig werden beantragte Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel zugeschickt und müssen nicht mehr wie bisher auf dem Bürgeramt abgeholt werden. Schnellere Identitätsfeststellungen werden ermöglicht, was die Arbeit der Sicherheitsbehörden stärkt.
Vorgesehen ist ebenfalls, dass die Funktion des Personalausweises zum elektronischen Identitätsnachweis künftig bereits ab 13 statt wie bisher erst ab 16 Jahren genutzt werden kann. Jugendliche erhalten so eine sichere Möglichkeit, Altersverifikationen auf für sie zugänglichen Plattformen und sozialen Medien durchzuführen. Zum 1. Januar 2024 soll der nur für ein Jahr gültige Kinderreisepass abgeschafft werden. Stattdessen sollen auch für Kinder nur noch die regulären Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass) genutzt werden, die in diesen Fällen eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren haben.
Um Kindesmissbrauch im Ausland zu verhindern, wird ein neuer Passversagungsgrund für Fälle eingeführt, in denen bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber oder die Passbewerberin im Ausland bestimmte Sexualstraftaten begehen wird.
Aus- und Weiterbildung stärken
Für viele Betriebe stellt der Fachkräftemangel aktuell eine große Herausforderung dar. Hinzu kommt der Umbau der Industrie hin zur Klimaneutralität, der für viele Branchen Veränderungen mit sich bringt. Auch der Arbeitsmarkt verändert sich: neue Berufe entstehen, andere Qualifikationen sind gefragt. Deshalb werden wir das Aus- und Weiterbildungssystem fit für die Zukunft machen. Dies ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.
Konkret ist geplant, junge Menschen besser bei der Suche und Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen. So sollen kurze Berufsorientierungspraktika in Ausbildungsbetrieben gefördert werden, in denen junge Menschen sich praktisch erproben können und im besten Fall noch im selben Jahr eine betriebliche Ausbildung aufnehmen. Fahrkosten können übernommen werden. Wenn junge Menschen eine Ausbildung in einer anderen Region beginnen, können sie zudem einen Mobilitätszuschuss für eine monatliche Familienheimfahrt er-halten. Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnt, hat Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung.
Darüber hinaus wird die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten vereinfacht und weiter-entwickelt. Die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse werden auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Weiterbildungsförderung steht künftig allen Unternehmen offen. Mit dem Qualifizierungsgeld wird ein neues Instrument zur Bewältigung des Strukturwandels eingeführt. Zielgruppe sind Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht, Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermöglichen kann. Während der Weiterbildung tragen die Betriebe die Weiterbildungskosten, die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung – das so hoch ist wie das Kurzarbeitergeld (60 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben). Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld ist, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigten strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf hat sowie eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag. Bei Kleinstbetrieben reicht eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.
Im Gesetz ist zudem geregelt, dass Unternehmen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet bekommen können, wenn ihre Angestellten sich während der Kurzarbeit beruflich weiterbilden – und zwar bis zum 31. Juli 2024. Zudem können die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
Deutschland bleibt präsent in der Sahelzone
Terroristische Gruppen stellen eine zunehmende Bedrohung für die Bevölkerung in der Sahelzone dar. Überdies verschärfen schwache staatliche Strukturen, Dürren und Überschwemmungen bestehende Konflikte um Wasser, Land und Nahrung. Auf Bitten der Regierung von Niger hat die Europäische Union (EU) deshalb die militärische Partnerschaftsmission „EU Military Partnership Mission in Niger“ – kurz: EUMPM Niger – beschlossen.
Ziel von EUMPM Niger ist, die Fähigkeiten der nigrischen Streitkräfte zu verbessern, damit sie terroristische Bedrohungen eindämmen, die Bevölkerung schützen und für ein sicheres Umfeld sorgen können. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Zentrums zur Ausbildung von Techniker:innen in der Armee sowie der Aufbau eines neuen Führungsunterstützungsbataillons. Des Weiteren sollen mobile Trainingsteams Spezialist:innen der nigrischen Streitkräfte beraten und ausbilden.
Deutschland wird sich in enger Abstimmung mit der EU, den Vereinten Nationen und internationalen Partnern vor Ort an den Führungsstrukturen der Mission beteiligen und zeitlich befristet mobile Teams bereitstellen.
Eine Beteiligung der Bundeswehr an Kampfeinsätzen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Nach dem angekündigten Abzug aus Mali bleiben Deutschland und seine internationalen Partner weiterhin präsent im Sahel. Niger gilt dabei als relativ stabiles und verlässliches Land in der Region.
Das Mandat, das in dieser Woche im Bundestag beraten wird, umfasst eine Obergrenze von 60 Soldat:innen, wird regelmäßig evaluiert und ist bis zum 31. Mai 2024 befristet.
Besserer Schutz von Ökosystemen in Deutschland
Biodiversität und Klimaschutz sind ohne intakte Ökosysteme wie Moore, Wälder, Auen oder Grünland nicht zu denken. Sie bieten eine Heimat für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt und dienen zugleich als natürliche Kohlenstoffsenken und -speicher. Im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das in dieser Woche im Bundestag beraten wird, hat die Koalition deshalb Maßnahmen entwickelt, um den Zustand und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme in Deutschland zu verbessern. Ein Fokus liegt dabei auf der Klimaschutzleistung – das heißt Minderung, Anpassung sowie Entnahme von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen aus der Atmosphäre – von Ökosystemen.
Das Programm umfasst knapp 70 Fördermaßnahmen in zehn Handlungsfeldern – vom Schutz der Meere und Küsten, über Wälder, Wildnis- und Schutzgebiete bis hin zur Forschung und der europäischen und internationalen Zusammenarbeit. Insgesamt vier Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds will die Bundesregierung bis 2026 ausgeben, um beispielsweise Moore wieder zu vernässen, Auen und Seegraswiesen an den Küsten wiederaufzubauen oder Städte zu begrünen und Flächen zu entsiegeln. Im laufenden Jahr sind Ausgaben in Höhe von 590 Millionen Euro geplant.