Gebäudeenergiegesetz
2045 wollen wir klimaneutral sein. Also müssen wir auch im Gebäudebereich vorankommen und auf klimaneutrale Heizungen umsteigen. Dafür hat die Bundesregierung heute den Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz beschlossen, das den Umstieg organisieren soll.
Müsst Ihr deshalb jetzt Eure funktionierende Gas- und Ölheizung zum 1. Januar 2024 austauschen? Nein! Es gibt keine neuen Austauschpflichten! Der Gesetzentwurf verpflichtet niemanden dazu, eine funktionierende Heizung ab dem 1. Januar 2024 herauszureißen und zu ersetzen. Was grundsätzlich gelten soll:
– Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
– Kaputte Heizungen können repariert werden.
– Wenn eine bestehende Heizung nicht mehr zu reparieren ist und ausgetauscht werden muss, gelten Übergangsfristen.
Was uns besonders wichtig ist:
Wir machen uns jetzt auf den so wichtigen Weg hin zum klimaneutralen Heizen. Aber wir machen es so, dass alle diesen Weg mitgehen können. Deshalb werden wir im parlamentarischen Verfahren ganz genau darauf achten, dass es am Ende für alle, die sich die Umstellung nicht einfach so leisten können, eine ausreichende finanzielle Unterstützung gibt. Das gilt dann übrigens auch für alle, die ihre Heizungen freiwillig austauschen wollen.
Wir stärken den Schutz vor Diskriminierung
Wir wollen, dass alle Menschen wirkungsvoller vor Diskriminierung geschützt werden. Das setzt voraus, dass die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankerten Benachteiligungsverbote einfacher durchgesetzt werden können, damit die Betroffenen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu reformieren. Welche Aspekte dabei berücksichtigt wer-den müssen, haben wir in einem Positionspapier zusammengefasst, das wir diese Woche beschließen.
Jede dritte Person in Deutschland ist schon einmal diskriminiert worden – aufgrund des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion oder der Weltanschauung. Aber nur sechs Prozent der Betroffenen klagen dagegen. Das wollen wir ändern.
So haben Betroffene bisher nur zwei Monate Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Das ist viel zu kurz. Deshalb fordern wir, diese Frist auf ein Jahr zu verlängern. Da viele Betroffene die zeitliche, emotionale und finanzielle Belastung eines langwierigen Gerichtsverfahrens nicht tragen können oder wollen, setzen wir uns außerdem dafür ein, dass Antidiskriminierungsverbände für betroffene Personen klagen können (sog. kollektiver Rechtsschutz). Zudem sollte ein Verbandsklagerecht eingeführt werden, damit qualifizierte Verbände auch unabhängig von der individuellen Betroffenheit Einzelner einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gerichtlich feststellen lassen können. Darüber hinaus wollen wir die Sanktionierung von Verstößen verbessern, Schutzlücken schließen und den Anwendungsbereich auf staatliches Handeln erweitern. Es ist niemandem zu vermitteln, dass private Unternehmen an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland gebunden sind, öffentliche Stellen aber nicht.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellen uns seit jeher mit aller Entschiedenheit jeder Art von Diskriminierung entgegen. Unser Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern dieselben Chancen und die gleiche Teilhabe zu garantieren. Daher freuen wir uns auch darüber, im Deutschen Bundestag in dieser Woche das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu ratifizieren.
Für mehr Inklusion im Arbeitsleben
Der Arbeitsmarkt soll allen Menschen offenstehen – egal, ob mit oder ohne Behinderung. Leider drücken sich einige Unternehmen davor, Menschen mit Behinderung einzustellen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Damit sich das ändert, müssen Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, in Zukunft eine höhere Abgabe zahlen.
Konkret führen wir mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt, das wir in dieser Woche beschließen, eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ein. Das heißt: Die sogenannten „Null-Beschäftiger“ zahlen dann 720 Euro monatlich, doppelt so viel wie bis-her. Wir ermöglichen damit mehr Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt und sorgen für mehr Gerechtigkeit.
Außerdem können Arbeitgeber künftig höhere Lohnkostenzuschüsse von der Arbeitsagentur erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen („Budget für Arbeit“). Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden wir vollständig in die Beschäftigungsförderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt investieren. Leistungen des Integrationsamtes wer-den schneller genehmigt, etwa für eine Arbeitsassistenz oder eine Berufsbegleitung.
Mit dem Gesetz machen wir einen großen Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft und setzen eine langjährige Forderung der Verbände der Menschen mit Behinderung um, die CDU und CSU immer blockiert haben.
Weitere Themen dieser Woche im Bundestag:
Änderung BauGB für mehr Tierwohl in Ställen
Mit dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Tierhaltungskennzeichnungs-gesetz (THKG) wird die gesetzliche Verpflichtung geschaffen, Lebensmittel tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde. Die Umstellung auf die nach dem THKG vorgesehenen Haltungsformen kann einen Umbau der Ställe erfordern. Die bislang geltende Regelung reicht jedoch für den Um-bau der Anlagen auf die nach dem THKG vorgesehenen Haltungsformen nicht aus. Um tierhaltende Betriebe bei einer artgerechten Tierhaltung zu unterstützen, bringen die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) in den Bundestag ein. Ziel ist, den Umbau von Ställen bauplanungsrechtlich zu erleichtern, so dass Ställe künftig den Anforderungen an die im THKG genannten Haltungs-formen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio genügen können. Diese Erleichterung soll auch für die Errichtung von Ersatzbauten gelten.
Für sauberes Wasser in Deutschland
In Deutschland gibt es bislang keinen flächendeckenden Wassermangel. Dennoch treten auch hierzulande Dürren auf. Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung lokalisiert diese vor allem im Nordosten und Osten, wo vergleichsweise geringe Niederschläge zu verzeichnen sind. Damit auch künftig ausreichend und dauerhaft sauberes Wasser in Deutschland zur Verfügung steht, hat die Bundesregierung erstmals eine Nationale Wasserstrategie auf den Weg gebracht, die in dieser Woche im Bundestag beraten wird.
Angelegt auf den Zeithorizont bis 2050 identifiziert die Strategie Handlungsbedarfe in zehn Themenfeldern – darunter der Schutz und die Wiederherstellung des naturnahen Wasserhaushalts, die Weiterentwicklung und Sanierung der Wasserinfrastruktur und die Begrenzung von Gewässerverschmutzung. Teil der Strategie ist ein Aktionsplan mit rund 80 Maß-nahmen, die sektorenübergreifend und unter Einbeziehung staatlicher Akteure, der Wasserwirtschaft und aller wassernutzenden Bereiche bereits bis 2030 umgesetzt werden sollen. Darunter fallen der Bau von „Fernwasserleitungskorridoren“, um Wasser aus feuchten Regionen in trockene Gegenden zu bringen, sowie die Verpflichtung von Kommunen und Ländern, Gefahren- und Risikokarten für Starkregen zu erstellen und bei der Bebauungsplanung zu berücksichtigen.
Hoher Reformbedarf bei der Bundeswehr
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine markiert eine Zeitenwende. Um die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr künftig gewährleisten zu können, muss mehr Geld in Materialbeschaffung, Infrastruktur und Personal investiert werden. Das ist das Ergebnis des Jahresberichts 2022 der Bundeswehrbeauftragten, der in dieser Woche im Plenum des Bundestages beraten wird.
Der Bericht hebt positiv hervor, dass bei der Materialbeschaffung mittlerweile stärker auf marktverfügbares Gerät gesetzt wird. Des Weiteren wird der Beschluss zur Beschaffung von F-35-Kampfflugzeugen, neuer schwerer Transporthubschrauber, neuer Sturmgewehre und neuer digitaler Funkgeräte gelobt. Positiv bewertet der Bericht auch, dass mehr Geld zur Verfügung steht, um die Vollausstattung der Soldat:innen mit persönlicher Einsatzbekleidung und persönlicher Ausrüstung von 2031 auf 2025 vorzuziehen.
Reformbedarf wird noch bei der Ersatz- und Wiederbeschaffung konstatiert. So kann das an die Ukraine abgegebene militärische Gerät derzeit nicht sofort ersetzt werden, wodurch materielle Lücken bei der Bundeswehr bestehen. Umso mehr gilt daher, die bereits eingeleitete Reform des Beschaffungswesens weiter voranzutreiben. Auch gibt es noch Handlungsbedarf bei Bau- und Infrastrukturmaßahmen, da sich zu viele Kasernen in einem schlechten Zustand befinden. Die Bundeswehr muss auch als Arbeitgeber attraktiver wer-den, um das Ziel einer Personalstärke von 203.000 Soldat:innen bis 2031 zu erreichen. Dazu muss auch der Anteil von Frauen weiter erhöht werden, so der Bericht.
Corona-Folgen für Kinder und Jugendliche aufarbeiten
Schulschließungen, Distanz- und Wechselunterricht, kaum soziale Kontakte – die Corona-Pandemie hat für Kinder und Jugendliche weitreichende Einschränkungen mit sich gebracht, die bis heute nachwirken. Über die gesundheitlichen Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche sowie Maßnahmen und Empfehlungen zur deren Bewältigung hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) im November 2022 mit Vertreter:innen der Länder sowie mit Expert:innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft beraten. Im Mittelpunkt standen die psychosozialen Pandemiefolgen mit Fokus auf sozial benachteiligte junge Menschen.
Im Februar 2023 hat die IMA ihren Abschlussbericht vorgelegt. Eine zentrale Erkenntnis: Während der Pandemie haben psychische Belastungen und Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen deutlich zugenommen, 73 Prozent von ihnen fühlen sich psychisch belastet.
Neben einer Bestandsaufnahme zeigt der Bericht fünf Handlungsfelder auf – Frühe Hilfen, Kindertagesbetreuung, Schule, Gesundheitswesen und Jugend- und Familienhilfe – und liefert eine Übersicht zu Maßnahmen des Bundes, die geplant sind oder bereits umgesetzt werden. So hat das Bundesfamilienministerium im Jahr 2023 ein Modellprogramm für sogenannte Mental Health Coaches gestartet. Sie sollen Schüler:innen ab 2023/24 bei Fragen zur mentalen Gesundheit und bei akuten psychischen Krisen unterstützen. Die Coaches leisten „Erste Psychische Hilfe“ in akuten Krisen, vermitteln aber auch weiter zu anderen Unterstützungsangeboten. Zudem können Kinder beim Jugendamt psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen, ohne dass ihre Eltern darüber informiert werden.
In dieser Woche beraten wir den Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe im Bundestag, der als Unterrichtung der Bundesregierung vorliegt.
Bericht des Datenschutzbeauftragten
Wir beraten in dieser Woche den 31. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Neben dem elektronischen Rezept (E-Rezept), der elektronischen Patientenakte oder dem Umgang mit Forschungsdaten stehen europäische Digitalrechtsakte, die Facebook-Fanpage der Bundesregierung und die sogenannte „Chat-Kontrolle“ im Fokus des Berichts für das Jahr 2022. Dazu werden eine Reihe von Empfehlungen an die Bundesregierung formuliert sowie der Umsetzungsstand des 30. Berichts aus dem Vorjahr aufgezeigt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übermittelt dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung jährlich einen Tätigkeitsbericht, den er auch der Öffentlichkeit, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Datenschutzausschuss zugänglich macht.
Mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung
Die Ampel hat sich vorgenommen, den Bio-Anteil auf landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland auf 30 Prozent zu erhöhen. Damit das gelingt, müssen Angebot und Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln stärker gefördert werden. Ein wichtiger Hebel dafür sind die Orte der sogenannten Außer-Haus-Verpflegung (AHV) wie Kantinen, Mensen oder Restaurants, in denen rund sechs Millionen Menschen in Deutschland täglich essen gehen.
Die AHV in Deutschland wird derzeit durch die EU-Öko-Verordnung geregelt. Die EU-Verordnung ermöglicht jedoch den Mitgliedstaaten zugleich, eigene nationale Regelungen für die AHV zu erlassen. Derzeit arbeitet die Bundesregierung deshalb an einer Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung (Bio-AHVV), um die Regelungen zu Kennzeichnung, Zertifizierung und Kontrolle von Bioprodukten in der AHV auf nationaler Ebene zu regeln. Damit die Bio-AHVV erlassen werden kann, müssen das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und das Öko-Kennzeichengesetz (ÖkoKennzG) angepasst werden.
Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche jeweils einen Gesetzentwurf zur Änderung des ÖLG und ÖkoKennzG in den Bundestag ein. Es wird festgelegt, dass die Bundesländer auch künftig die Kontrollaufgabe von Bioprodukten an private Kontrollstellen übertragen können. Des Weiteren werden Sanktionen für Verstöße gegen die Bio-AHVV geregelt.
Ausbau von Smart Metern beschleunigen
Verbraucher:innen und Unternehmen können ihren Stromverbrauch üblicherweise über ihren Stromzähler ablesen. Mittlerweile ist dies auch digital möglich – durch ein sogenanntes intelligentes Messsystem („Smart Meter“). Über digitale Stromzähler („moderne Messeinrichtung“) können Verbraucher:innen und Unternehmen künftig nicht nur ihren aktuellen Zählerstand, sondern auch ihren tatsächlichen Stromverbrauch und ihre tatsächliche Nutzungszeit einsehen, um ihr Verbrauchsverhalten und ihre Stromrechnung leichter nachzuvollziehen. Auf diese Daten können wiederum Netzbetreiber und Energielieferanten über eine Kommunikationsplattform („Smart-Meter-Gateway“) zugreifen, um die Erzeugung und den Verbrauch aufeinander abzustimmen und das Stromnetz besser auszulasten. Smart Meter erlauben es den Verbraucher:innen und Unternehmen auch, sog. dynamische Strom-tarife in Anspruch zu nehmen, die bei geringer Stromnachfrage (z.B. nachts) besonders niedrig sind.
Bisher kommt der Ausbau von Smart Metern („Smart-Meter-Rollout“) in Deutschland jedoch nur schleppend voran. Um dies zu ändern und die Verbreitung der Smart Meter zu beschleunigen, beschließt der Bundestag in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Der Entwurf sieht einen gesetzlichen Fahrplan für die Einführung („Rollout“) mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor, um möglichst viele Haushalte mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Die bisher erforderlichen, oftmals den Rollout aufhaltenden Freigabeerklärungen durch das Bundes-amt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden künftig entfallen. Auch das Eich-recht soll zeitnah geändert werden, um bestehende Hürden für einen schnellen Rollout ab-zubauen. Überdies wird ein sogenannter „agiler Rollout“ ermöglicht, damit Smart Meter direkt nach dem Einbau gestartet werden können.
Die Kosten werden gerecht aufgeteilt. Mussten private Verbraucher:innen bisher oft bis zu 100 Euro jährlich pro Smart Meter zahlen, werden die Kosten für Verbraucher:innen und Kleinanlagenbetreiber:innen nun auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Im Gegenzug werden Netzbetreiber:innen stärker an den Kosten des Rollouts beteiligt, da sie künftig stärker von einem stabilen Netzbetrieb und einer besseren Datengrundlage profitieren.
Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz beseitigen
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat im Jahr 2019 das Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt angenommen. Ziel des Abkommens ist es, eine rechtliche Grundlage auf internationaler Ebene zu schaffen, um eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung zu verwirklichen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche abschließend beraten, werden wir das Überein-kommen ratifizieren.
Damit wollen wir Arbeitnehmer:innen in der Arbeitswelt noch besser vor Gewalt und Belästigung schützen. Verantwortlich für diesen Schutz sind Staat und Arbeitgeber gleichermaßen.
Bericht zu den Herausforderungen für Data-Mining
Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche den Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung „Data-Mining – gesellschaftspolitische und rechtliche Herausforderungen“, der vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) erstellt wurde. Der Bericht soll den Begriff Data-Mining aus unter-schiedlichen Perspektiven erschließen und in seiner Vielschichtigkeit darstellen. Damit soll das Verständnis der Möglichkeiten und Grenzen komplexer Datenanalysen erhöht werden.
Data-Mining wird – im Vergleich zu den Begriffen Big Data oder Künstliche Intelligenz (KI) – oftmals mit wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten in Verbindung gebracht. Es steht für datenanalytische Verfahren, die in großen Datensätzen Strukturen und Muster erkennen und daraus Informationen gewinnen und Inhalte generieren. Die Grundannahme dabei ist, dass immer mehr Daten auch komplexe reale Phänomene so umfangreich und genau ab-bilden, dass Regeln und Modelle weitgehende Allgemeingültigkeit erreichen und zum Bei-spiel zur Prognose von Entwicklungen eingesetzt werden können. Viele Praxisbeispiele – von genetischen Tests über die Streckenoptimierung von Navigationssystemen bis zu Klimamodellen – stützen diese Annahme.
Die Datenexpert:innen betonen in dem Bericht, dass Regeln und Modelle stets nur Vereinfachungen einer komplexeren Realität sind. Auch können durch derartige datenbasierte Vorgehensweisen real existierende strukturelle Probleme, wie beispielsweise die Diskriminierung einzelner Personengruppen, reproduziert und Vorurteile verstärkt werden. Somit können die Ergebnisse von Datenanalysen in konkreten einzelnen Anwendungskontexten nützlich sein, aber neue Risiken mit sich bringen. Die SPD-Fraktion beschäftigt sich intensiv mit genau jenen Chancen und Herausforderungen und hat sich bereits in einem Positionspapier mit dem sog. „Artificial-Intelligence-Act“ beschäftigt, der gerade in Brüssel verhandelt wird und sich mit Maßnahmen zur Forschung sowie politischen Optionen für die KI-Regulierung auseinandersetzt. Außerdem ist im Koalitionsvertrag ein neues Forschungsdatengesetz vereinbart, das einen Regelungsrahmen in diesem Bereich schaffen und Innovations-potentiale heben soll.
Deutschland bleibt präsent in der Sahelzone
Terroristische Gruppen stellen eine zunehmende Bedrohung für die Bevölkerung in der Sahelzone dar. Überdies verschärfen schwache staatliche Strukturen, Dürren und Überschwemmungen bestehende Konflikte um Wasser, Land und Nahrung. Auf Bitten der Regierung von Niger hat die Europäische Union (EU) deshalb die so genannte militärische Partnerschaftsmission „EU Military Partnership Mission in Niger“ – kurz: EUMPM Niger – beschlossen.
Ziel von EUMPM Niger ist, die Fähigkeiten der nigrischen Streitkräfte zu verbessern, damit sie terroristische Bedrohungen eindämmen, die Bevölkerung schützen und für ein sicheres Umfeld sorgen können. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Zentrums zur Ausbildung von Techniker:innen in der Armee sowie der Aufbau eines neuen Führungsunterstützungsbataillons. Des Weiteren sollen mobile Trainingsteams Spezialist:innen der nigrischen Streit-kräfte beraten und ausbilden.
Deutschland wird sich in enger Abstimmung mit der EU, den Vereinten Nationen und inter-nationalen Partnern vor Ort an den Führungsstrukturen der Mission beteiligen und zeitlich befristet mobile Teams bereitstellen. Nach dem angekündigten Abzug aus Mali bleiben Deutschland und seine internationalen Partner weiterhin präsent im Sahel. Niger gilt dabei als relativ stabiles und verlässliches Land in der Region.
Das Mandat, das in dieser Woche im Bundestag beraten wird, umfasst eine Obergrenze von 60 Soldat:innen, wird regelmäßig evaluiert und ist bis zum 31. Mai 2024 befristet.