Ab Mai gibt es das günstige Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr
Grünes Licht für einen günstigen öffentlichen Nahverkehr: Diese Woche beschließen wir im Bundestag die Finanzierung des Deutschlandtickets. Damit kann die deutschlandweite ÖPNV- und Regio-Flat am 1. Mai für 49 Euro im Monat starten. 1,5 Milliarden Euro bekommen die Länder dafür jährlich vom Bund.
Als nächstes muss der Bundesrat zustimmen. Dann kann das Deutschlandticket ab April 2023 im Abo gekauft werden. Es ist ab Mai gültig, monatlich kündbar und wird übergangs-weise auch in Papierform angeboten. Mit dem Ticket können Busse und Bahnen im gesamten Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland genutzt werden.
Das Deutschlandticket revolutioniert den öffentlichen Nahverkehr. Mit dem Ticket wird Mobilität nachhaltiger und für viele Menschen bezahlbarer. Es ist eine wichtige Entlastung für viele Pendler:innen und ein wegweisender Baustein für die Mobilitätswende.
Unser Gesetz gegen Demokratiefeinde
Die größte Bedrohung unserer Demokratie kommt von rechts. Wir halten dagegen! Mit einem Demokratiefördergesetz schaffen wir erstmals die gesetzliche Grundlage dafür, dass der Bund eigene Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention ergreifen und Projekte längerfristig finanzieren darf. Das ist eine wichtige Nachricht für viele Vereine und Verbände, die sich für die Gemeinschaft und ein gutes Miteinander einsetzen.
Konkret geht es um Projekte zur Demokratieförderung, zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt sowie zur Extremismusprävention vor Ort. Bislang konnten Projekte nur für eine begrenzte Zeit gefördert werden, weil es keine Grundlage für die längerfristige Förderung gab. Einen Anspruch auf Förderung begründet das Gesetz nicht, es ermöglicht geförderten Projekten aber, verlässlicher und langfristiger zu planen.
Aktuell fördert der Bund zahlreiche Projekte mit steigenden Mitteln. Standen 2016 für die beiden größten Bundesprogramme „Demokratie leben“ und „Zusammenhalt durch Teil-habe“ noch 62,5 Millionen Euro bereit, so sind es in diesem Jahr schon 182 Millionen Euro. Gefördert werden ganz unterschiedliche Projekte: Beispielsweise pädagogische Formate gegen Hass im Netz, Angebote gegen Ausgrenzung in Ausbildung und Beruf, Beratungs-stellen im Bereich islamistischer Extremismus oder präventiv-pädagogische Angebote für inhaftierte jugendliche Straftäter:innen. Die geförderten Projekte und Programme werden auch weiterhin wissenschaftlich begleitet, um sie auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zu prüfen.
Wir verkleinern den Bundestag
In den vergangenen 20 Jahren ist der Bundestag immer größer geworden. Damit das Parlament arbeitsfähig bleibt, werden wir es deutlich verkleinern. Die Reform des Wahlrechts, die wir diese Woche beschließen, legt die Zahl der Abgeordneten verbindlich fest. Künftig wird es keine Überhang- und damit auch keine Ausgleichsmandate mehr geben. Jede Stimme zählt gleich viel. Der Bundestag hat dann eine feste und angemessene Größe von 630 Abgeordneten, die sich nicht bei jeder Wahl ändert.
Die Ampel schafft mit dieser mutigen Reform endlich den großen Wurf, der dauerhaft die Probleme des alten Wahlrechts löst. Das neue Wahlrecht ist einfacher und gerechter: Es betrifft im Ergebnis alle Fraktionen gleichermaßen. Das war nur möglich, weil die Koalitionsfraktionen nicht auf den eigenen Vorteil geschaut haben – sondern darauf, was für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und für die Parteien gerecht ist.
Die Bereitschaft der Ampel-Fraktionen, mit ihrer Mehrheit so eine wirksame Verkleinerung des Bundestags vorzunehmen, ist eine historische Chance. 16 Jahre lang ist es mit CDU/CSU an der Regierung nicht gelungen, die Zahl der Bundestagsabgeordneten zu reduzieren – auch weil sich die CDU immer in der Geiselhaft der CSU befand. Jetzt sind wir der Motor der Veränderung.
Weitere Themen dieser Woche in Berlin:
Mehr Steuertransparenz schaffen
In dieser Woche beraten wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, mit dem wir eine EU-Richtlinie über die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen umsetzen. Die Richtlinie gilt für Unternehmen, die entweder in der EU ansässig sind oder dort Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen haben und deren Erlöse in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren weltweit jeweils einen Betrag von 750 Millionen Euro übersteigen. Künftig soll es leichter nachvollziehbar sein, ob multilaterale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne auch dort Steuern zahlen, wo sie tätig sind. Deshalb sollen diese Unter-nehmen und Konzerne ihre Steuerzahlungen nicht mehr nur den Finanzbehörden mitteilen, sondern der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies leistet einen Beitrag zur Steuertransparenz und ermöglicht eine öffentliche Debatte. Neben der Richtlinienumsetzung sollen im Handelsbilanzrecht punktuell weitere Änderungen vorgenommen werden, so soll die Offenlegungspflicht erweitert und handelsbilanzrechtliche Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften geändert werden.
Sanktionenrecht im Strafgesetzbuch reformieren
Das Sanktionenrecht soll reformiert und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Auch Resozialisierung, Prävention und der Schutz vor Diskriminierungen sollen damit gestärkt werden.
In den letzten Jahrzehnten sind Ersatzfreiheitsstrafen konstant angestiegen, d.h. Freiheits-strafen, die verhängt werden, wenn Geldstrafen nicht bezahlt wurden. Um den Strafvollzug zu entlasten, sollen diese substanziell reduziert werden: Künftig soll dann bei einer nicht bezahlten Geldstrafe pro zwei verhängten Tagessätzen nur noch ein Tag Freiheitsstrafe fällig werden, derzeit ist das Verhältnis eins zu eins. Auch ergänzende Maßnahmen, wie Sozialarbeit, sollen dabei helfen, Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Wir werden uns im parlamentarischen Prozess für eine noch bessere Unterstützung bei der Vermeidung von Er-satzfreiheitsstrafen einsetzen.
Sowohl die Zahl der Gewalttaten gegen Frauen innerhalb von Partnerschaften als auch von Hassreden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Klargestellt wird durch den Gesetzentwurf, dass „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive zu höheren Strafen führen. Deshalb werden diese künftig ausdrücklich als Um stände genannt, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Die Gesetzesänderung soll auch eine angemessene Bestrafung von Femiziden befördern. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, muss dies als Femizid anerkannt werden und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden. Patriarchale Besitzansprüche und frauenfeindliche Vorstellungen von geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit müssen bei der Feststellung von niedrigen Beweggründen erkannt und benannt werden. Die Bewertung als Mord darf nicht durch opferbeschuldigende Argumentationsmuster unterlaufen werden.
Weiter soll im Maßregelrecht enger gefasst werden, unter welchen Voraussetzungen die Unterbringung von suchtkranken Straftäter:innen in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden kann. Die Entziehungskliniken sind massiv überlastet und für tatsächlich sucht-kranke Straftäter fehlen Therapieplätze. Es droht, dass diese freigelassen werden müssen, weil für sie kein Klinikplatz frei ist. Durch die Reform soll sich die Unterbringung wieder stärker auf behandlungsbedürftige und -willige Straftäter:innen konzentrieren. Da ambulante Therapien Rückfälle reduzieren können, wird darüber hinaus die Möglichkeit einer Therapieweisung, beispielsweise für eine Bewährungsaussetzung, ausdrücklich eröffnet.
Wir stellen die Finanzierung für das Deutschlandticket sicher
Nach dem erfolgreichen 9-Euro-Ticket im vergangenen Jahr kommt nun das digitale, bundesweit gültige Deutschlandticket zum Einführungspreis von 49 Euro monatlich, so haben es Bund und Länder Ende 2022 vereinbart. Das Ticket kann ab 3. April 2023 im monatlich kündbaren Abo gekauft werden und ist ab 1. Mai gültig. Damit können Busse und Bahnen im gesamten Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit genutzt werden. Ziel des Deutschlandtickets ist, den ÖPNV attraktiver zu machen und besonders Pendler:innen finanziell zu entlasten. Zugleich leistet es einen großen Beitrag für mehr klimafreundliche Mobilität.
Um die Finanzierung des Deutschlandtickets zu gewährleisten, stellt der Bund den Ländern 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Die Bundesländer leisten ihren Beitrag in derselben Höhe. Falls Mehrkosten entstehen, werden diese im ersten Jahr hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Das Deutschlandticket soll 2023 und 2024 evaluiert werden.
Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beraten wir in dieser Woche abschließend in 2./3. Lesung. Der Bundesrat befasst sich am 31. März damit. Im Regionalisierungsgesetz ist festgelegt, dass den Ländern ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zur Finanzierung des ÖPNV zusteht. Diese sogenannten Regionalisierungsmittel werden in erster Linie für den Schienen-personennahverkehr eingesetzt.
Demokratieförderung langfristig absichern
In den vergangenen Jahren hat die Bedrohung durch den Rechtsextremismus hierzulande zugenommen. Die Anschläge in Halle und Hanau sind schreckliche Beispiele dieser Entwicklung. Wir brauchen eine starke und wehrhafte Demokratie, in der alle Menschen in Würde und Freiheit leben können. Millionen von Bürger:innen engagieren sich in Vereinen, Verbänden und Projekten, um sich für die Gemeinschaft und ein gutes Miteinander einzusetzen. Die Demokratie lebt vom Engagement der demokratischen Zivilgesellschaft. Nun sorgen wir dafür, dass diese Arbeit langfristig abgesichert werden kann: mit einem Demokratiefördergesetz.
Ziel des Regierungsentwurfs, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, ist es, Projekte zur Demokratieförderung, zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt und zur Extremismusprävention vor Ort verlässlich und bedarfsorientiert fördern zu können.
Bislang konnten Projekte nur für eine begrenzte Zeit gefördert werden, weil es keine gesetzliche Grundlage für die längerfristige Förderung gab. Das Demokratiefördergesetz schafft erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung und Stärkung der Demokratie und der Prävention jeglicher Form von Extremismus. Projekte können so längerfristig gefördert und besser geplant werden.
Aktuell fördert der Bund zahlreiche Projekte mit steigenden finanziellen Mitteln. Standen 2016 für die beiden größten Bundesprogramme „Demokratie leben“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ noch 62,5 Millionen Euro bereit, so sind es für das Jahr 2023 schon 182 Millionen Euro. Gefördert werden ganz unterschiedliche Projekte: Beispielsweise pädagogische Formate gegen Hass im Netz, Projekte für mehr politische Bildung und Teilhabe, Angebote gegen Ausgrenzung in Ausbildung und Beruf, Beratungsstellen im Bereich islamistischer Extremismus oder präventiv-pädagogische Angebote für inhaftierte jugendliche Straftäter:innen. Die geförderten Projekte und Programme sollen auch weiterhin wissenschaftlich begleitet werden, um sie auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zu prüfen.
Längere Fristen bei der Beantragung von Mitteln für Kita-Ausbau
2020 hat die damalige Bundesregierung das „5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen. Ziel des Bundesprogramms ist die Schaffung von 90.000 neuen Betreuungsplätzen in Kitas und in der Kinder-tagespflege. Durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine kam es zu Verzögerungen bei den geplanten Bauvorhaben. Vor diesem Hintergrund sind die Fristen zum Abschluss der Investitionen und zum Mittelabruf entsprechend zu knapp, um die Programm-ziele vollständig umzusetzen.
In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten, ist vorgesehen, die Fristen für den Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie für den Mittelabruf durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern. Zudem werden darauf aufbauende Fristenregelungen, insbesondere für Berichte, entsprechend angepasst. Dies entspricht einer Fristverlängerung von jeweils sechs Monaten.
Damit ermöglichen wir, dass die Finanzhilfen abgerufen und vollständig in den Ausbau der Kindertagesbetreuung investiert werden können. Um die Fristen zu verlängern, ändern wir das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) und das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG).
Potentiale und Gefahren von Kohlendioxid-Speicherung prüfen
Vor mehr als zehn Jahren trat das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, eine rechtliche Grundlage für die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten – das so genannte „Carbon Capture and Storage“ (CSS) – sowie für die anschließende Nutzung in anderen Bereichen – das so genannte „Carbon Capture and Utilization“ (CCU) – zu schaffen.
Da CSS und CCU nicht frei von Umweltauswirkungen und daher politisch umstritten sind, erfordert das KSpG alle vier Jahre einen Evaluierungsbericht unter anderem zu den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, zum Stand der Technik und zu Umweltauswirkungen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung einen aktualisierten Evaluierungsbericht beschlossen, der in dieser Woche im Bundestag beraten wird.
Im Bericht spricht sich die Bundesregierung für eine „Carbon Management Strategie“ aus, die unter Einbeziehung verschiedener Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft erstellt werden soll. Sie soll festlegen, wie CCS und CCU langfristig in ein Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland eingebettet werden können. Denn weiterhin gilt es, die erneuerbaren Energien auszubauen, den Hochlauf von Wasserstoff zu fördern und die Nutzung fossiler Energieträger Schritt für Schritt zu reduzieren.
Verbraucher:innen und Unternehmen zügig entlasten
Seit März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme, die Verbraucher:innen und Unternehmen vor zu hohen Energiekosten schützen. Bevor Entlastungen für die Letztverbraucher:innen auf den Weg gebracht werden, müssen zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden – unter anderem die Einhaltung von beihilferechtliche Auflagen wie Entlastungshöchstgrenzen, die Überwachung der ordnungsgemäßen Abwicklung von Entlastungen, die hinreichende Erfüllung der Arbeitserhaltungspflicht oder mögliche Rückforderungen von zu viel gewährten Entlastungen.
Bisher werden diese Prüfungen von staatlichen Behörden übernommen. Angesichts der neuartigen, umfangreichen und komplexen Aufgaben wird der Kreis derer, die als Prüfbehörde infrage kommen, nun um juristische Personen des Privatrechts erweitert. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vor, der in dieser Woche in den Bundestag eingebracht wird. Hierdurch kann stärker auf externen Sachverstand zu-rückgegriffen werden, um Verbraucher:innen und Unternehmen zügig und unkompliziert zu entlasten. Die so genannte Beleihung der Prüfbefugnis auf einen privaten Akteur erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Die Aufsicht liegt beim BMWK oder einer ihm nachgeordneten Behörde.
Konkretisiert werden überdies die Regelungen im StromPBG zur Abschöpfung von Über-gewinnerlösen. Künftig können auch Absicherungsgeschäfte außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig gemeldet und bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden, sofern ihre Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der EEX entspricht. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit.
Besserer Schutz für Whistleblower
In dieser Woche bringen die Koalitionsfraktionen zwei Gesetzesentwürfe für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen in den Bundestag ein. Wir wollen Hinweisgeber:innen (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen, da sie einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen leisten. Vorgesehen ist unter anderem, berufliche Repressalien, wie Kündigungen, aufgrund von Missstands-Hinweisen zu verbieten. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde werden interne und externe Meldestellen eingerichtet, die auch anonyme Meldungen entgegennehmen können. Mit den zwei Gesetzentwürfen wird nun ein neuer Anlauf genommen, da das im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz nicht die Zustimmung des Bundesrats fand. Der Großteil der Regelungen, die der Umsetzung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union dienen, ist nun in einem nicht zustimmungspflichten Gesetzentwurf zu finden. Der Entwurf „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutzgesetz“ legt darüber hinaus fest, dass die Regelungen auch für Landesbeamt:innen gelten sollen, was die Zustimmung des Bundesrates erforderlich macht.
Mehr staatlicher Handlungsspielraum bei Treuhand-Verwaltungen
Mit dem Ziel, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, hat die Bundesregierung im September 2022 die Unternehmen Gazprom Germania und Rosneft Deutschland unter treuhänderische Verwaltung genommen. Unternehmensentscheidungen ohne Billigung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als staatlicher Treuhänder sind seitdem nicht mehr möglich. So kann die BNetzA den Geschäftsführungen der Unternehmen Weisungen erteilen sowie deren Mitglieder abberufen oder neu bestellen.
Die BNetzA kann auch eine Übertragung von Vermögensgegenständen – wie beispielsweise Immobilien, Maschinen oder Produktionsanlagen – von unter Treuhand stehenden Unternehmen auf andere Rechtsträger veranlassen. Bisher galt dies allerdings nur, sofern diese Übertragung zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist. Künftig sollen Übertragungen auch zum Zweck der Energieinfrastruktur- und Versorgungssicherheit möglich sein. Die üblicherweise für solche Übertragungen vorgesehenen Fusionskontrollen durch das Bundeskartellamt sollen entfallen.
Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor, der in dieser Woche in den Bundestag eingebracht wird. Damit soll die Handlungsfähigkeit des Bundes für derzeitige und künftige Treuhand-Verwaltungen in Krisenfällen gestärkt werden.