Ein Jahr Zeitenwende
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist eine globale Zäsur – eine Zeitenwende. Er leitet eine neue Phase des Misstrauens und der Aufrüstung in den internationalen Beziehungen ein, deren Folgen noch lange nachwirken werden.
Die gute Nachricht nach einem Jahr des Krieges ist: Putins imperiales Ziel, die Ukraine innerhalb weniger Tage zu überrennen, ist krachend gescheitert. Sein Angriffskrieg hat die Ukrainerinnen und Ukrainer als freie und souveräne europäische Nation zusammengeschweißt. NATO und EU haben zu einer neuen Geschlossenheit gefunden, die viele nicht für möglich gehalten hätten.
Deutschland kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Im Einklang mit unseren Partnern, allen voran den USA, müssen und werden wir alles Notwendige dafür tun, um die Ukraine in die Lage zu versetzen, ihr Selbstverteidigungsrecht aus der Charta der Vereinten Nationen auszuüben und gleichzeitig eine Eskalation zwischen Russland und der NATO zu verhindern. Für uns ist klar: Putin darf diesen Krieg nicht gewinnen und die Ukraine darf ihn nicht verlieren.
Die große Herausforderung, vor der der Westen deshalb steht, ist es, eine langfristige Strategie zur Unterstützung der Ukraine zu entwickeln und zugleich neue Aggressionen Moskaus einzuschränken. Konkret bedeutet dies, dass wir Kiew weiterhin so umfangreich und so lange wie nötig unterstützen und die europäische Integration der Ukraine vorantreiben müssen. Gleichzeitig sollte jedoch das breite Spektrum diplomatischer Möglichkeiten genutzt werden, um Fenster für mögliche Initiativen zur Deeskalation, Waffenruhen und Hilfen für eingeschlossene Zivilisten zu öffnen. Wir sollten dabei nicht den Fehler begehen und den Begriff der Diplomatie allein auf Verhandlungen mit dem Kreml reduzieren. Bereits seit Kriegsbeginn verfolgt Bundeskanzler Olaf Scholz daher eine Strategie, die darauf abzielt, Länder einzubinden, die sich der Verurteilung des Angriffskriegs noch nicht angeschlossen haben.
Die Zeitenwende auf rein militärische Fragen zu beschränken, wird den komplexen Herausforderungen in der Einen Welt nicht gerecht. Die Beseitigung von Hunger und eine gemein-same wirtschaftliche Entwicklung, die das Klima schont und gute Arbeit schafft, sowie Abrüstung und die Stärkung des Völkerrechts und internationaler Organisationen bleiben auch für die Zukunft Aufgaben einer demokratischen und friedlichen Politik.
Wir senken Energiekosten
Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine vor einem Jahr haben wir alles dafür getan, dass Energie bezahlbar bleibt und niemand überfordert wird.
Wir haben drei Entlastungspakete in Höhe von fast 100 Milliarden Euro geschnürt und einen Abwehrschirm im Umfang von 200 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, um die Energiepreise zu senken. Bereits im Dezember hat der Bund die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernommen. Diese Woche treten nun die Energiepreisbremsen in Kraft. Damit deckeln wir den Preis für einen Großteil des Energieverbrauchs von privaten Haus-halten und Unternehmen bei Strom, Gas und Fernwärme – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2023. Das Bundeswirtschaftsministerium muss jetzt rasch auch die von uns durchgesetzte Entlastung für Menschen umsetzen, die mit Öl oder Pellets heizen.
Außerdem haben wir in weniger als einem Jahr den Kraftakt geschafft, unabhängiger von russischen Energielieferungen zu werden: mit LNG-Terminals und neuen Handelspartnern – alles in Rekordzeit und zu wieder deutlich gesunkenen Preisen, die vor einigen Monaten undenkbar schienen.
Dieses politische Handeln sorgt dafür, dass die Solidarität mit der Ukraine in der deutschen Bevölkerung nach wie vor ungebrochen ist und der von einigen angekündigte Wutwinter ausgeblieben ist. So sichern wir den Zusammenhalt nach innen und außen.
Mehr als Blumen! Gleiche und faire Rechte für Frauen!
Beim Frauentag am 8. März geht um mehr Fairness und gerechte Chancen für Frauen weltweit. Wir setzen uns in der Ampel für eine ambitionierte Gleichstellungspolitik ein – im Job, in der Familie und in der reproduktiven Selbstbestimmung.
Weltweit und auch hierzulande benötigen Frauen mehr Schutz gegen Gewalt. Wir setzen uns deshalb für mehr Frauenhäuser, eine verlässliche Finanzierung von Schutzräumen so-wie eine schärfere Strafe bei geschlechtsspezifischer Gewalt ein.
Jede Frau soll selbst bestimmen können, ob sie ein Kind bekommen möchte. Wir verbieten deshalb sogenannte Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegner:innen und prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Das sogenannte Werbeverbot im Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch haben wir bereits abgeschafft.
Frauen haben das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Darauf macht der Equal Pay Day am 7. März aufmerksam. Wir werden das Entgelttransparenzgesetz verbessern. Es ermöglicht, dass Gehälter miteinander verglichen werden können. Künftig können Frauen sich dafür auch an Verbände wenden.
Wir wollen eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit. Wir werden deshalb zwei Wochen bezahlten Partnerschaftsurlaub einführen, das Elterngeld um einen Extra-Partnerschaftsmonat erweitern und den elternzeitbedingten Kündigungsschutz verlängern.
Außerdem arbeiten wir an einer ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie des Bundes. Künftig wird es auch einen Gleichstellungs-Check für neue Gesetze geben.
Weitere Themen dieser Woche in Berlin:
Forschung und Innovation
Klimaschutz, Digitalisierung, Energieversorgung – die großen Herausforderungen der Zukunft lassen sich nur mit zukunftsgerichteter Forschung und Innovation bewältigen. In dieser Woche beraten wir die von der Bundesregierung vorgelegte „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“. Entlang von klar definierten Missionen soll die Forschungs- und Innovationspolitik ressortübergreifend neu ausgerichtet werden. Dadurch soll ein Beitrag zur Transformation geleistet, die Innovationskraft gestärkt und die technologische Souveränität Deutschlands und Europas gesichert werden.
In der Strategie werden auch die Stärken und Schwächen des deutschen Forschungs- und Innovationssystems analysiert. Eine zentrale Erkenntnis: Zwar verfügt Deutschland über ein ausdifferenziertes Wissenschaftssystem, eine breite Forschungslandschaft und eine starke Wirtschaft. Allerdings kann Deutschland nicht ohne zusätzliche Anstrengungen vor allem bei Spitzentechnologien und der Digitalisierung mithalten. Beispielsweise liegen die Patentanmeldungen im Bereich der Schlüsseltechnologien im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld.
Um Forschung und Innovation zu stärken, sollen sechs Missionen verfolgt werden: Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität ermöglichen, Klimaschutz, Biodiversität und Ernährungssicherheit voranbringen, Gesundheit für alle verbessern, digitale und technologische Souveränität sichern sowie Potenziale der Digitalisierung nutzen, die Raumfahrt-, Weltraum- und Meeresforschung fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
Diese Missionen sollen in sogenannten Missionsteams als agile, ressortübergreifende und themenspezifische Koordinierungs-Einheiten umgesetzt werden. Dies ist eine neue Form der interministeriellen Zusammenarbeit. In einem Monitoring soll 2025 der Umsetzungs-stand der Missionen überprüft werden.
Für einen inklusiven Arbeitsmarkt
Wir treten für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können. Niemand soll auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden. Wir wollen mehr Menschen mit Behinderung ermöglichen, eine reguläre Arbeit aufzunehmen. In dieser Woche beraten wir dazu den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts in erster Lesung.
Geplant ist, die sogenannte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber zu reformieren. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten (oder ihnen gleichgestellten) Beschäftigten besetzen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Konkret ist vorgesehen, eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber einzuführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Das heißt: Die sogenannten „Null-Beschäftiger“ müssen dann mehr zahlen. Für kleinere Arbeitgeber gelten weiterhin Sonderregelungen.
Bisher war es möglich, die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu verwenden. Künftig sollen die Mittel vollständig in die Beschäftigungsförderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt investiert werden.
Im Gesetzentwurf sind darüber hinaus weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vorgesehen. Künftig sollen Leistungen des Integrationsamtes schneller genehmigt werden, etwa für eine Arbeitsassistenz oder eine Berufsbegleitung. Entsprechende Anträge gelten künftig nach sechs Wochen als genehmigt.
Zudem heben wir die Deckelung des Lohnkostenzuschusses auf, den Unternehmen von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen („Budget für Arbeit“). So kann der maximale Lohnkostenzuschuss auch mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro bundesweit gewährt werden.
Um die Perspektive Betroffener besser im Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin zu berücksichtigen, soll dieser neu ausgerichtet werden. Die Zusammensetzung des Beirates soll künftig nicht mehr einem rein medizinischen Verständnis von Behinderung folgen, sondern einem teilhabeorientierten und ganzheitlichen Ansatz.
Umweltauswirkungen von Kunststoffen verringern
Im Bundestag beschließen wir in 2./3. Lesung in dieser Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Mit diesem Gesetz wird die Verantwortung der Hersteller bestimmter Kunststoffprodukte erweitert. Darunter fallen unter anderem Zigarettenfilter, Getränkebecher sowie Verpackungen von Lebensmitteln zum Sofortverzehr, die zu oft auf Plätzen, Gehwegen oder Parks als Abfall landen.
Mit dem Gesetz wird ein Einwegkunststofffonds beim Umweltbundesamt eingerichtet, in den die Hersteller eine Einwegkunststoffabgabe einzahlen. Mit dieser Abgabe wird die Sammlung und Entsorgung der entstehenden Abfälle im öffentlichen Raum finanziert, die bislang von der Allgemeinheit getragen wird. Die Höhe der Abgabe orientiert sich an der auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Menge an Einwegprodukten aus Kunststoff. Die Höhe der auszuzahlenden Fondsmittel an Kommunen wiederum richtet sich nach den erstattungsfähigen Leistungen. Des Weiteren wird eine Einwegkunststoffkommission eingerichtet, die mit Hersteller:innen und Anspruchsberechtigten sowie von Vertreter:innen der Umwelt- und Verbraucherverbänden besetzt ist und die unter anderem das Bundesumweltministerium und das Bundesumweltamt berät.
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen haben wir beschlossen, Hersteller bepfandeter Getränkeverpackungen von der Pflicht zur Prüfung der Datenmeldung auszunehmen und so bürokratisch zu entlasten. Das ist gerechtfertigt, weil diese Verpackungen weitaus weniger in der Umwelt landen als Getränkeverpackungen ohne Pfand. Des Weiteren wird klar-gestellt, dass Gewicht, Volumen und Stückzahl für die Berechnung der Abgabensätze her-angezogen werden. Außerdem wird die Besetzung der Einwegkunststoffkommission geändert und gleichzeitig ihre Mitwirkungsbefugnisse gestärkt. Das Gesetz wird früher als geplant evaluiert und dabei wird auch die Aufnahme weiterer Produkte aus anderen Materialien geprüft. Außerdem werden Feuerwerkskörper in den Anwendungsbereich des Gesetzes zum 1. Januar 2027 aufgenommen, da Feuerwerkskörper und insbesondere ihre Plastikbestandteile den öffentlichen Raum zu bestimmten Zeiten in großem Ausmaß verschmutzen.
Schneller bauen durch digitalisierte Verfahren
Wir beraten in dieser Woche erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren. Er ist Teil des Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Mit der Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens soll das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen modernisiert und beschleunigt werden. Künftig wird das digitale Beteiligungsverfahren das Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden.
Vorgesehen ist außerdem, dass in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben kann. Bei erneuter Beteiligung soll im Hinblick auf mögliche Auswirkungen von Planänderungen oder -ergänzungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Kommunen sollen in diesem Fall die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzen. Werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, sollen die Städte und Gemeinden künftig nur noch die von einer Änderung oder Ergänzung betroffenen Teile der Öffentlichkeit und berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligen – es sei denn, diese Beschränkung führt nach Einschätzung der Gemeinde zu einer längeren Verfahrensdauer. Die bisherigen „Kann-Regelungen“ sollen laut Entwurf damit in „Soll-Regelungen“ geändert werden. Die Bauleitplanverfahren sollen auch dadurch beschleunigt werden, indem die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden.
Mit dem Gesetzentwurf sollen darüber hinaus Teile des Planungssicherstellungsgesetzes in das Baugesetzbuch übernommen werden. Das Planungssicherstellungsgesetz, das während der Corona-Pandemie ordnungsgemäße Planungs- und Genehmigungsverfahren ermöglicht hat, soll grundsätzlich auch für Verfahren nach dem Baugesetzbuch gelten: Es bietet alternative Verfahrensschritte, ohne dass die Beteiligten physisch anwesend sein müssen.
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr weiter stärken
Der Bundestag berät in dieser Woche erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an eine Verordnung der Europäischen Union (EU). Darin geht es um die Absicherung der Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr. Die Regelungen zur Anwendung der Verordnung sollen in der Eisen-bahn-Verkehrsordnung konzentriert werden.
Für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ist vorgesehen, eine zentrale Anlaufstelle gesetzlich zu verankern, bei der sie ihren Bedarf an Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen anmelden können und zwar unabhängig davon, mit welchen Zügen sie fahren. Alle Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber müssen sich künftig daran beteiligen. Die Deutsche Bahn AG betreibt mit der Mobilitätsservice-Zentrale bereits eine solche Einrichtung, die jedoch auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnunter-nehmen und den Bahnhofsbetreibern beruht. Durch die gesetzliche Grundlage ist die dauerhafte Existenz einer zentralen Anlaufstelle mit Abdeckung aller Eisenbahnen sichergestellt.
Außerdem sollen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, damit diese Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung digital einreichen können.
Den Frieden im Südsudan aufrechterhalten
Auch mehr als elf Jahre nach der Unabhängigkeit bleibt Südsudan auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen und im Februar 2020 auf die Bildung einer Übergangsregierung geeinigt. Die Sicherheitslage im Land bleibt jedoch aufgrund von ethnischen Konflikten und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und humanitäre Helfer:innen weiterhin fragil. Zudem sind von den rund zwölf Millionen Einwohner:innen des Landes mehr als neun Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (United Nations Mission in the Republic of South Sudan, kurz: UNMISS) nimmt deshalb weiterhin eine Schlüsselrolle ein. Sie zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung zu schützen, den Frieden nachhaltig zu sichern und den Weg freizumachen für Wahlen 2025. Deutschland leistet dafür einen wichtigen Beitrag, der international hohe Wertschätzung erfährt. Die Bundeswehr stellt Beratungs-, Verbindungs- und Beobachtungsoffizier:innen sowie Personal in Führungsstäben der Mission bereit und unterstützt bei der technischen Ausrüstung, der Minenräumung und der Ausbildung von truppenstellenden Nationen und den Vereinten Nationen. Mit einem Antrag der Bundesregierung soll das Mandat, das regelmäßig evaluiert wird, bis zum 31. März 2024 verlängert werden. Es sieht weiterhin eine Truppenobergrenze von 50 Soldat:innen vor.
Sicherheit im Mittelmeer gewährleisten
Die NATO-Staaten haben 2016 die maritime Sicherheitsoperation „SEA GUARDIAN“ beschlossen. Ziel ist, den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus und damit im Zusammenhang stehende illegale Aktivitäten, wie Waffenschmuggel und Menschenhandel, einzudämmen. Dadurch wird die Südflanke des NATO-Bündnisgebietes gestärkt und der Handel durch das Mittelmeer gewährleistet.
Gemeinsam mit anderen NATO-Mitgliedsstaaten erstellen Schiffe und Flugzeuge der Bundeswehr ein umfassendes Lagebild für das Mittelmeer und überwachen den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen, wenn sie verdächtigt werden, eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben, sowie die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rettung von in Seenot geratenen Personen.
Mit einem Antrag der Bundesregierung soll das Mandat, das regelmäßig evaluiert wird, bis zum 31. März 2024 verlängert werden. Die Obergrenze für einzusetzende Bundeswehrsoldat:innen bleibt unverändert bei 550. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere.
Infrastrukturausbau beschleunigen – Energiewende vorantreiben
Große Infrastrukturvorhaben wie zum Beispiel der Bau eines Windparks, einer Bahnstrecke oder einer Bundesfernstraße haben erhebliche Folgen für ihre Umgebung. In sogenannten Raumordnungsverfahren (künftig Raumverträglichkeitsprüfung) werden daher verschiedene Standort- und Trassenalternativen unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft, bevor Projekte genehmigt werden.
Um solche Verfahren zu beschleunigen, ändern wir das Raumordnungsgesetz (ROG). Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen weiter zu digitalisieren. Um die Landes- und Regionalplanung zu flexibilisieren, werden Abweichungen von in Raumordnungsplänen festgelegten Zielen erleichtert. Auch der Verwaltungsaufwand soll reduziert werden. Künftig wird die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert, indem bei Änderungen bereits diskutierter Pläne nur neu und stärker Betroffene beteiligt werden. Damit Verzögerungen bei der Prüfung von Standortalternativen bei Großvorhaben nicht das nachfolgende Zulassungs-verfahren verzögern, muss das Raumordnungsverfahren spätestens nach sechs Monaten abgeschlossen sein.
Außerdem beschließen wir mit dem ROG die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung. Diese sieht vor, insbesondere die Verfahren zum Ausbau von Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie für Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze deutlich zu beschleunigen. Die Verordnung wird durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt.
Dabei geht es beispielsweise um vereinfachte Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land und auf See sowie für Netzinfrastrukturprojekte. Für ausgewiesene erneuerbare Energien- und Netzgebiete, die bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) durch-laufen haben, entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung. Um die artenschutzrechtlichen Belange zu wahren, stellt die zuständige Behörde aber sicher, dass der Betreiber angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchführt. Anderenfalls müssen Betreiber einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in 2./3. Lesung.