Koordinierte Hilfe für Erdbeben-Opfer ist angelaufen
Die Bundesregierung hat unmittelbar nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und in Syrien umfassende deutsche Hilfeleistung zugesagt. Diese Hilfe läuft auf unterschiedlichen Ebenen jetzt schnell an.
Deutschland hilft schnell und unbürokratisch. Das erste Flugzeug des Technischen Hilfswerkes (THW)brachte bereits gestern Spezialkräfte und Ausrüstung in das Katastrophengebiet. Auch die Bundespolizei hilft mit Rettungshunden. Millionen Menschen in Deutschland haben Verwandte und Freunde in der betroffenen Region und möchten helfen. Es ist gut, dass die insgesamt große Hilfsbereitschaft von den Regierungen Deutschlands und der Türkei sowie der Europäischen Union koordiniert wird.
In der Türkei sind bereits tausende Opfer zu beklagen. Ein Großteil der Infrastruktur vor Ort ist zerstört. Es gilt jetzt schnell, die noch verschütteten Menschen zu bergen. Gleichzeitig müssen Gerettete und nunmehr Obdachlose versorgt werden. Die Regierung der Türkei koordiniert die Hilfsangebote Deutschlands und anderer Staaten. Im betroffenen syrischen Gebiet fehlt aufgrund des Bürgerkriegs weitgehend staatliche Unterstützung. Hilfeersuchen der syrischen Behörden liegen bislang nicht vor. Wir setzen uns dafür ein, dass die Vereinten Nationen und internationale Hilfsorganisationen auch in Nordsyrien helfen können.
Unser Mitgefühl gilt den betroffenen Menschen. Wir werden ihnen mit allen Mitteln helfen, solange es notwendig ist.
Ab Mai gibt es das günstige Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr
Das Deutschlandticket kommt! Nachdem sich Bund und Länder auf die wichtigsten Details geeinigt haben, bringen wir diese Woche im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Finanzierung des Vorhabens auf den Weg. Damit kann die bundesweite ÖPNV- und Regio-Flat am 1. Mai für 49 Euro im Monat starten. Der Bund stellt dafür 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Das Deutschlandticket ist ein wichtiger Erfolg von uns Sozialdemokrat:innen. Mit dem Ticket wird Mobilität nachhaltiger und für viele Menschen bezahlbarer. Es ist eine wichtige Entlastung für viele Pendler:innen und ein wegweisender Baustein für die Mobilitätswende.
Falls Mehrkosten entstehen, werden diese im ersten Jahr hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Das Deutschlandticket soll 2023 und 2024 evaluiert werden.
Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung. Im Regionalisierungsgesetz ist festgelegt, dass den Ländern ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zur Finanzierung des ÖPNV zusteht. Diese sogenannten Regionalisierungsmittel werden in erster Linie für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt.
Das Gesetzgebungsverfahren zum Deutschlandticket soll bis Ende März abgeschlossen sein, damit das Ticket zum 1. Mai 2023 starten kann.
Neustart für eine fortschrittliche Migrations- und Integrationspolitik
Wir sorgen für eine fortschrittliche Migrations- und Integrationspolitik, die einem modernen Einwanderungsland gerecht wird. Dazu gehört ein echter Paradigmenwechsel: Mit einer aktiven und ordnenden Politik wollen wir Migration vorausschauend und realistisch gestalten und Integration stärken. Vom Chancenaufenthaltsrecht über die erleichterte Arbeitskräftemigration, die Familienzusammenführung und die Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten bis zur doppelten Staatsbürgerschaft – in den nächsten Monaten werden wir die entscheidenden Weichen für einen solchen Neustart stellen. Dabei wollen wir mit unterschiedlichen Bausteinen für einen ganzheitlichen Ansatz in der Migrations- und Integrationspolitik sorgen.
Wir sorgen für geregelte Einwanderung, von der alle etwas haben: Der Mangel an Arbeitskräften ist Wachstumsbremse Nr.1, deshalb brauchen wir bessere Regeln für die Einwanderung von Fachkräften. Viele Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus sind schon längst gut angekommen in unserem Land. Sie sollen eine Chance erhalten zu bleiben.
Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung: Menschen auf der Flucht brauchen unsere Hilfe, so wie sie auch andere Menschen in Not erfahren sollen. Dafür stehen wir in Deutschland und Europa.
Wir stärken die Integration: Wir sind ein offenes und solidarisches Land. Wer sich für Deutschland entscheidet, soll auch gleichberechtigt dazugehören. Vom guten Ankommen ab dem ersten Tag bis zur Einbürgerung, am Arbeitsplatz genauso wie in der Gesellschaft. Wer sich in unserem Land einbringt – gesellschaftlich und wirtschaftlich – muss ein dauerhaftes Bleiberecht und die Staatsbürgerschaft erhalten können. Bei unserer großen Migrationskonferenz haben wir uns darüber am Montag mit Fachleuten und Praktiker:innen ausgetauscht. Die Gesetzesvorhaben werden wir in den nächsten Wochen auf den Weg bringen.
Steuertricks multinationaler Konzerne bekämpfen
Multinationale Konzerne, die ihre Gewinne in mehreren Ländern erzielen, können die unter-schiedlichen Steuersysteme der jeweiligen Staaten ausnutzen, um weniger Steuern zu zahlen. Diese weit verbreitete Praxis wollen wir eindämmen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten, setzen wir ein Abkommen vom 14. August 2020 zwischen Deutschland und den USA um. Mit diesem Abkommen soll der Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten erleichtert werden. Wenn Finanzverwaltungen alle notwendigen Informationen erhalten, lassen sich die Steuersparmodelle multinationaler Konzerne besser bekämpfen.
Konkret geht es darum, dass künftig länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten, ihre Gewinne und ihre Steuerzahlungen mit den USA automatisch ausgetauscht werden. Das Vorhaben geht zurück auf ein gemeinsames Projekt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Auftrag der G20-Staaten. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene.
Digitale Mitgliederversammlungen in Vereinen und Stiftungen stärken
In der Mitgliederversammlung wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der überwiegende Teil der Angelegenheiten von Vereinen geregelt. Die Regel ist, dass Versammlungen in Präsenz stattfinden. Virtuelle oder hybride Versammlungen waren bisher nur durch eine Regelung in der Satzung möglich. Im Zuge der Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie ist dieses Prinzip jedoch an seine Grenzen gestoßen. Im März 2020 hatte der Bundestag deshalb per Gesetz beschlossen, virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne eine entsprechende Satzungsregelung zu ermöglichen. Diese Regelung ist am 31. August 2022 ausgelaufen.
Da digitale Versammlungen sich jedoch über die Pandemie hinaus bewährt haben, berät der Bundestag nun einen Gesetzentwurf des Bundesrates in der Fassung eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen. Künftig können Vorstände von Vereinen und Stiftungen die Versammlung in einer hybriden Form einberufen und somit die Teilnahme durch Bild- und Tonübertragung vorsehen. Zusätzlich ermöglichen wir es den Vereinen, dass die Mitgliederversammlung per einfachem Beschluss und ohne Änderung der Satzung zum Beispiel den Vorstand ermächtigen kann, die Versammlung in virtueller Form abzuhalten.
Damit werden Mitgliedschaftsrechte gestärkt, ehrenamtliches Engagement gefördert und bürokratischer Aufwand für Mitglieder, Vereine sowie Registergerichte, bei denen Satzungsänderungen einzureichen wären, gesenkt.
Verwaltungsgerichtliche Verfahren beschleunigen
Die Ampel hat es sich zur Kernaufgabe gemacht, den Bau neuer Infrastruktur – wie beispielsweise Windkraftanlagen, Stromnetze, Schienen oder Straßen – massiv zu beschleunigen. Neben der Straffung und Digitalisierung von Planungsverfahren muss darum auch die Dauer von Gerichtsverfahren bei großen Infrastrukturvorhaben weiter reduziert werden.
Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich auf den Weg gebracht, der in dieser Woche abschließend beraten wird. Künftig erhalten Verfahren, für die bereits in erster Instanz die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe oder das Bundesverwaltungsgericht zuständig sind, ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot gegenüber anderen Verfahren. Erklärungen und Beweismittel, die Kläger nicht innerhalb der gerichtlichen Frist vorbringen, sind für den weiteren Prozess künftig grundsätzlich ausgeschlossen („prozessuale Präklusion“). Das soll dafür sorgen, zügig den Prozessstoff zu bündeln.
In den parlamentarischen Beratungen haben sich die Koalitionsfraktionen überdies darauf geeinigt, dass Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgerichte künftig einfache Entscheidungen in kleinerer Besetzung treffen dürfen. Damit wird ein Wunsch des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt. Personal wird so effektiver eingesetzt, Aktenberge können schneller abgearbeitet werden. Überdies ermöglichen wir in eng umschriebenen Grenzen den Vollzug rechtswidriger Behördenentscheidungen bis zum Urteil in der Hauptsache („Unbeachtlichkeitsregel“). Behebbare Fehler, die auch in absehbarer Zeit behoben sein werden, sollen im vorläufigen Rechtsschutz nicht zum Baustopp führen. Behörden werden künftig bei elektronischer Aktenführung verpflichtet, die Akten als digital durchsuchbare Dokumente vorzulegen. Wichtig ist, dass im nächsten Schritt die elektronische Aktenführung bei den Behörden ausgeweitet wird.
Ausbau von Smart Metern beschleunigen
Verbraucher:innen und Unternehmen können ihren Stromverbrauch üblicherweise über ihren Stromzähler ablesen. Mittlerweile ist dies auch digital möglich – durch ein sogenanntes intelligentes Messsystem („Smart Meter“). Über digitale Stromzähler („moderne Messeinrichtung“) können Verbraucher:innen und Unternehmen künftig nicht nur ihren aktuellen Zählerstand, sondern auch ihren tatsächlichen Stromverbrauch und ihre tatsächliche Nutzungszeit einsehen, um ihr Verbrauchsverhalten und ihre Stromrechnung leichter nachzuvollziehen. Auf diese Daten können wiederum Netzbetreiber:innen und Energielieferant:innen über eine Kommunikationsplattform („Smart-Meter-Gateway“) zugreifen, um die Erzeugung und den Verbrauch aufeinander abzustimmen und das Stromnetz besser auszulasten.
Bisher kommt der Ausbau von Smart Metern („Smart-Meter-Rollout“) in Deutschland jedoch nur schleppend voran. Deshalb bringen die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende in den Bundestag ein. Der Entwurf sieht unter anderem einen gesetzlichen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die bisher erforderlichen, oftmals den Rollout aufhaltenden Freigabeerklärungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden damit künftig entfallen. Überdies wird ein sogenannter „agiler Rollout“ ermöglicht, damit Smart Meter direkt nach dem Einbau gestartet werden können. Die Kosten werden gerecht aufgeteilt. Mussten private Verbraucher:innen bisher oft bis zu 100 Euro jährlich pro Smart Meter zahlen, werden die jährlichen Kosten für Verbraucher:innen und Kleinanlagenbetreiber:innen nun auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Im Gegenzug werden Netzbetreiber:innen stärker an den Kosten des Rollouts beteiligt, da sie künftig stärker von einem stabilen Netzbetrieb und einer besseren Datengrundlage profitieren.
Weniger Bürokratie bei der Schifffahrt
Daten über Inhaber:innen von Sportbootführerscheinen werden bei vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beliehenen Verbänden – wie beispielsweise dem Deutschen Motoryachtverband oder dem Deutschen Segler-Verband – gesammelt. Um die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Binnenschifffahrt für die Behörden zu erleichtern, sollen die Daten künftig auf Bundesebene zusammengeführt werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften verpflichtet diese Verbände, das gesamte von ihnen verwaltete Verzeichnis der Führerscheininhaber:innen für die Sportschifffahrt im Bereich Binnenschifffahrtsstraßen bis zum 31. Dezember 2023 an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zu übermitteln und danach das Verzeichnis unverzüglich zu löschen. Der Entwurf adressiert überdies das Thema Tauglichkeitsprüfungen. Alle Mitglieder der Besatzung eines Binnenschiffes müssen medizinisch tauglich sein. Um dies sicherzustellen, untersuchen Ärzt:innen regelmäßig die Tauglichkeit von Besatzungsmitgliedern. Laut Entwurf müssen diese Ärzt:innen künftig von der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik und Telekommunikation (BG Verkehr) zugelassen werden. Des Weiteren sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, die Zulassung bestimmter Lehrgänge und die Durchführung von Befähigungsprüfungen auf juristische Personen des öffentlichen Rechts zu übertragen. Insgesamt handelt es sich bei den Gesetzesänderungen um Anpassungen verwaltungstechnischer Natur und um Präzisierungen. Der Gesetzentwurf wird in dieser Woche abschließend beraten.
Aufsicht über Rechtsdienstleistungen künftig auf Bundesebene
Im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist geregelt, wer sogenannte außergerichtliche Rechtsdienstleistungen – also die rechtliche Prüfung eines Einzelfalles – erbringen darf. Personen, die diese rechtlichen Dienstleistungen anbieten wollen, müssen sich registrieren lassen. Dies gilt beispielsweise für Inkasso-Dienstleister:innen, Rentenberater:innen oder Rechtsdienstleistende in einem ausländischen Recht. Eine rechtliche Aufsicht der Arbeit dieser Personen soll die Qualität der angebotenen Rechtsdienstleistungen sicherstellen.
Für die Aufsicht sind bisher die Länder zuständig, die diese Aufgabe wiederum auf zahlreiche Gerichte und Staatsanwaltschaften übertragen haben. Durch diese Zersplitterung der Aufsicht ist es schwierig, eine einheitliche Rechtspraxis zu entwickeln. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit sogenannten Legal-Tech-Unternehmen, die beispielsweise On-line-Dienste anbieten.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistun-gen, der in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten wird, zielt darauf ab, die Aufsicht über Rechtsdienstleistungen zu zentralisieren. Künftig soll das Bundesamt für Justiz für die Registrierung und Aufsicht der oben genannten Personen zuständig sein, um so die Zersplitterung der Aufsicht aufzuheben und Fachexpertise zu bündeln. Zudem wird neu geregelt, welche Bußgelder bei unbefugter Rechtsdienstleistung verhängt werden können.
Darüber hinaus sieht der Entwurf weitere Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe vor.