Das sind unsere Themen in dieser Woche in Berlin

Verpflichtende Tierhaltungskennzeichen, Energiepreise für Haushalte und Unternehmen abfedern und konsequentes Vorgehen gegen den Rechtsterrorismus.

Das verpflichtende Tierhaltungskennzeichen kommt!

Was jahrelang mit der Union nicht möglich gewesen ist, packt die Ampel nun an. In dieser Woche bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefrischfleisch im Lebensmitteleinzelhandel in den Bundestag ein. Verbraucher:innen können so klar erkennen, wie ein Tier gehalten wurde und diese Information bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen.
Lebensmittel tierischen Ursprungs sollen künftig eine einheitliche Kennzeichnung erhalten, die die Haltungsform der Tiere angibt. Geplant sind fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall und Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Freiland“ sowie „Bio“. Die fünf Stufen unterscheiden sich dadurch, wie viel Platz die Tiere in der Haltung haben und ob Frischluft und Zugang zu einem Außenbereich gegeben ist.
Die Empfehlungen der Borchert-Kommission sind für uns die entscheidende Grundlage für die künftige Nutztierhaltung. Daher besteht aus unserer Sicht weiterer Änderungsbedarf, den wir in den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen angehen wollen. Nötig sind beispielsweise weitere Kriterien für mehr Tierwohl, wie Einstreu und Beschäftigung. Und: Die Haltungskennzeichnung muss vom Ferkel bis zur Mast gelten. Der Entwurf sieht bisher nur eine Tierhaltungskennzeichnung für Masttiere vor. Diese verpflichtende Kennzeichnung ist ein erster wichtiger Schritt für eine bessere Tierhaltung. An einem Förderkonzept für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen, an Veränderungen im Bau- und Genehmigungsrecht und an besseren Regeln im Tierschutzrecht wird parallel gearbeitet.
In den kommenden Jahren plant die Bundesregierung darüber hinaus, die staatlich verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auf weitere Produkte (wie verarbeitetes Fleisch), Vermarktungskanäle (wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung) und Tierarten (u.a. Milchkühe, Mastbullen, Geflügel) auszuweiten.

Wir federn die hohen Energiepreise für Haushalte und Unternehmen ab

Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt, und alle gut durch den Winter kommen. Dafür haben wir in den vergangenen Monaten viel Geld in die Hand genommen. Insgesamt drei Entlastungspakete in Höhe von fast 100 Milliarden Euro hat die Ampel geschnürt. Hinzu kommt ein Abwehrschirm im Umfang von 200 Milliarden Euro. Auf dieser Grundlage beschließen wir in dieser Woche nun Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie Hilfen für Öl- und Pelletheizungen.
Wir deckeln den Preis für einen Großteil des Energieverbrauchs von privaten Haushalten und Unternehmen bei Strom, Gas und Fernwärme. Die Preisbremsen treten Anfang März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Zugleich sorgen wir dafür, dass sich Energiesparen weiterhin lohnt.
In den parlamentarischen Beratungen haben wir außerdem erreicht, dass auch Verbraucher:innen Hilfen erhalten, die hohe Kostensteigerungen beim Heizen mit Öl, Pellets, Flüssiggas oder anderen Energieträgern hatten, die nicht wie Gas oder Strom über eine Leitung in die Haushalte kommen. Auch Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister erhalten gesonderte Unterstützung.
Um die Preisbremsen gerecht zu finanzieren, schöpfen wir die Zufallsgewinne von stromerzeugenden Unternehmen ab und erheben einen Solidarbeitrag auf einen Teil der Gewinne von Konzernen aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich. Gleichzeitig verbessern wir mit dem Gesetzentwurf aber auch die Bedingungen für die erneuerbaren Energien, damit wir beim Ausbau und der Energiesicherheit vorankommen.
All das zeigt: Wir halten unser Versprechen und lassen niemanden alleine.

Entschiedenes Vorgehen gegen Rechtsterrorismus

Dank tausender Ermittler:innen ist mit einem der größten Anti-Terroreinsätze unserer Ge-schichte erfolgreich ein rechtsterroristisches Netzwerk aufgedeckt worden, das einen Staats-streich plante. Die Ereignisse zeigen: Unsere Demokratie muss vor ihren Feinden beschützt werden, in diesem Fall von innen. Unsere Sicherheitsbehörden sind wachsam, wehrhaft und besonnen – auch dies hat die großangelegte Razzia mit Dutzenden Festnahmen gezeigt, bei der niemand verletzt wurde. Klar ist auch, dass wir immer Recht hatten mit der Einschätzung, dass die größte Gefahr für unsere Gesellschaft von rechts ausgeht. Rechtsextremisten sitzen aufgrund der AfD in den Parlamenten, man findet sie in den Sicherheitsbehörden und in der Bundeswehr. Das ist sehr besorgniserregend. Es ist gut, dass Bundesinnenministerin Faeser voraussichtlich noch vor Jahresende einen Gesetzentwurf vorlegen wird, um Verfassungs-feinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu können. Außerdem wird die Bundesregierung das Demokratiefördergesetz auf den Weg bringen. Doch insbesondere die Rolle der AfD bleibt tückisch: Mögliche Verzweigungen der Verschwörer in den Bundestag hinein müssen dringend untersucht werden. Teile der Partei sind und bleiben gefährlich. Wir dürfen nicht nachlassen in unserem politischen und zivilgesellschaftlichen Engagement, da-mit die AfD mit ihren Verfassungsfeinden nicht mehr in den Bundestag einzieht.

Weitere Themen diese Woche in Berlin sind:

Den EU-Beitritt von Moldau weiter unterstützen
Am 23. Juni 2022 wurde die Republik Moldau offiziell zum EU-Beitrittskandidaten erklärt. Und das zurecht. Denn seit der der Wahl von Maia Sandus zur Staatspräsidentin 2020 und den Parlamentswahlen im Juli 2021 wird die Republik Moldau von einer reformorientierten und pro-europäischen Regierung regiert, die von der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt wird.
Seit dem Überfall Russlands auf die benachbarte Ukraine sieht sich die Republik Moldau allerdings immer mehr in ihrer Sicherheit bedroht – auch weil im transnistrischen Landesteil zahlreiche russische Soldaten stationiert sind. Deutschland und die EU stehen fest an der Seite der pro-europäischen Regierung in der Republik Moldau. Mit einem gemeinsamen Antrag, der in dieser Woche vom Bundestag beschlossen wird, unterstützen die Koalitionsfraktionen die EU-Beitrittsperspektive der Republik Moldau.

Zugang zu Bildung und Forschung für Geflüchtete erleichtern
In einem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Ukrainehilfe im Bereich Bildung und Forschung machen wir Solidarität konkret.
Wir wollen geflüchteten Menschen den Zugang zu Bildung und Wissenschaft erleichtern und unterstützen dafür die Bundesländer mit einer Milliarde Euro für Kosten der Kinderbetreuung, Schule, Gesundheit und Pflege. In den Haushaltsverhandlungen konnten wir erreichen, dass Studierende sowie Wissenschaftler:innen durch zusätzliche 38 Millionen Euro für internationale Stipendienprogramme unterstützt werden. Die Koalitionsfraktionen loben die Bereitschaft vieler Betriebe, Auszubildende aus der Ukraine einzustellen sowie das viel-fältige Engagement der Bildungs-, Forschungs- und Fördereinrichtungen.
Damit Geflüchtete einen möglichst guten Start haben, appellieren wir an die Bundesregierung und die Länder, ukrainische Schulabschlüsse und Schuljahre sowie pädagogische Abschlüsse und Studienleistungen möglichst einheitlich und unbürokratisch anzuerkennen. Das gilt besonders für Erzieher:innen, Lehrer:innen, Studierende und Wissenschaftler:innen. Zudem fordern wir, die deutsch-ukrainische Forschungskooperation weiterzuentwickeln und diese nach Kriegsende gezielt beim Wiederaufbau zu unterstützen.

Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit schwerwiegenden Folgen für Bürger:innen und Unternehmen in Deutschland.
Deshalb beschließen wir in dieser Woche die Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers.
Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021.
Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden. Liegt der Verbrauch unter 80 Prozent, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart. Der Einsparanreiz ist deshalb besonders hoch. Im parlamentarischen Verfahren haben wir darüber hinaus eine Lösung für Haushalte gefunden, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen. Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet. Der Bund stellt deshalb 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert. Zugleich haben wir uns bei den Auszahlungen von Boni und Dividenden geeinigt: Unternehmen, die mehrere Millionen Euro Subventionen erhalten, sollen keine Dividenden oder üppige Boni auszahlen.

Die Strompreisbremse kommt
Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten ebenfalls stark gestiegen – mit erheblichen Folgen für Vebraucher:innen und Unternehmen in Deutschland.
In dieser Woche beschließen wir deshalb die Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.
Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher:innen günstiger zu machen.

Mehr Transparenz und Verständlichkeit der parlamentarischen Verfahren
Wir werden die Geschäftsordnung des Bundestages, deren Regelungen im Wesentlichen aus dem Jahr 1980 stammen, umfassend reformieren und modernisieren. In einem ersten Schritt konzentrieren wir uns auf die Transparenz und Verständlichkeit des parlamentarischen Verfahrens. Die Ausschussarbeit wird transparenter und das Parlament als Ort der Debatte gestärkt. Änderungen, die während der Corona-Pandemie temporär eingeführt wurden und die sich in der Praxis bewährt haben, sollen beibehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, hybride oder virtuelle Ausschusssitzungen durchzuführen. Grundregel bleibt aber weiterhin die Sitzung in Präsenz. Außerdem werden Beratungen in den Ausschüssen durch regelmäßige öffentliche Sitzungen, durch Veröffentlichung von Ausschussunterlagen im Internet und durch klare Regeln zur Benennung von Sachverständigen für öffentliche Anhörungen transparenter und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer.
Durch Synopsen werden Änderungen in Gesetzen im parlamentarischen Verfahren zukünftig verständlicher. Des Weiteren wird die Regierungsbefragung von derzeit 60 auf 90 Minuten verlängert. Dabei nehmen künftig mindestens zwei Regierungsmitglieder teil, um Fragen von aktuellem Interesse zu beantworten.
Mit der Modernisierung der Geschäftsordnung tragen wir dem Interesse der Öffentlichkeit an den inhaltlichen Beratungen, der Einholung von Expertise und der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Parlament Rechnung. Den Antrag der Koalitionsfraktionen beraten wir nun abschließend.

Bund investiert in den ÖPNV
Der Bund hat mit den Ländern vereinbart, die Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um eine Milliarde Euro zu erhöhen und ab dem Jahr 2023 um jährlich drei Prozent zu dynamisieren. So sollen notwendige finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der ÖPNV mindestens auf dem bestehenden Niveau seinen Beitrag zur Verkehrswende und bei der Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Damit belaufen sich die zusätzlichen Mittel im Zeitraum 2022 bis 2031 auf rund 17,3 Milliarden Euro.
Den entsprechenden Entwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beraten wir in dieser Woche abschließend in 2./3. Lesung.

Schneller Bauen durch beschleunigte Verfahren
Große Infrastrukturvorhaben wie der Bau eines Windparks, einer Bahnstrecke oder einer Bundesfernstraße haben erhebliche Auswirkungen auf ihre Umgebung. Deshalb werden in Raumordnungsverfahren (künftig Raumverträglichkeitsprüfungen) unter Beteiligung der Öf-fentlichkeit verschiedene Standort- und Trassenalternativen geprüft, bevor konkrete Pro-jekte genehmigt werden.
Um solche Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen, bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (ROG) in den Bun-destag ein. Der Entwurf sieht vor, Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumord-nungsplänen weiter zu digitalisieren. Um die Landes- und Regionalplanung zu flexibilisie-ren, werden Abweichungen von in Raumordnungsplänen festgelegten Zielen erleichtert. Auch eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes ist mit der Neuregelung verbunden. Künftig wird bei der Erstellung von Landes- und Regionalplänen die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert, indem bei Änderungen bereits diskutierter Pläne nur neu und stärker Betroffene beteiligt werden.

Mehr Rechtssicherheit bei der Umwandlung von Unternehmen
In dieser Woche beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der sogenannten EU-Umwandlungsrichtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen von Unternehmen in 2./3. Lesung. Für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel diverser Unternehmen (nämlich Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) führen wir ein kohärentes Rechtssystem ein, das den EU-Vorgaben entspricht.

Die Rechte von Minderheitsgesellschafter:innen werden vereinheitlicht, indem die ungleiche Behandlung von Minderheitsgesellschafter:innen übertragender und übernehmender Gesellschaften bei der Verschmelzung beendet wird. Konkret bedeutet das: Das sogenannte Spruchverfahren, bei dem Minderheitsgesellschafter:innen die Höhe von Ausgleichs- und Abfindungszahlungen bei der Umwandlung von Gesellschaften vor Gericht überprüfen las-sen können, steht künftig beiden Gruppen von Minderheitsgesellschafter:innen zur Verfügung. Ebenfalls wird ein rechtssicheres und europaweit kompatibles Verfahren eingeführt, bei dem die beteiligten Handelsregister digital miteinander kommunizieren.
Besonders im Blick haben wir dabei die Rechte von Arbeitnehmer:innen sowie Gläubiger:innen und Minderheitsaktionär:innen. Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer:innen müssen auch nach Umsetzung der Richtlinie gewahrt bleiben. Die Prüfung, ob eine Umwandlung missbräuchlich erfolgt, rücken wir durch gesetzgeberische Änderungen in den Fokus. Das für Umwandlungen zuständige Registergericht muss den Umwandlungsprozess tiefgehend prüfen, wenn bestimmte Merkmale vorliegen. Dazu hat es nun auch das Recht, Gewerkschaften anzuhören. Auch konnten wir durchsetzen, dass Arbeitnehmer:innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ihres Unternehmens von ihren Arbeitgeber:innen frühzeitig und umfassend informiert werden, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können.
Mit dem Gesetz verabschieden wir auch die dringende Änderung einer Frist im Lobbyregister sowie Änderungen im Rechtspflegergesetz und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Bericht über das Engagement junger Menschen
Wie engagieren sich junge Menschen in Zeiten von Digitalisierung und Corona? Welche Themen sind für sie wichtig? Und wie lässt sich gesellschaftliches Engagement stärken? Über diese und andere Fragen informiert der Dritte Engagementbericht der Bundesregierung, der in dieser Woche als Unterrichtung im Bundestag vorliegt. Er ist im Mai 2020 veröffentlicht worden, stammt also noch aus der letzten Legislaturperiode und wurde von neun Sachverständigen, darunter Politik-, Sozial- und Bildungswissenschaftler:innen, verfasst. Zudem wurden rund 1.000 Jugendliche und junge Erwachsene zum Thema befragt.
Für die meisten jungen Menschen ist gesellschaftliches Engagement wichtig. Rund zwei Drittel der Befragten (64 Prozent) gaben an, sich in den letzten zwölf Monaten für einen gesellschaftlichen Zweck eingesetzt zu haben. Die meisten engagieren sich in Vereinen und Verbänden, etwa in Sportvereinen. 43 Prozent der Befragten lassen sich als „digital Engagierte“ beschreiben, das zeigt: Internet und soziale Medien werden für das Engagement junger Menschen immer wichtiger. Dies betrifft vor allem Felder wie Kultur, Freizeit, aber auch Politik und Umweltschutz – hier sind digital Engagierte überdurchschnittlich oft aktiv.
Wie gehen Vereine und Stiftungen, in denen ein großer Teil des Engagements stattfindet, mit der Digitalisierung um? Auch dieser Frage geht der Bericht nach. Dazu wurden 61 Vereine, Stiftungen und Sozialunternehmen befragt. Es lassen sich fünf Typen von Organisationen voneinander unterscheiden: die aktiv Vordenkenden, die tatkräftig Vermittelnden, die ressourcenstark Gestaltenden, die pragmatisch Nutzenden und die zurückhaltend Skeptischen.
Wie lässt sich das Engagement junger Menschen stärken? Dazu formuliert der Bericht diverse Empfehlungen. Beispielsweise schlägt er vor, eine Kategorie „digitales Engagement“ beim Deutschen Engagementpreis einzuführen, schnelles und flächendeckendes Internet für alle Regionen bereitzustellen, Förderprogramme zur Entwicklung digitaler Beteiligungstools und einen Engagementfonds zur Stärkung digitaler Angebote aufzulegen.

Die Deutsche Welle unterstützen
Als Auslandssender repräsentiert die Deutsche Welle (DW) Deutschland weltweit und wirbt dabei für zentrale gesellschaftliche Werte: Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Vielfalt von Lebensentwürfen. Die DW ist mit ihren Angeboten in 32 Sprachen und aktuell rund 290 Millionen wöchentlich erreichten Nutzer:innen weltweit ein geschätztes Medium.
In dieser Woche beraten wir einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Zukunft der DW. Der Sender soll bei seiner Neujustierung und Präzisierung der Schwerpunkte und Ziele unter-stützt werden. Wir wollen die Transformation der DW zum digitalen Medienunternehmen weiterhin unterstützen und sukzessive Mittel für technische Weiterentwicklungen und Infrastrukturen bereitstellen.
Zwischen 2022 bis 2025 sollen hierzu drei Unternehmensziele erreicht und drei Schwerpunktthemen verfolgt werden. Dabei steht neben einer anvisierten Steigerung der wöchentlichen Nutzer:innenkontakte von rund 290 auf 400 Millionen bis 2025 die Steigerung der Relevanz im Fokus.
Wir begrüßen die Schwerpunkte und Ziele der Aufgabenplanung, denn es geht um die Stärkung der Meinungsfreiheit und Demokratie durch journalistische Angebote der DW sowie um ihre wichtige Funktion als Vermittlerin europäischer und westlicher Werte. Wir werden weiter darauf hinwirken, dass die DW zur Prävention vor Antisemitismus externe Expertise einbezieht – auch um den angestoßenen Prozess zu evaluieren.

Start-up-Strategie der Bundesregierung
Start-ups haben eine besondere Bedeutung für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Sie sind Ideengeber und Innovationstreiber und stehen für Dynamik, Erneuerung und Transformation. Stärkung und Förderung von Start-ups sind daher zentrale Ziele der Bundesregierung.
Mit der vorgelegten Start-up-Strategie bündelt die Bundesregierung diese Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Sie sollen innerhalb der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen unter anderem die Finanzierung von Start-ups stärken, Ausgründungen aus der Wissenschaft erleichtern, die Rahmenbedingungen für gemein-wohlorientierte Start-ups verbessern und Kompetenzen für öffentliche Aufträge mobilisieren. Die Bundesregierung wird jährlich über den Stand der Umsetzung berichten.

Modernisierung des Bundesbaus
Der Bund steht vor großen Aufgaben im Bundesbau: Der Bestand sowie zukünftige Bauvorhaben der Bundesverwaltung müssen den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung entsprechen und auf den aktuellen Stand der Digitalisierung gebracht werden. Wachsende Bedarfe der Bundesministerien und ihrer Behörden erfordern es, Infrastruktur für neue und zusätzliche Aufgaben zu schaffen. Das kann der Bund nur bewältigen, wenn die Verfahren erheblich verkürzt und vereinfacht werden, und sowohl die Bundesanstalt für Immobilien-aufgaben (BImA) als auch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mehr Verantwortung erhalten.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus werden die Gesetze für beide Institutionen geändert. Der BImA wird die Zuständigkeit für den zivilen Bundesbau insbesondere auf ihren Liegenschaften übertragen, die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit des BBR bleibt unberührt. Das Bundesbauministerium (BMWSB) wird künftig im Verwaltungsrat der BImA vertreten sein.
Wir haben erstmals gesetzlich festgeschrieben, dass die BImA die Aufgabe hat, den Bund bei der Erfüllung seiner bau-, wohnungs-, stadtentwicklungspolitischen und ökologischen Ziele zu unterstützen. Außerdem stärken wir den Einfluss des Parlaments. In diesem Sinne haben wir auch im Maßgabebeschluss konkrete Berichtspflichten gegenüber dem Parlament formuliert, um unter anderem im Bereich des kommunalen Bauens und bei der Umsetzung der klimapolitischen Ziele die Bundesregierung weiter zu unterstützen. Darüber hinaus haben wir hier als Zielwert die Errichtung von 3.000 Wohnungen pro Jahr festgeschrieben.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.