Ein passgenauer Haushalt für eine stabile Rechtsstaatlichkeit: Der Haushalt für Justiz

Statement von Luiza Licina-Bode, SPD-Bundestagsabgeordnete für Siegen-Wittgenstein zur heutigen Verabschiedung des Haushalts des Bundesministeriums der Justiz:

„Wir leben in herausfordernden Zeiten, das Haus der Demokratie braucht standfeste Säulen: Mit einem Gesamtvolumen von 953 Millionen Euro ist der Haushalt der Justiz der Haushalt unserer Demokratie – der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Mit etwa 300 Millionen Euro fördern wir zivile Projekte, die der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und weltweit dienen.

Wir unterstützen beispielsweise den Ausbau rechtsstaatlicher Strukturen in der Ukraine und in Moldau mit 500.000 Euro über die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ). Die Europäische Union ist ein Rechtsstaat, Beitrittskandidaten unterstützen wir darin, rechtsstaatliche Strukturen zu schaffen und auszubauen.

Erstmals wird auch European Lawyers in Lesvos (ELiL) im Haushalt berücksichtigt (75.000 Euro), eine Initiative des Deutschen Anwaltvereins und der Europäischen Anwaltvereinigung CCBE in Kooperation mit griechischen Anwaltskammern. Als unabhängige Rechtsberatung für Geflüchtete an den EU-Außengrenzen, bieten ehrenamtlich arbeitende griechische und europäische Rechtsanwält:innen mit Fachkenntnissen auf dem Gebiet des Asylrechts eine individuelle, kostenlose und spendenfinanzierte Rechtsberatung an. Seit 2022 ist ELiL darüber hinaus auch in Polen aktiv, wo geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer beraten werden. Dieses Engagement ist zielgerichtet, steht Asylbewerber:innen im Prozess zur Seite und entlastet am Ende auch die Justiz.

Eine ganz wesentliche Veränderung erhält der Etat des Bundesjustizministeriums schließlich durch einen Aufwuchs von 200 Millionen Euro für den Pakt für den digitalen Rechtsstaat. Mit Projekten zur Entwicklung einer digitalen Rechtsantragsstelle zur Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens wird die Digitalisierung der Justiz weiter vorangebracht. Auch die audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen soll umgesetzt und konkrete Digitalisierungsvorhaben der Länder gefördert werden. Als bereits auf den Weg gebrachtes digitales Projekt ist insbesondere Hate Aid hervorzuheben, das als erste gemeinnützige Beratungsstelle Opfer von Online-Hass und digitaler Gewalt durch akute sowie kostenlose Beratungsangebote und Prozesskostenfinanzierung unterstützt. Mit dieser Projektarbeit schafft Hate Aid eine konkrete Anlaufstelle gegen Hass im Netz.

Nicht zuletzt geht auch mehr Geld an die Stiftung Datenschutz als unabhängige Diskussions- und Informationsplattform für Datenrecht. Alles in allem, auch in Anbetracht des Volumens, ein passgenauer Einzelplan.“