Diese Woche im Bundestag – Unsere Themen und Aufgaben

Kostendeckel für Strom und Heizung, Chancenaufenthaltsrecht und weitere Themen dieser Woche in Berlin im Überblick.  

Wir begrenzen die Kosten für Strom und Heizung

Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Dafür spannen wir einen starken Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro, mit dem wir die Energiekosten begrenzen und die Folgen für Verbraucher:innen sowie für Unternehmen abfedern.

Diese Woche ermächtigen wir den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, für das Jahr 2022 Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro aufzunehmen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, neben einer Strompreisbremse zügig auch eine wirksame Preisbremse für Gas und Fern-wärme einzuführen. Die Vorschläge der Expert:innen-Kommission der Bundesregierung für eine Zwei-Stufen-Lösung sind eine gute Grundlage, die wir jetzt politisch gestalten werden.

Mit dem Abwehrschirm ergänzen wir die drei Entlastungspakete im Umfang von fast 100 Milliarden Euro, die wir bereits auf den Weg gebracht haben. Gemeinsam kämpfen wir dafür, dass Unternehmen und Arbeitsplätze sicher sind und dass niemand von den Preisen für Strom und Heizung überfordert wird. Wir halten unser Versprechen: Niemand wird alleine gelassen. Wir stehen solidarisch zusammen. Deutschland packt das.

Auch Rentner:innen bekommen eine Energiepreispauschale

Wir entlasten Rentner:innen mit einer Direktzahlung von den hohen Energiekosten. Im Dezember wird eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt. Arbeitnehmer:innen haben eine solche Pauschale schon im September erhalten. Für uns ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass Rentner:innen nicht außen vor bleiben. Deshalb haben wir als SPD-Bundestagsfraktion auch für sie eine Energiepreispauschale durchgesetzt.

Die Pauschale wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Auch wer eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente bekommt, profitiert davon. Gemeinsam mit anderen Maß-nahmen wie der Strom- und Gaspreisbremse, dem erweiterten Wohngeld, der Erhöhung des Mindestlohns sowie der Mini- und Midi-Jobgrenze sorgen wir so dafür, dass alle gut durch die Krise kommen.

Wir geben langjährig Geduldeten eine verlässliche Perspektive

Geduldeten Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und hier gut integriert sind, geben wir die Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt. Wer am 1. Januar 2022 fünf Jahre hier war und nicht straffällig geworden ist, bekommt ein Aufenthaltsrecht und hat dann ein Jahr Zeit, die Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen. Wichtig ist, dass die Identität geklärt und der Lebensunterhalt gesichert ist.

Damit beenden wir die unsichere Lage der Menschen, die sich teilweise von Monat zu Monat zur nächsten Duldung hangeln müssen, und geben ihnen eine echte Perspektive in Deutschland. Arbeitgeber:innen, die Geduldete ausbilden oder beschäftigen – Bäcker:innen, Schuster:innen, Fleischer:innen –, bekommen endlich die Sicherheit, dass ihre Leute nicht quasi von der Werkbank weg abgeschoben werden, wie bereits vielfach geschehen. Es wäre unverständlich, wenn wir gut integrierte Menschen in ihr Heimatland zurückschicken würden, um dann mühsam die hier dringend benötigten Arbeitskräfte im Ausland anzuwerben.

Das Chancenaufenthaltsrecht ist eine Win-win-Situation für alle Seiten. Wir leiten damit den im Koalitionsvertrag versprochenen Neuanfang in der Migrationspolitik ein.

Unsere Ampel tut alles dafür, um die hohen Energiepreise für die Bürger:innen und Unternehmen abzufedern. Wir lassen niemanden allein. Uns als SPD-Bundestagsfraktion kommt es vor allem darauf an, diejenigen zu entlasten, die es am dringendsten brauchen: Geringverdiener:innen, Rentner:innen, Familien, Alleinerziehende, Azubis und Studierende.

Mit fast 100 Milliarden Euro finanzieren wir bereits jetzt Entlastungen für die Haushalte in Form von steuerlichen Maßnahmen und Direktzahlungen. Diese Entlastungen haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten beschlossen und zügig umgesetzt. In dieser Woche folgt eine weitere: Wir beschließen im Bundestag die Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentner:innen sowie einen weiteren Heizkostenzuschuss. Den ersten Heizkostenzuschuss gab es im Frühjahr. Mit mindestens 415 Euro wird der Heizkostenzuschuss II die Mehrkosten in der anstehenden Kälteperiode für Wohngeldbezieher:innen bestmöglich abfedern. Niemand soll Angst haben müssen, seine Heizkosten nicht bezahlen zu können!

Wir werden aber auch strukturell an die hohen Energiepreise herangehen. Wir werden Zufallsgewinne von Energieunternehmen abschöpfen und der Gesellschaft zurückgeben, um damit eine Strompreisbremse zu finanzieren. Parallel spannen wir einen Abwehrschirm gegen die Folgen des Krieges auf. In dieser Woche beschließen wir das für die Finanzierung notwendige Gesetz. Der Schirm umfasst 200 Milliarden Euro – viel Geld, mit dem wir unter anderem eine Gaspreisbremse, eine Einmalzahlung für Haushalte sowie wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen finanzieren wollen. Dabei müssen wir im Blick behalten, wie mit Härte-fällen umgegangen werden kann.

Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Energiesparen gewahrt bleiben. Die von der Bundesregierung eingerichtete Expert:innen-Kommission Gas und Wärme hat dazu Empfehlungen vorgelegt, die nun von der Bundesregierung rasch geprüft und dann in die parlamentarischen Beratungen gebracht werden.

Kurzfristig kann Deutschland nicht komplett auf Gas verzichten. Das hat mittlerweile auch die Union verstanden, die vor einigen Monaten noch ein schnelles Gas-Embargo gefordert hat. Wir tun jedoch alles dafür, um unabhängiger von russischem Gas zu werden und gleichzeitig die Energieversorgung sicherzustellen. Unsere Gasspeicher sind zu mehr als 95 Prozent gefüllt. Wir haben unsere Bezugsquellen diversifiziert und den Bau von LNG-Terminals beschleunigt, alte Kohlekraftwerke werden noch einmal ans Netz geholt und der Brennstoffwechsel in Industrieanlagen wird erleichtert.

Gestern hat Bundeskanzler Olaf Scholz darüber hinaus entschieden, dass drei Atomkraft-werke bis maximal Mitte April 2023 am Netz bleiben können. Eine vollständige Rückkehr zur Nutzung von Atomenergie lehnen wir aber entschieden ab. Vielmehr geht es darum, die Erneuerbaren Energien auszubauen. Nur sie machen uns unabhängig von fossiler und russischer Energie. Wir benötigen sie aber auch für die sozial-ökologische Transformation, die wir gemeinsam als Koalition vorantreiben wollen. Wie uns das gemeinsam mit der Wirtschaft gelingen kann, haben wir gestern Abend unter anderem mit Anke Rehlinger, Veronika Grimm und Michael Vassiliadis bei einer Konferenz der SPD-Bundestagsfraktion diskutiert.

In der Ukraine führt Russland seinen völkerrechtswidrigen Krieg unvermindert fort. Die Scheinreferenden Russlands in den annektierten Gebieten waren eine Farce. Das sieht auch die große Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft so: 143 der 193 Staaten der Generalversammlung der Vereinten haben die Annexion verurteilt und die Ergebnisse der Scheinreferenden nicht anerkannt.

Die Raketenangriffe auf ukrainische Städte sowie die jüngste Teilmobilisierung zeigen, dass Putin und sein innerer Machtzirkel stark unter Druck stehen. Zugleich verdeutlichen sie aber auch: Moskau ist gewillt, den Krieg weiter zu eskalieren. Darauf müssen Deutschland und seine internationalen Partner klug und besonnen reagieren.

Und genau das haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten getan. Wir stehen fest an der Seite der Ukraine und unterstützen das Land humanitär, finanziell und militärisch. Vergangene Woche erst hat die Ukraine von Deutschland ein hochmodernes Luftabwehr-system erhalten. Auf EU-Ebene haben wir außerdem eine neue Mission ins Leben gerufen, durch die künftig ukrainische Soldat:innen in der EU ausgebildet werden.

Wir wissen: Kriege werden meist nicht auf dem Schlachtfeld entschieden. Auch wenn es derzeit kein Vertrauen zu Putin und der russischen Führung gibt, müssen wir sämtliche diplomatischen Kanäle offen halten. Nur so eröffnet sich perspektivisch die Chance auf einen international überwachten Waffenstillstand, der dem sinnlosen Sterben in der Ukraine ein Ende setzt.

Am Donnerstag reist Bundeskanzler Olaf Scholz zum Europäischen Rat nach Brüssel. Auch auf europäischer Ebene dominieren die Themen Ukraine und Energie. Zuvor wird er eine Regierungserklärung im Bundestag abgeben.

Im Iran gehen viele Frauen und Männer weiterhin auf die Straße, um für ihre Rechte einzutreten. Wir verurteilen das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte und die willkürliche Verhaftung von Menschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Deutschland und seine internationalen Partner dürfen nicht wegschauen. Im Gegenteil: Gestern hat die EU Sanktionen – unter anderem gegen die so genannte Sittenpolizei – auf den Weg ge-bracht. Frauen- und Menschenrechte sind elementare Werte der Sozialdemokratie. Deren Missachtung darf nicht folgenlos bleiben. Wir als SPD-Bundestagsfraktion werden uns auch weiterhin für Frauen- und Menschenrechte stark machen – im Iran und weltweit.

Weitere Themen in dieser Woche im Bundestag:

Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

Um eine gute Versorgung von Patient:innen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflege-kräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.

Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Personalbesetzung für die Stationen zu errechnen und umzusetzen. Dazu soll bis zum 31. Dezember 2025 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Personalbemessung entwickelt werden. Als Übergangslösung werden kurzfristig Personalvorgaben unter Berücksichtigung der aktualisierten Pflegepersonal-Regelung (PPR 2.0) entwickelt.

Die Erprobungsphase für die Übergangslösung startet im Januar 2023 mit einem Praxistest in ausgewählten Krankenhäusern in Normalstationen und in der Pädiatrie. Darauf aufbau-end werden die Vorgaben für die Personalbemessung bis Ende 2023 bestimmt und ab 1. Januar 2024 eingeführt. Krankenhäuser, die bereits einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Regeln zur Mindestpersonalbesetzung anwenden, können von den Vorgaben ausgenommen werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können Kliniken sanktioniert werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Neuregelungen vor: Die Budgetverhandlungen, die in der Praxis oft mit erheblicher Verzögerung erfolgen, sollen beschleunigt werden, indem Fristen für Verfahrensschritte eingeführt werden. Schiedsstellen können künftig automatisch tätig werden. Die Datenübermittelung von Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll weiterentwickelt werden. Auch ist vorgesehen, das Verwaltungsverfahren sowie die Antragsbearbeitung und -bewilligung des Krankenhauszukunftsfonds zu verbessern. Darüber hinaus sollen digitale Anwendungen nutzerfreundlicher gestaltet und die Telematikinfrastruktur ausgebaut werden.

 Neues Chancen-Aufenthaltsrecht kommt

Mit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.

Damit erhalten langjährig Geduldete die Chance, in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesem Jahr nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, so dass mehr Menschen von ihnen profitieren können.

Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern. Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Re-gelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber:innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Energiepreispauschale für Rentner:innen und Pensionär:innen

Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten entlasten wir Rentner:innen und Pensionär:innen des Bundes durch eine Einmalzahlung. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beraten wir in dieser Woche abschließend in 2./3. Lesung.

Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung soll automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Obergrenze für sogenannte Midijobs – also der Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmer:innen geringere Sozialbeiträge zahlen – von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben wird. Die Rentenansprüche reduzieren sich dadurch nicht. Besonders Geringverdienende profitieren von dieser Neuregelung, da ihnen so mehr Netto vom Brutto bleibt. Außerdem wird durch die Erhöhung der Obergrenze der Anreiz erhöht, auch über die Minijob-Grenze von 520 Euro hinaus erwerbstätig zu sein.

Zweiter Heizkostenzuschuss kommt

Für die im Jahr 2022 erwarteten Mehrbelastungen für Haushalte wird ein zweiter Heizkostenzuschuss (HKZ II) ausgezahlt. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den wir in dieser Woche abschließend in 2./3. Lesung beraten.

Vom zweiten Heizkostenzuschuss in diesem Jahr werden alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeld-berechtigt sind. Das sind 660.000 Haushalte, sowie 372.000 Geförderte nach dem BAföG, 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.

Der Heizkostenzuschuss II erhöht sich von 270 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt auf 415 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind es 540, statt zu vor 350 Euro. Und je weiterer Person im Haushalt werden nun 100 Euro (ein Plus von 30 Euro) gezahlt. Beziehende von Leistungen nach dem BAföG und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten 345 Euro statt zuvor 230 Euro.

 Wir entlasten Gerichte und sorgen für Bürokratieabbau

Die bei den Amtsgerichten geführten Güterrechtsregister, in die auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse vorgenommen werden, sind weitgehend funktionslos geworden. Der Aufwand für die Führung des Registers steht in keinem Verhältnis mehr zu seiner geringen rechtlichen und schwindenden praktischen Bedeutung. Daher hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Abschaffung des Güterregisters auf den Weg gebracht, welches in dieser Woche abschließend in 2./3. Lesung beraten wird. Es dient der Entlastung der Gerichte und dem Bürokratieabbau.

Mit Blick auf den Vertrauensschutz der Eingetragenen ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen, in der die Eintragung gegenüber Dritten weiter gilt.

Zudem sieht dieser Gesetzentwurf eine insolvenzrechtliche Änderung vor. Der Insolvenzantragsgrund der Überschuldung soll für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023 auf einen viermonatigen, statt derzeit zwölfmonatigen Prognosezeitraum bezogen werden. Damit soll verhindert werden, dass Geschäftsleiter:innen gezwungen werden, Unternehmen in Insolvenzverfahren zu führen, an deren Fortbestand ohne die steigenden Preise, keine Zweifel bestünden.

Unterstützung für Unternehmen durch das ERP-Sondervermögen

Der European Recovery Plan (ERP), besser bekannt als Marshallplan, gehört mit seinen Programmen heute zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 vorgelegt. Mit dem Sondervermögen sollen Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere des Mittelstandes – sowie Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden. Sie werden in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital vergeben.

Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2023 60,2 Millionen Euro vorgesehen (2022: 56,4 Millionen Euro). Für Zusagen bis zum 31. Dezember 2022 werden Förderkosten in Höhe von 136,1 Millionen Euro eingeplant (2022: 144,3 Millionen Euro).

Zudem werden Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (4,6 Millionen Euro), zur Gewährung von Stipendien an Student:innen und junge Wissenschaftler:innen sowie zur langfristigen Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen nach Deutschland (3,3 Millionen Euro) gefördert.

Den Gesetzentwurf beraten wir in dieser Woche abschließend in 2./3. Lesung.

Internationale Strafgerichtsbarkeit weiter stärken

Vor mehr als 20 Jahren trat der Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) – das so genannte „Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs“ – in Kraft. Mit dem Statut, das auch Deutschland unterzeichnet hat, wurde erstmals ein ständiges Gericht auf internationaler Ebene geschaffen, das seit 2003 besonders schwere Straf-taten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen weltweit verfolgt.

In den vergangenen Jahren haben die Vertragsstaaten Änderungen am Statut beschlossen, die unter anderem den Katalog der strafbaren Handlungen erweitern, die ein Kriegsverbrechen begründen. Für internationale (Auseinandersetzung zwischen Staaten) und nicht-internationale (u.a. Bürgerkriege, Beteiligung nicht-staatlicher Akteure) bewaffnete Konflikte fällt darunter künftig die Verwendung von Waffen, die Laser, Splitter oder bestimmte Gifte einsetzen. Außerdem wird die Strafbarkeit für vorsätzliches Aushungern von Bevölkerungsgruppen, die bisher nur für international bewaffnete Konflikte gilt, auf nicht-internationale bewaffnete Konflikte ausgeweitet.

In dieser Woche berät der Bundestag in 2./3. Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, um die Änderungen des Statuts zu ratifizieren.

Mehr Rechtssicherheit bei der Umwandlung von Unternehmen

Die Bundesregierung bringt in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen in den Bundestag ein. Für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung soll ein rechtssicheres europaweit kompatibles Verfahren eingeführt werden, bei dem die beteiligten Handelsregister digital miteinander kommunizieren.

Daneben enthält der Regierungsentwurf eine Reihe von Erleichterungen für innerstaatliche Umwandlungen von Unternehmen. Bei grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Um-wandlungen sollen die Rechte der Minderheitsgesellschafter vereinheitlicht werden. Die Ungleichbehandlung von Minderheitsgesellschaftern übertragender und übernehmender Gesellschaften bei einer Verschmelzung soll beendet werden. Das Spruchverfahren steht künftig beiden Gruppen von Minderheitsgesellschaftern zur Verfügung. Zudem soll der Schutz der Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren gestärkt und ihr Rechts-schutz effizient ausgestaltet werden.

Für uns ist besonders wichtig, dass durch die Umsetzung der europäischen Richtlinie die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer:innen gewahrt bleiben. Dazu gehört auch, dass Arbeitnehmer:innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ihres Unternehmens von ihrem Arbeitgeber frühzeitig und umfassend informiert werden, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können. Der Gesetzentwurf wird diese Woche in 1. Lesung beraten.

Die Sozialversicherung wird digitaler und effizienter

Durch eine Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze plant die Bundesregierung, mehrere Verfahren und Vorgaben in der Sozialversicherung effektiver, digitaler und weniger bürokratisch auszugestalten. Leistungsberechtigte sollen die ihnen zu-stehenden Leistungen umfassend und zügig erhalten. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.

So ist geplant, dass die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises entfällt – stattdessen kann der Arbeitgeber künftig automatisch die Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung abrufen. Elternzeiten sollen durch ein elektronisches Meldeverfahren durch den Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger mitgeteilt werden. Zudem soll eine einheitliche gesetzliche Grundlage zur Bescheinigungspflicht von Arbeitgebern geschaffen werden, um Bürger:innen sowie Arbeitgeber bei der Bearbeitung zu entlasten.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Zuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft wird. Damit wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhe-stand weiter flexibilisiert. Bei Erwerbsgeminderten werden die Zuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Für Künstler:innen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, ist eine Anschlussregelung zu der pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstgrenze bei nicht-künstlerischen selbstständigen Tätigkeiten vorgesehen. Die bisherige Regelung läuft zum Ende des Jahres aus. Zudem soll der Versicherungsschutz für Berufsanfänger:innen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterentwickelt werden.

Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundeszentralregisters, der in dieser Woche abschließend beraten wird, verfolgt verschiedene Ziele.

Zwei Änderungen im BZRG dienen dem Austausch von Strafregisterinformationen mit Dritt-staaten. Zum einen sollen Strafregisterinformationen auch nach dem Brexit weiterhin mit dem Vereinigten Königreich (VK) ausgetauscht werden können. Dazu wird das BZRG entsprechend der Vereinbarung im Kooperationsabkommen zwischen der EU und VK angepasst. Zum anderen wird in das BZRG eine Regelung zur abschließenden Durchführung der EU-Verordnung zum sogenannten Flagging aufgenommen. Flagging bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden die Personendatensätze im EU-Informationssystem (ECRIS-TCN) bei Verurteilung wegen bestimmter schwerer Straftaten besonders kennzeichnen müssen. Dadurch sollen die Behörden bei der Visaerteilung oder der Erteilung einer Reisegenehmigung mittels einer Strafregisterabfrage prüfen können, ob mit der Einreise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbunden ist.

Weitere Änderungen dienen der Digitalisierung des Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters, indem die elektronische Antragstellung für Führungszeugnisse und ähnliche Dokumente zugelassen wird.

Gleichzeitig gibt es eine Änderung im SGB VIII, die den Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis in der Kinder- und Jugendhilfe betrifft. Bereits heute muss regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden, um einschlägig vorbestrafte Personen von diesen Tätigkeiten ausschließen zu können. Nun wird ausdrücklich klargestellt, dass alle Eintragungen wegen einer Straftat, die die Person als ungeeignet im Umgang mit Kindern und Jugendlichen erscheinen lässt, erhoben und gespeichert werden dürfen. Dies dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen und erhöht die Rechtssicherheit für die Träger.

Schließlich wird durch eine Änderung im Strafrecht das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegs-verbrechen ausdrücklich unter Strafe gestellt, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Europäische Kommission bemängelt, dass das genannte Verhalten bislang von keiner deutschen Strafvorschrift ausdrücklich erfasst sei. In § 130 StGB wird deswegen ein neuer Absatz 5 eingefügt, der das genannte Verhalten ausdrücklich benennt und damit die Strafbarkeit eindeutig klarstellt.

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird neu ausgerichtet

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vor. Ziel ist es, ihn um einen weiteren Zweck zur Ab-wehr schwerer wirtschaftlicher Schäden durch die krisenhafte Entwicklung auf den Energiemärkten zu erweitern. Zudem soll eine Kreditermächtigung in Höhe von 200 Milliarden Euro im Jahr 2022 geschaffen werden. So wird der von der Bundesregierung angekündigte Ab-wehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges ertüchtigt, um die Auswirkungen der Energiekrise abzufedern. Wesentliche Maßnahmen sind die Finanzierung von Gas-preisbremse, Strompreisbremse und weiterer Stützungsmaßnahmen. Das erfordert eine Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes. Den Gesetzentwurf beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.

Für die zusätzlichen bis zu 200 Milliarden Euro des Abwehrschirms ist ein neuer Beschluss des Bundestags gem. Art. 115 Abs. 1 Satz 6 GG (sog. Notfallklausel) erforderlich. Hierfür wird die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages benötigt. Eine Umwidmung der Mittel für andere Zwecke im Bundeshaushalt ist nicht möglich. Die Mittel dienen allein der Abwehr der Folgen der außergewöhnlichen Notsituation.

Engagement der Bundeswehr im Irak wird fortgesetzt

Die seit 2015 andauernde Präsenz Deutschlands und seiner internationalen Partner ist in der Region weiterhin gefragt. Die irakische Regierung sowie die kurdische Regionalregierung haben die fortgesetzte militärische Unterstützung durch die internationalen Partner konkret erbeten. Wir wollen an die Fortschritte der letzten Jahre anknüpfen und Irak dabei unterstützen, ein Wiedererstarken des Islamischen Staates (IS) in der Region zu verhindern und einen Beitrag für mehr Versöhnung im Land zu leisten.

Trotz der Zerschlagung ihres selbsternannten „Kalifats“ 2019 stellt der IS nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung für Irak und die umliegende Region dar. Begünstigt durch den andauernden Bürgerkrieg im Nachbarland Syrien ist die Terror-Organisation weiterhin in der Lage, entlegene Gebiete in der Region zu kontrollieren und Anschläge in der Region, aber auch darüber hinaus zu verüben.

Das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium haben im letzten Mandatszeitraum einen Überprüfungsbericht erstellt, der an den Deutschen Bundestag übersandt wurde. Dieser empfiehlt die Verlängerung des Einsatzes.

Deshalb beschließen wir diese Woche auf Antrag der Bundesregierung, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und zur Stabilisierung des Irak fortzusetzen. Das Mandat umfasst ausschließlich Irak als Einsatzgebiet und wird im Mandatszeitraum umfassend überprüft. Deutschland wird sich auch weiterhin beim Aufbau der regulären irakischen Streitkräfte beteiligen.

Zudem stellt die Bundeswehr auch in Zukunft Stabspersonal und Fähigkeiten zur Luftbetankung und zur bodengebundenen Luftraumüberwachung bereit. Das Mandat umfasst weiter-hin eine Obergrenze von 500 Soldat:innen und wird bis zum 31. Oktober 2023 verlängert.

Das Weddellmeer zum Schutzgebiet machen

Als eines der letzten nahezu unberührten Ökosysteme der Erde mit mehr als 14.000 Tierarten gilt das Weddellmeer in der Antarktis als Schatzkammer der Artenvielfalt. Der Klimawandel und das damit einhergehende Abschmelzen der Eisschicht sowie zunehmender kommerzieller Fischfang machen sich in dieser Region immer bemerkbarer. Seit 2016 setzen sich die Europäische Union und Deutschland bei der „Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis“ dafür ein, das Weddellmeer als Schutzgebiet aus-zuweisen. Ein entsprechender Antrag ist letzten Herbst in der Kommission zum wiederholten Mal an der Blockadehaltung von China und Russland gescheitert.

Im Oktober wird die Kommission erneut über den Vorschlag abstimmen. Die Regierungsfraktionen sowie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen sich in ihrem Antrag, über den in dieser Woche im Plenum des Bundestages beraten wird, dafür ein, den Vorschlag weiterhin zu unterstützen.

Für eine stabile Gesetzliche Krankenversicherung

Für das Jahr 2023 wird mit einem Defizit von 17 Milliarden Euro in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gerechnet. Durch den demografischen Wandel und die zu erwartende rückläufige Zahl der Beschäftigten, ist auch für die kommenden Jahre mit einem geringeren Anstieg der Einnahmen zu rechnen, während auf der Ausgabenseite mit einer deutlichen Zunahme zu rechnen ist.

Ziel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten, ist es, einen übermäßigen Anstieg der Zusatzbeiträge für Versicherte zu verhindern und die GKV finanziell zu stabilisieren.

Um die Einnahmen der Krankenkassen zu erhöhen, ist für 2023 ein ergänzender Bundes-zuschuss in Höhe von zwei Milliarden Euro vorgesehen, sowie ein Darlehen des Bundes von einer Milliarde Euro. Hinzu kommen vier Milliarden Euro aus den nicht notwendigen Finanzreserven der Krankenkassen und weitere 2,4 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Um die Ausgaben der Krankenkassen zu senken, ist für 2023 ein erhöhter Herstellerabschlag um fünf Prozent auf Arzneimittelprodukte vorgesehen. Darüber hinaus müssen auch Apotheker:innen, Ärzt:innen und Zahnärzt:innen ihren Beitrag zur Deckung des Defizits leisten.

Durch diese Maßnahmen kann ein übermäßiger Anstieg der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2023 vermieden werden. Derzeit wird von einer durchschnittlichen Erhöhung von bis zu 0,3 Prozentpunkten ausgegangen.

Im parlamentarischen Verfahren gab es mehrere Änderungen. Hausärzt:innen sollen etwa höhere Zuschläge für die schnelle Vermittlung von Terminen bei Fachärzt:innen erhalten, genauso wie Fachärzt:innen, wenn sie innerhalb kurzer Fristen Termine annehmen, die durch Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt werden. Zudem konnten wir erreichen, dass das Schonvermögen für kleine Krankenkassen auf vier Millionen Euro erhöht wird. Auch haben wir die Bezahlung der Paradontitis-Behandlung – also einer bakteriellen Zahnerkrankung – für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen verbessert.

Nationaler Emissionshandel umfasst fortan alle fossilen Brennstoffe

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Um das Ziel zu erreichen, müssen die CO2-Emissionen deutlich reduziert werden. Seit Januar 2021 wird deshalb der Ausstoß von CO2 aus fossilen Brennstoffen in den Bereichen Verkehr und Wärme über den Erwerb von Zertifikaten mit einem CO2-Preis belegt.

Grundsätzlich ist die Ausweitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vorgesehen, damit eine umfassende CO2-Bepreisung aller fossilen Brennstoffe in Deutschland sichergestellt werden kann. Deshalb war bereits im BEHG von 2019 die Aufnahme der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel vorgesehen.

Während der Beratungen zum dritten Entlastungspaket wurde beschlossen, die Erhöhung des CO2-Preises im Rahmen des Emissionshandels auszusetzen. In den parlamentarischen Verhandlungen zum BEHG hat sich die SPD dafür eingesetzt, auch die Abfallverbrennung und damit etwaige Gebührenerhöhungen für private Haushalte und für Unternehmen für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen. Der CO2-Preis für die Abfallverbrennung wird nunmehr erst ab dem 1. Januar 2024 gelten.

Neben den bisher erfassten Abfallverbrennungsanlagen werden ab diesem Zeitpunkt auch Altölverbrennungsanlagen bepreist. Biogene Brennstoffe werden regelmäßig nicht bepreist.