Auch in Siegen-Wittgenstein braucht die Gastronomie weiterhin unsere Unterstützung! Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren ist die Branche immer noch belastet, die steigenden Preise für Energie und Lebensmittel kommen nun erschwerend hinzu.
Die Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent war zunächst als kurzfristige befristete Maßnahme zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie gedacht. Da die schwierigen Zeiten für die Branche mitnichten vorbei sind, ist eine Verlängerung geboten – nicht zuletzt auch, weil eine Rückkehr zum vollen Steuersatz die Inflation zusätzlich befeuern würde.
„Indem wir die Umsatzsteuersenkung verlängern, ermöglichen wir den Gastronominnen und Gastronomen sicher zu planen und helfen Ihnen dabei, gut durch das nächste Jahr zu kommen. Gerade in der aktuellen Krisenzeit kann ein Restaurantbesuch eine wohltuende Auszeit vom Alltag darstellen. Die Umsatzsteuersenkung trägt dazu bei, dass dies für viele Bürgerinnen und Bürger möglich bleibt.“