In Krisenzeiten sichern wir mehr Studierende durch das BAföG ab
In der Corona-Pandemie sind viele Studierende in Geldnot geraten, weil ihnen der Nebenjob weggebrochen ist. Darauf reagieren wir, indem wir einen Nothilfemechanismus einführen: Wenn der studentische Arbeitsmarkt in einer Krise einbricht, können auch Personen, die ansonsten kein BAföG beziehen, eine Förderung erhalten. Der Mechanismus ist Teil eines umfassenden Reformpakets. Die Freibeträge für das Elterneinkommen haben wir bereits erhöht, damit deutlich mehr Menschen BAföG er-halten. Der Förderhöchstbetrag ist auf 934 Euro gestiegen, indem wir die Bedarfssätze sowie den Kinderbetreuungs- und Wohnzuschlag angehoben haben. Künftig wollen wir strukturelle Verbesserungen beim BAföG erreichen, etwa den Kreditanteil senken, einen Fachrichtungswechsel ermöglichen und die Förderhöchstdauer anpassen.
Bürgergeld: Wir packen die größte Sozialreform seit 20 Jahren an
Das neue Bürgergeld ist ein Paradigmenwechsel in unserem Sozialstaat: Wir setzen auf Respekt, Vertrauen und Kooperation zwischen Arbeitssuchenden und Jobcentern. Deshalb bleiben etwa in den ersten zwei Jahren Wohnung und Vermögen unangetastet. Wir sorgen dafür, dass der Regelsatz auf 502 Euro steigt und künftig früher an die Inflation angepasst wird. Zudem gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Wer einen Nebenjob hat, profitiert von höheren Freibeträgen – bei Schüler:innen und Azubis sind es 520 Euro, wobei Einkünfte aus Ferienjobs nicht angerechnet wer-den. Bei Menschen ohne Abschluss steht künftig die Ausbildung im Vordergrund, nicht die Vermittlung in Aushilfsjobs. Kurzum: Wir sichern Menschen, die Arbeit suchen, ab und helfen ihnen dabei, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen zu ergreifen.
Wir entlasten unkompliziert, schnell und zielgenau
Fast 100 Milliarden Euro – die Bundesregierung nimmt viel Geld in die Hand, um die Folgen der hohen Energiepreise für Menschen und Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen, Direkt- und Einmalzahlungen abzufedern. Mit nunmehr drei Entlastungspaketen sorgen wir dafür, dass das Geld zügig und unkompliziert dort ankommt, wo es gebraucht wird: bei Geringverdiener:innen und Familien, bei Studierenden und Rentner:innen. All das zeigt: Die Bundesregierung lässt niemanden allein. Der Staat nimmt die Sorgen der Bürger:innen und Unternehmen ernst. Gemeinsam mit den Ländern beraten wir nun über die Finanzierung der Maßnahmen.
Weitere Themen in dieser Sitzungswoche sind:
Das Recht auf Bildung weltweit stärken
Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht, das jedem Kind zusteht. Fast 260 Millionen Kinder weltweit haben jedoch laut den Vereinten Nationen keinen Zugang zu schulischer Grundbildung. Klimakrise, Corona-Pandemie und steigende Lebensmittelpreise infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine haben die Situation im Globalen Süden noch verschlimmert – vor allem für bereits in Armut lebende Familien und Menschen in fragilen Kontexten. Dem wollen die Koalitions-fraktionen entgegenwirken. Mit einem Antrag machen sie sich für inklusive Bildungs-systeme in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stark. Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf Mädchen und Frauen: ihre Perspektiven und Rechte sollen durch genderspezifische Aufklärungskampagnen, die Förderung von Lehrerinnen sowie durch Gewaltprävention und Schutzstrukturen gestärkt werden. Des Weiteren sollen die Bereitstellung von Schulmahlzeiten und eine nachhaltige Elektrifizierung von Bildungseinrichtungen sichergestellt werden.
Steuergerechtigkeit in Deutschland und der EU stärken
Immer mehr Personen und Unternehmen erzielen ihre Einkünfte auf digitalen Plattformen. Diese Einkünfte zu besteuern stellt die Finanzbehörden in Deutschland allerdings vor große Herausforderungen, da viele Plattformbetreiber im Ausland ansässig sind und grenzüberschreitend agieren. Dies hat zur Folge, dass die erzielten Einkünfte der Betreiber mehrheitlich nicht oder nur unvollständig erklärt werden. Zugleich gelangen Finanzbehörden oftmals nicht an die erforderlichen Auskünfte.
Im März 2021 hat die Europäische Union deshalb die so genannte „DAC 7“-Richtlinie beschlossen, um die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung zu verbessern. Mit einem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in dieser Woche ins Plenum einbringt, wird die Richtlinie nun umgesetzt.
Betreiber digitaler Plattformen werden künftig verpflichtet, den Finanzbehörden in Deutschland sämtliche Informationen über Einkünfte zu übermitteln, die von den Anbietern dort erzielt wurden. Damit die Mitgliedstaaten fortan besser und effizienter zusammenarbeiten, werden Informationen über Anbieter zwischen den Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten künftig im Rahmen der EU-Amtshilfe automatisch ausgetauscht.
Der Entwurf sieht außerdem vor, die Außenprüfung – d.h. die von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte, zu modernisieren. Damit soll der Zeitraum zwischen Prüfungsbeginn und -abschluss reduziert und die Prüfungsverfahren beschleunigt werden.
Digital- und Gigabit-Strategie der Bundesregierung
Die Bundesregierung unterrichtet in dieser Woche über die wichtigsten digitalpolitischen Vorhaben der Bundesregierung.
Bei der Gigabit-Strategie geht es insbesondere um leistungsfähige digitale Infrastrukturen. Bis zum Jahr 2025 soll die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen in Deutschland über einen Glasfaseranschluss für schnelles Internet verfügen. Im Mobilfunk will die Bundesregierung bis 2026 unterbrechungsfreie drahtlose Sprach- und Datendienste für alle Endnutzer flächendeckend erreichen. Besonders die breitbandige Versorgung und die nutzbare Dienste-qualität in ländlichen Räumen soll vorangetrieben werden. Mindestens entlang von Straßen, sowie an allen Schienen- und Wasserwegen soll ein durchgehender, unterbrechungsfreier Zugang gewährleistet werden. Bis Ende 2022 soll ein Meilensteinplan vorliegen, um sog. „weiße Flecken“ zu schließen.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen werden wir darauf achten, dass der eigenwirtschaftliche und der geförderte Ausbau sinnvoll und effektiv ineinandergreifen. Genehmigungsverfahren beschleunigen wir und machen den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten mit dem neuen Gigabitgrundbuch schneller und einfacher. Durch die Etablierung neuer Verlegemethoden wollen wir die Verglasfaserung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur weiter vorantreiben.
Ergänzend dazu haben alle Ministerien mit der Digitalstrategie als gemeinsames Dach ihre digitalpolitischen Schwerpunkte und Ziele für die Legislaturperiode festgelegt. Sie nimmt die Ministerien in die Pflicht und geht an einigen Stellen über den Koalitionsvertrag hinaus. Die „Projekte mit Hebelwirkung“ sind besonders relevant für unsere Zukunft – wie beispielsweise eine sichere, nutzerfreundliche digitale Identität. Diese ist die Grundlage, um sich digital auszuweisen und digitale Dienste in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in Bildung, Wirtschaft, im Gesundheitswesen und der Gesellschaft endlich anbieten und nutzen zu können.
Steuerliche Entlastungen für Verbraucher:innen und Unternehmen
Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das Inflationsausgleichsgesetz den anhaltenden Preissteigerungen etwas entgegensetzen. Die entsprechenden Belastungen der Bürger:innen sollen abgefedert und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.
Der Entwurf sieht vor, die Effekte der kalten Progression durch die Anpassung des Einkommensteuertarifs für 2023 und 2024 auszugleichen. Außerdem werden Familien steuerlich gezielt unterstützt, etwa durch die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat. Das Entlastungsvolumen beläuft sich in 2023 auf insgesamt mehr als 12 Milliarden Euro und steigt 2024 auf 18 Milliarden Euro an.
Die Entlastungen sollen ab dem 1. Januar 2023 wirken. Für den vorliegenden Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes wurden dabei die bereits jetzt vorliegenden Daten als Berechnungsgrundlage verwendet. Die genauen Werte werden sich erst später anhand der Berichte zum Existenzminimum und zur Steuerprogression ergeben, die im Oktober vorgelegt werden. Etwaige Anpassungen am Gesetzentwurf müssten dann im weiteren parlamentarischen Verfahren erfolgen.
Senkung der Umsatzsteuer bei Gas
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Energiepreise stark ansteigen lassen. Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, berät die Bundesregierung aktuell über die Einführung einer Gasumlage. Ziel der Umlage ist, die erhöhten Ersatzbeschaffungskosten für Gasunternehmen abzufedern und die Kosten gleichmäßig auf alle Gaskund:innen zu verteilen. Im Umkehrschluss bedeutet die Umlage aber auch höhere Preise für die Verbraucher:innen und Unternehmen.
Deshalb bringen die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 auf sieben Prozent zu senken. Die Unternehmen sind dazu angehalten, die Steuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher:innen weiterzugeben. Die Senkung gilt solange wie die Gasumlage erhoben wird.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie gilt weiterhin
Bei den Beratungen des Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen haben die Koalitionsfraktionen steuerliche Entlastungen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht.
Um den gastronomischen Betrieben über die Krise hinwegzuhelfen, wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Dies erleichtert der Gastronomie die Fortführung ihrer Betriebe nach den Beschränkungen der Corona-Krise.
Um kleine und mittelständische Brauereibetriebe zu unterstützen, wird die befristet eingeführte Biersteuermengenstaffel dauerhaft beibehalten. Dadurch gelten für mittelständige Brauereien ermäßigte Biersteuersätze. Von der Maßnahme profitieren etwa 1.460 Brauereien. Das den Ländern zustehende Biersteueraufkommen reduziert sich dadurch voraussichtlich um circa 6,9 Mio. Euro pro Jahr.
Um die Handlungsfähigkeit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Umsetzung der Hilfsprogramme der Bundesregierung auch in Stresssituationen abzusichern, werden deren Refinanzierungsmöglichkeiten gestärkt. Dazu wird der zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie errichtete Wirtschaftsstabilisierungsfonds befugt, der KfW Darlehen bis zur Höhe von 100 Mrd. Euro zur Refinanzierung ihrer Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen der Energiewirtschaft zu gewähren. Diese bestehen u.a. in der Gewährung von Kreditlinien für Unternehmen zur Sicherung ihrer Liquidität, auf den derzeit besonders volatilen Energiemärkten.
Den Entwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.
Hilfe in Notlagen für Studierende und Schüler:innen
Wir ziehen Konsequenzen aus der Corona-Pandemie und machen das BAföG krisenfest. Dafür beschließen wir in dieser Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 28. BAföG-Änderungsgesetz in 2./.3. Lesung. Künftig kann ein sogenannter Nothilfemechanismus aktiviert werden, um das BAföG für eine befristete Zeit deutlich zu öffnen, wenn der studentische Arbeitsmarkt einbricht. Studierende sowie Schüler:innen, die bislang kein BAföG beziehen, können dann eine Förderung erhalten – auch dann, wenn sie die Altersgrenze oder Förderhöchstdauer überschritten haben. Bedingung ist, dass sie grundsätzlich BAföG-Anspruch haben und nachweisen können, dass sie ihren Nebenjob durch die Krise verloren haben. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, aber trotzdem in Not ist, hat Anspruch auf ein zinsloses Volldarlehen.
Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative ab 16 Jahren
In dieser Woche beraten wir die Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) in 2./3. Lesung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die entsprechenden Vorgaben einer EU-Verordnung in nationales Recht um.
Unter anderem wird das Durchführungsverfahren von Europäischen Bürgerinitiativen vereinfacht und für Organisator:innen von Bürgerinitiativen wird eine verantwortliche Kontaktstelle geschaffen. Es gelten außerdem neue Transparenzregeln für die finanzielle Förderung. Eine besondere Neuerung der EBI-Verordnung ist die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, das Mindestalter für die Unterstützung einer Initiative auf 16 Jahre festzusetzen. Davon machen wir entsprechend unseres Plans, auch das Mindestwahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre herabzusetzen, Gebrauch. Somit stärken wir die EBI als Instrument bürgerschaftlicher Teilhabe.
Um zu verhindern, dass Personen unter falschen Namen ihre Unterstützung erklären, wird es einen neuen Bußgeldtatbestand geben sowie ein neues elektronisches Identifizierungsverfahren.
Mehr Kompetenzen für die EU im Strafrecht
Als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Europäische Union in insgesamt sechs Paketen weitreichende Sanktionen beschlossen. Wie Verstöße dagegen verfolgt werden, regelt gegenwärtig jeder EU-Mitglied-staat selbst. So werden solche Verstöße in einige Mitgliedstaaten lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Um dieser Fragmentierung entgegenzuwirken, werden auf EU-Ebene zwei Schritte gegangen. Zuerst wird der Katalog von Bereichen schwerer Kriminalität, bei denen die EU Mindeststrafen vorgeben kann (Artikel 83 Abs. 1 AEUV), um den Bereich der Sanktionsverstöße erweitert. Darauf aufbauend wird anschließend eine EU-Richtlinie (Sekundärrecht) erlassen, die die verschiedenen Sanktionsregime in der EU erheblich angleichen wird.
Die Kommission hat im Mai 2022 einen entsprechenden Vorschlag zur Erweiterung des Katalogs auf den Weg gebracht, der im Juli vom Europäischen Parlament angenommen wurde und aktuell als fertiger Beschlussentwurf dem Rat vorliegt. Aufgrund einer in §7 Integrationsverantwortungsgesetz niedergelegten Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts müssen Bundestag und Bundesrat die Bundesregierung durch Gesetz dazu ermächtigen, dem Beschluss zustimmen zu können. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wird diese Woche in 1. Lesung im Bundes-tag beraten.
Wahlalter für Europawahlen wird auf 16 Jahre gesenkt
Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 Jahren schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an vielen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Gerade die junge Generation ist von Fragen betroffen, die aktuell Gegen-stand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Klimaschutz, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets gestalten die Zukunft nachhaltig und haben damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus.
Die Koalitionsfraktionen schlagen daher vor, das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.
Verkündung von Gesetzen künftig elektronisch im Bundesgesetzblatt
Während bereits heute in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren Bundes-ländern sowie auf Ebene der Europäischen Union die amtliche elektronische Verkündung von Gesetzen praktiziert wird, erfolgt dies auf Bundesebene nach wie vor im gedruckten Bundesgesetzblatt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblatts eingeführt, sodass Gesetze und Verordnungen des Bundes nicht mehr auf Papier, sondern im Internet verkündet werden. Damit wird der bereits elektronisch vorliegende Bundesanzeiger durch das einheitliche Bundesgesetzblatt abgelöst. Dieses wird künftig ausschließlich elektronisch auf einer neuen Verkündungsplattform im Internet ausgegeben und damit das alleinige Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen. Das neue elektronische Bundesgesetzblatt wird unentgeltlich und barrierefrei sein. Die Inhalte können dann ohne Einschränkungen gespeichert, ausgedruckt und anderweitig verwertet werden. So werden der Ausgabeprozess beschleunigt, der Zugang zum Bundesgesetzblatt verbessert und Ressourcen gespart.
Voraussetzung für dieses Änderungsgesetz ist, dass in einem parallelen Gesetzgebungsverfahren Art. 82 des Grundgesetzes geändert wird, um die verfassungsrechtliche Grundlage für die Modernisierung des Verkündungswesens zu schaffen.
LKW-Maut steigt Anfang 2023
Mit dem fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (LKW-Maut) werden ab Januar 2023 höhere Mautsätze festgelegt. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den wir in 1. Lesung beraten. Hintergrund für die Erhöhung sind EU-Vorgaben und das neue Wegekostengutachten. Nach Eurovignetten-Richtlinie muss sich die LKW-Maut an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren – neben den tatsächlich verursachten Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit 2022 mitberechnet werden dürfen. So wird ein Anreiz geschaffen, möglichst emissionsarme Nutzfahrzeuge einzusetzen und Transporte auf Schiene oder Wasserstraße zu verlagern.
Die jeweils geltenden Mautsätze werden durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt und in der Regel für eine fünfjährige Kalkulationsperiode bestimmt. Das neue Wegekostengutachten für Deutschland deckt den Zeitraum von 2023 bis 2027 ab und wird mit der Anpassung der Mautsätze zum 1. Januar 2023 umgesetzt.
Weitere Maßnahmen zur CO2-Differenzierung benötigen einen längeren zeitlichen Vorlauf zur technischen und organisatorischen Umsetzung und sollen daher mit einem separaten Änderungsgesetz geregelt werden, das ab 2024 seine volle Wirkung entfalten wird.
Für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV
In den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fließen die Beiträge von Arbeitgebern, Sozialversicherungsträgern, Krankenkassenmitgliedern sowie ein Bundeszuschuss, mit denen die Krankenkassen die Leistungen für ihre Versicherten finanzieren. Für das Jahr 2023 wird mit einem Defizit von 17 Milliarden Euro in der GKV gerechnet. Durch den demografischen Wandel und die zu erwartende rückläufige Zahl der Beschäftigten ist auch für die kommenden Jahre mit einem geringeren Anstieg der Einnahmen zu rechnen, während auf der Ausgabenseite mit einer deutlichen Zunahme zu rechnen ist.
Um einen übermäßigen Anstieg der Zusatzbeiträge für Versicherte zu verhindern, bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur finanziellen Stabilisierung der GKV ein. Der Entwurf sieht auf der Einnahmenseite für 2023 einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von zwei Milliarden Euro sowie ein Darlehen des Bundes von einer Milliarde Euro vor. Hinzu kommen insgesamt vier Milliarden Euro aus den nicht notwendigen Finanzreserven der Krankenkassen und weitere 2,4 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Auf der Ausgabenseite ist ein für 2023 erhöhter Herstellerabschlag um fünf Prozent auf Arzneimittelprodukte vorgesehen. Auch Apotheker:innen, Ärzt:innen und Zahnärzt:innen müssen ihren Beitrag zur Deckung des Defizits leisten.
Trotzdem wird ein Anstieg der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2023 nicht zu vermeiden sein. Derzeit wird im Durchschnitt von einer Erhöhung von 0,3 Prozent ausgegangen.
Kinder- und Jugendbericht thematisiert demokratische Bildung
Der 16. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung behandelt in erster Linie das Thema „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“. Junge Menschen sollen zunehmend dazu befähigt werden, ihre aktiven und passiven demokratischen Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Thematisiert werden etwa die Herausforderungen für die Demokratie durch Globalisierung, Klimawandel, Naturzerstörung, Pandemie, Flucht, Migration, Digitalisierung, demografischen Wandel, Aufrüstung und Kriegsgefahren. Auch die Frage der institutionellen Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird erörtert. Dabei geht es auch um die Veränderung politischer Bildung unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Der Bericht fordert ein deutliches Bekenntnis der Politik zu einer unverzichtbaren, an Demokratie und Menschenrechten orientierten politischen Bildung. Konkret werden etwa „Wahlalter ab 16“, „Kinderrechte ins Grundgesetz“ und „eine Stärkung von außerschulischen Bildungsangeboten“ empfohlen.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Der Bericht der Bundesregierung zum Thema „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“ vom November 2020 und wird in dieser Woche in 1. Lesung im Deutschen Bundestag debattiert.
Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld
Aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der da-mit einhergehenden unsicheren wirtschaftlichen Lage sorgen wir dafür, dass Arbeitnehmer:innen und Unternehmen auch in den kommenden Monaten Planungssicherheit haben: Am Freitag beraten wir in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Anpassung der Verordnungen zum Kurzarbeitergeld. Damit stellen wir sicher, dass auch nach dem 30. September 2022 Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld kurzfristig getroffen werden können. Zuletzt hatte die Bundesregierung Mitte September beschlossen, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Somit stützen wir den Arbeits-markt und sichern weiterhin Arbeitsplätze.
Faire Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen kommt
Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl und Erdgas eine zusätzliche CO2-Agabe erhoben. Bisher mussten Mieter:innen diese Kosten alleine tragen, künftig werden nun auch Vermieter:innen stärker beteiligt. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.
Je nach energetischem Zustand des Mietshauses werden die Kosten abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche verteilt. D.h. in dem Stufenmodell gilt: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieter:innen. So soll auf Vermieter:innenseite ein Anreiz zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen gesetzt werden – auf Seite der Mieter:innen ein Anreiz zu energieeffizientem Verhalten. Bei Nichtwohngebäuden soll zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt werden.
Die Regelungen sollen unbefristet gelten, spätestens zum Ablauf der Festpreisphase des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) Ende 2025 um ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude ergänzt und bis zum 30. September 2026 evaluiert werden.