Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Freitag, 8. Juli 2022, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/2557) zurückgewiesen, mit dem sie die Rechte von Flugpassagieren im Fall von Annullierungen und Verspätungen von Flügen stärken wollte.
Die aktuelle Situation an den Flughäfen ist tatsächlich eine Zumutung. Von daher macht der Antrag insoweit Sinn, als wir mal auch grundsätzlich darüber sprechen können, was sich derzeit abspielt.
In der Vergangenheit waren Sie als CDU/CSU eben nicht die treibende Kraft, was Verbraucherschutzrechte angeht. Es wurde schon angesprochen: Smart Contracts hätten wir gerne mit Ihnen umgesetzt. Das hat in der Vergangenheit wohl nicht geklappt, wurde mir berichtet; ich war ja damals noch nicht hier im Deutschen Bundestag. Aber insgesamt muss man eben sagen, dass wir genau das, was Sie gerade ansprechen, auch in unserem Koalitionsvertrag drin haben und ganz weit weg davon sind, dass wir Verbraucherschutz nicht umsetzen wollen. Ganz im Gegenteil: Wir wollen das, und wir machen das. Deshalb ist Ihr Antrag ein Stück weit überflüssig. Die Fluggäste werden derzeit von den Fluggesellschaften vor vollendete Tatsachen gestellt und schlichtweg in der Situation alleingelassen – auch das ist richtig-: annullierte Flüge, stornierte Flüge, aber das auch nicht erst in der Coronapandemie. Und eins muss man sagen: Die Reaktionen der Fluggesellschaften können wir natürlich so überhaupt nicht hinnehmen: Sie sind weder adäquat noch zeitgemäß. Die Fluggäste werden da einfach vor vollendete Tatsachen gestellt.
Zur EU-Fluggastrechte-Verordnung hat meine Kollegin gesprochen. Die bestehende Rechtslage ist klar. Es bestehen zahlreiche Entschädigungsansprüche, die den Fluggästen zustehen. Das Problem ist jedoch, dass Verbraucher/-innen in vielen Fällen erst mal den Klageweg beschreiten müssen, um diese Rechte überhaupt durchzusetzen. Wir können jetzt noch mehr machen, nämlich Transparenz einfordern und Fluggesellschaften Dinge auflisten lassen. Das wird aber am Ende den Verbraucherinnen und Verbrauchern nichts bringen, und uns geht es in dem Moment eben um die Verbraucher/-innen. Wichtiger ist es, dass sie ihre Rechte durchsetzen können.
Deshalb möchte ich den Blick mal auf ein anderes Thema richten, nämlich darauf, dass wir Verbraucherrechte dadurch stärken werden, dass wir zeitnah die Verbandsklagenrichtlinie umsetzen werden. Das ist nämlich EU-Recht. Da werden wir demnächst Verbraucher/-innen und Fluggäste, die eben auch Verbraucher sind, ermächtigen, dass sie sich mit Fluggesellschaften auf Augenhöhe unterhalten. Sie müssen sich nicht mehr fragen: Kann ich mir das leisten, die Rechte einzuklagen? Wie mache ich das überhaupt?
Wir werden regeln, dass Verbände, beispielsweise Verbraucherschutzzentralen, quasi für die Fluggäste die Ansprüche einklagen können. Das ist ein Thema, das Ihnen sicherlich auch nicht gefällt, weil das ja auch nicht unbedingt Ihre Klientel ist. Aber am Ende ist es das, was EU- Recht an Verbraucherschutz bringen wird und was wir derzeit schon auf EU-Ebene umsetzen. Meines Erachtens stellt sich aber in der aktuellen Situation noch eine ganz andere Frage, die noch nicht angesprochen wurde. Doch wir von der SPD-Fraktion haben uns dazu schon länger, ich sage mal, positioniert, und wir sprechen dieses Thema auch an: Die Sicherheitskontrollen und die Abfertigung an unseren deutschen Flughäfen werden nämlich von privaten Unternehmen betrieben, die naturgemäß gewinnorientiert arbeiten. Und das ist auch der Grund, warum die vielen Beschäftigten an den Flughäfen in der Pandemie verloren gingen und warum wir jetzt dieses Dilemma haben. Wir müssen jetzt konsequent darüber nachdenken, wie wir den Flugbetrieb zukunftsfest ausgestalten wollen. Und wenn wir das wollen, dann müssen wir vielleicht auch darauf hören, was die Gewerkschaften dazu sagen. Die Gewerkschaften fordern nämlich, dass wir das alles wieder in staatliche Hand überführen, damit Stabilität gewährleisten und den Flugbetrieb zukunftsfest machen. Das wäre noch ein anderer Aspekt. Vielen Dank.