Wir packen die BAföG-Reform an
Seit über 50 Jahren hat sich das BAföG bewährt, es ermöglicht jungen Menschen eine Chance auf Bildungsaufstieg und sorgt für mehr gesellschaftliche Teilhabe. Doch zuletzt profitierten immer weniger Menschen von der Förderung. Deshalb packen wir jetzt eine umfassende Reform an: Wir erhöhen die Elternfreibeträge und sorgen so dafür, dass künftig mehr junge Menschen BAföG erhalten. Und wir verbessern die Bedarfssätze sowie den Wohn- und Kinderbetreuungszuschlag in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten spürbar. Gleichzeitig beraten wir einen dauerhaften Nothilfemechanismus, um Studierende in außergewöhnlichen Krisen zu unterstützen. Damit ziehen wir auch eine Lehre aus der Corona-Pandemie, in der viele Nebenjobs weggebrochen sind. In dieser Legislatur wollen wir das BAföG auch strukturell erneuern: Wir machen uns dafür stark, den Kreditanteil zu senken, einen Fachrichtungswechsel zu ermöglichen und die Förderhöchstdauer anzupassen.
Ein guter Tag für Frauenrechte: § 219a wird abgeschafft!

Wir machen Schluss mit der Kriminalisierung von Ärzt:innen, die Frauen in Notsituationen mit Informationen zur Seite stehen. Künftig können Ärzt:innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Damit
haben Frauen einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche.
Keine Frau trifft die weitreichende Entscheidung, ob sie ein Kind austragen und gebären will, leichtfertig. Wer das suggeriert, hat ein Frauenbild, das wir entschieden ab-lehnen und gegen das so viele starke Frauen in unserer Gesellschaft kämpfen. Wir machen Politik nicht mit dem Frauenbild des 19. Jahrhunderts, sondern wir machen Politik im Hier und Jetzt. Mit der Streichung von §219a geben wir Frauen in diesem Land ein Stück ihrer Selbstbestimmung zurück, die ihnen dieser Paragraf genommen hat.
Die Ukraine gehört zur europäischen Familie!
Die Ukraine gehört – wie die Republik Moldau – zur europäischen Familie. Beide können in diesen Zeiten der schweren Not auf die Unterstützung der EU bauen. Deutschland setzt sich deshalb auf dem EU-Gipfel in dieser Woche dafür ein, dass die Ukraine gemeinsam mit Moldau den EU-Kandidatenstatus erhält. Aber auch für Nordmazedonien und Albanien muss es jetzt in Richtung einer ersten Beitrittskonferenz weitergehen.
Klimaschutz und Artenvielfalt zusammen denken
Nur der schnelle Ausbau der Erneuerbaren Energien macht uns unabhängig von russischer Energie und bringt uns dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 schrittweise näher. Entscheidend hierfür ist der Ausbau von Windenergie an Land. Windkraftanlagen sollen künftig schneller, aber rechtssicher unter Wahrung hoher ökologischer Schutzstandards genehmigt werden.
Genau das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) vor, der diese Woche in den Bundestag eingebracht wird. Erstmals werden bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung festgelegt. Die Bewertung, ob sich durch die Errichtung einer Windenergieanlage das Tötungs- und Verletzungsrisiko kollisionsgefährdeter Vögel signifikant erhöht, erfolgt künftig auf Grundlage einer Liste von kollisionsgefährdeten Brutvogelarten. Hinzu kommen gestaffelte, artspezifische und brutplatzbezogene Abstandsvorgaben mit einem Tabubereich und weiteren Prüfbereichen. Im Rahmen der Prüfverfahren werden weniger aufwändige Verfahren angewendet, um den Aufwand zu begrenzen und das Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Zudem werden die Prüfung von Alternativen und die artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung vereinfacht. Für das Repowering von Windenergieanlagen an Land, also das Ersetzen alter Kraftwerksteile durch neue Anlagenteile, gelten fortan artenschutzbezogene Vorgaben.
Zugleich kommt der Schutz von besonders durch den Ausbau betroffenen Arten nicht zu kurz. Das Bundesamt für Naturschutz wird nationale Artenhilfsprogramme aufstellen, an denen sich auch Anlagenbetreiber finanziell beteiligen müssen.
Bei Engpässen mehr Gas sparen im Stromsektor
Russland hat jüngst die Gaslieferungen nach Europa gedrosselt. Auch Deutschland ist mittlerweile davon betroffen: Der russische Energiekonzern Gazprom hat die Gaszufuhr durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 um mehr als die Hälfe gesenkt.
Kommt es in Deutschland zu einer Gasmangellage, muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können, um das dann fehlende Gas zu ersetzen und so die Folgen des Gasmangels abzumildern. Deshalb bringen die Koalitionsfraktionen diese Woche im Bundestag ein Gesetz zur Reduzierung des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung ein. Der Gesetzentwurf sieht vor, befristet bis zum 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve auf Abruf einzurichten. Dafür werden Kohle- und Mineralölkraftwerke ertüchtigt, die bereits heute als Reserve dem Stromsystem zur Verfügung stehen, um kurzfristig in den Markt zurückzukehren.
Durch die zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden. Kraftwerke kehren allerdings nur dann in den Strommarkt zurück, wenn ein Gasmangel vorliegt oder droht. Eine zusätzliche Verordnungsermächtigung soll zudem ermöglichen, im Krisenfall den Einsatz von Gaskraftwerken sehr schnell und für die Dauer von maximal sechs Monaten zu verringern. Dadurch werden Gaskraftwerke im Regelfall nicht mehr wirtschaftlich und deshalb auch nicht mehr betrieben.
Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, bleibt von dem Gesetz unberührt.
Mehr Flächen für Windenergie bereitstellen
Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land zu nutzen. Derzeit sind bundesweit lediglich 0,8 Prozent der Landesfläche ausgewiesen – davon wiederum sind nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.
Um den Ausbau der Windenergie an Land massiv zu beschleunigen, bringen die Koalitionsfraktionen diese Woche einen Gesetzentwurf zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WalG) in den Bundestag ein. Der Entwurf legt verbindliche Flächenziele für die Länder fest: Bis Ende 2026 sollen 1,4 Prozent und bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen sein. Das Zwei-Prozent-Flächenziel wird proportional zum ermittelten Flächenpotenzial auf die Bundesländer verteilt: Flächenländer müssen einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Stadtstaaten hingegen müssen 0,5 Prozent ihrer Landesflächen ausweisen. Grundlage hierfür ist eine Flächenpotenzialstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil übertragen. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Verfehlt ein Land zu bestimmten Stichtagen seine Ziele, sind Windenergieanlagen auch im gesamten nicht beplanten Außenbereich privilegiert zulässig – und zwar so lange, bis die Flächenziele erfüllt werden.
Die Bundesländer dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die festgelegten Flächenziele erreichen. Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt. Es bleibt also Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen.
Beschaffung für die Bundeswehr beschleunigen
Der Überfalls Russlands auf die Ukraine zeigt: Sicherheit in Europa ist nicht mehr selbstverständlich. Auch deshalb hat der Bundestag das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro beschlossen. Nun gilt es, mit diesen finanziellen Mitteln die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr schnellstmöglich und effektiv zu erhöhen.
Dies wird mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr ermöglicht, der in dieser Woche in den Bundestag eingebracht wird. Mit dem Entwurf wird künftig im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigt. Des Weiteren wird die gemeinsame Beschaffung mit anderen EU-Mitgliedstaaten erleichtert und umweltbezogene Aspekte werden noch stärker berücksichtigt. Die Regelungen sind bis zum 31. Dezember 2025 befristet.
Bekämpfung der Verbreitung von terroristischen Online-Inhalten
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die notwendigen nationalen Umsetzungsmaßnahmen zur Durchführung der EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vorsieht. Die Verordnung enthält einheitliche Vorschriften, um den Missbrauch von Hostingdiensten zur öffentlichen Verbreitung sogenannter terroristischer Online-Inhalte zu bekämpfen.
Insbesondere werden die Hostingdiensteanbieter verpflichtet, entsprechende Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer behördlichen Entfernungsanordnung zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Der Gesetzentwurf bestimmt das Bundeskriminalamt (BKA) als für den Erlass dieser Entfernungsanordnungen zuständige Behörde. Hierbei muss das BKA mit den Landesmedienanstalten zusammenarbeiten. Die Hostingdiensteanbieter werden durch die Verordnung außerdem verpflichtet, in bestimmten Fällen Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass über ihre Dienste terroristische Inhalte öffentlich verbreitet werden. Dies wird in Deutschland künftig durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) überwacht. Der Gesetzentwurf sieht die BNetzA außerdem als zuständige Behörde für die Verhängung von Sanktionen bei Verstößen der Hostingdiensteanbieter gegen die sich aus der Verordnung ergebenden Pflichten vor.
Das Durchführungsgesetz ist unionsrechtlich notwendig und stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur effektiveren Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung dar. Es wird jetzt in 2./3. Lesung abschließend beraten.
Stromversorgung wird sichergestellt
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Deshalb bauen wir die Erneuerbaren Energien massiv aus. Weil Deutschland gleichzeitig aus der Atomkraft und Kohle aussteigt, muss Strom zunächst über weite Strecken – insbesondere von Norden nach Westen und Süden – transportiert und dann vor Ort verteilt werden. Dem Ausbau der Stromnetze auf den verschiedenen Spannungsebenen kommt deshalb eine zentrale Bedeutung zu.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts soll die Stromversorgung sichergestellt und Engpässe beseitigt werden. Dazu werden neue Netzausbauvorhaben aufgenommen, für die eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt werden. Engpässen im Verteilernetz begegnen wir mit der vorübergehenden Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses für den Netzausbau. Des Weiteren werden die Entwicklung von Gebieten für neue Stromleitungen (Präferenzräume) sowie die damit verbundenen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt.
Außerdem schützen wir Stromkund:innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt. Stromanbieter:innen müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund:innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund:innen in Kenntnis setzen. Zudem erhält die Bundesnetzagentur zusätzliche Aufsichtsbefugnisse über die Energielieferant:innen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in 2./3. Lesung.