Wir sorgen für Sicherheit im Wandel
Die Botschaft dieses Haushaltes ist klar: Wir handeln und bekämpfen die Krisen, sind international verlässliche Bündnispartner und stärken sozialen Zusammenhalt und Klimaschutz. Mit zukunftsorientierten Investitionen schaffen wir nachhaltiges Wachstum, unternehmerische Sicherheit und damit auch sichere Arbeitsplätze. All das leisten wir, ohne die Nettokreditaufnahme zu erhöhen.
Wir entlasten die Bürger:innen spürbar
Der Krieg in der Ukraine hat auch die Energiepreise in Deutschland ansteigen lassen. Das bekommen viele Bürger:innen zu spüren – vor allem Sozialhilfempfänger:innen, Geringverdiener:innen und Familien. Die Ampel-Koalition hat darauf zügig und entschlossen reagiert. Wir haben zwei umfassende Entlastungspakete in Höhe von mehr als 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, die im Haushalt abgebildet sind und bedürftigen Menschen spürbar und unbürokratisch zugutekommen. So beispielsweise Personen mit einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro: Sie werden um rund 880 Euro (Paar, zwei Erwerbstätige, 2 Kinder) bzw. 540 Euro (Alleinerziehende Person, 2 Kinder) entlastet.
Wir sorgen für mehr Respekt
Der Mindestlohn von 12 Euro kommt! In dieser Woche wird er beschlossen und kann im Oktober in Kraft treten. Er ist eine verdiente Lohnerhöhung für Millionen von Menschen, die jeden Tag hart arbeiten, aber trotzdem kaum über die Runden kommen. Für uns ist es eine Frage des Respekts, dass Arbeitnehmer:innen in Ostdeutschland, Frauen und alle Beschäftigten in Branchen mit schwacher Tarifbindung ab Herbst deutlich mehr Geld in der Tasche haben. Zudem beschließen wir in dieser Woche eine spürbare Rentenerhöhung – im Westen ist es die höchste seit 40 Jahren. Dort steigen die Altersbezüge um gut fünf Prozent, im Osten um sechs Prozent. Auch das ist eine Frage des Respekts: Jeder Mensch soll im Alter in Würde leben können.
Wir investieren in die Bundeswehr
Die Bundeswehr wurde viele Jahre unter konservativer Führung heruntergewirtschaftet. Nun legen wir den Schalter wieder um. Unsere Streitkräfte sollen die Ausrüstung bekommen, die sie brauchen, damit sie die sicherheitspolitischen Aufgaben in Deutschland und innerhalb der NATO wahrnehmen können. Deshalb bringt die Bundesregierung ein Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg. Wir verankern es im Grundgesetz und schaffen so Planungssicherheit für die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldat:innen. Zugleich stellen wir sicher, dass Zukunftsinvestitionen in soziale Sicherheit, Klimaschutz und Digitalisierung nicht zu kurz kommen.
12 Euro Mindestlohn für mehr Respekt
Millionen von Beschäftigten arbeiten hierzulande zu niedrigen Löhnen, Erwerbs- und spätere Altersarmut gehen dabei Hand in Hand. Deshalb haben wir ein zentrales Versprechen abgegeben: Arbeit muss so bezahlt werden, dass jede:r von seinem Lohn leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Wir lösen dieses Versprechen nun ein und beraten in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.
Durch eine einmalige Erhöhung per Gesetz werden Millionen von Arbeitnehmer:innen ab Oktober 2022 mehr Lohn in der Tasche haben, besonders Frauen und Ost-deutsche. Zudem profitieren Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung, da-runter Floristik, Körperpflege, Land- und Tierwirtschaft, Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel. Danach wird die von Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innen besetzte Mindestlohnkommission über künftige Erhöhungsschritte entscheiden.
Zudem erhöhen wir die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro und dynamisieren sie. Steigt in Zukunft der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze. Damit ist eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden weiterhin möglich. Außerdem wird es spürbare Verbesserungen bei den Midijobs geben, also im sogenannten Übergangsbereich bei Verdiensten über 520 Euro. Künftig werden die Sozialbeiträge für Beschäftigte im unteren Übergangsbereich langsamer ansteigen, während Arbeitgeber:innen einen höheren Anteil als bisher leisten müssen. Zudem wird die Obergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Dadurch wird der Anreiz für eine Tätigkeit oberhalb der Minijob-Grenze attraktiver. Dies führt zu einem höheren Verdienst und zu höheren Beitragsleistungen. Damit wird das Risiko der Altersarmut reduziert.
Kräftiges Rentenplus und mehr Geld für Erwerbsgeminderte
Mit einem kräftigen Rentenplus, einem wieder eingeführten Nachholfaktor und einer verbesserten Erwerbsminderungsrente leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche und generationengerechte Alterssicherung. In dieser Woche beraten wir den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in 2./3. Lesung.
Wir sorgen für das kräftigste Rentenplus seit 40 Jahren im Westen: Im Juli steigen die Renten dort um 5,25 Prozent. Auch im Osten ist die Erhöhung so hoch wie lange nicht mehr: hier sind es 6,12 Prozent. In Zeiten steigender Preise ist diese deutliche Erhöhung ein wichtiges Signal, besonders für kleine Renten.
Zudem führen wir den Nachholfaktor wieder ein, der dafür sorgt, dass sich Löhne und Renten im Gleichklang entwickeln. Dank der Rentengarantie bleiben die Renten stabil, wenn die Löhne in Krisenzeiten sinken – allerdings werden mit dem Nachholfaktor die eigentlich durchzuführenden Kürzungen mit den Erhöhungen des Folgejahrs verrechnet. Durch die Corona-Pandemie wäre es 2021 zu einer solchen Rentenabsenkung gekommen, wenn der Nachholfaktor nicht vorübergehend ausgesetzt worden wäre. Inzwischen steigen die Löhne wieder und wir führen den Faktor nun wieder ein.
Zudem wollen wir die Renten für die sogenannten Erwerbsminderungsrentner:innen im Bestand spürbar erhöhen, denn sie sind oft von Altersarmut betroffen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent erhalten, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft. Davon profitieren rund drei Millionen Menschen.
Weg frei für das Sondervermögen Bundeswehr
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende. Das bedeutet: Fortan müssen wir mehr in unsere Verteidigungsfähigkeit investieren. Deshalb beraten wir in dieser Woche abschließend die Gesetzentwürfe der Regierungsfraktionen zur Errichtung des „Sondervermögens Bundeswehr“ und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a).
Der Gesetzentwurf zum Sondervermögen sieht vor, einmalig 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr bereitzustellen. Damit sollen insbesondere bedeutsame und komplexe mehrjährige Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr finanziert werden. So stärken wir die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und stellen sicher, dass die Bundeswehr ihre Bündnisverpflichtungen wahrnehmen kann. Das Sondervermögen soll so genutzt werden, dass im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsaufgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt werden. Nach Verausgabung des Sondervermögens sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden NATO-Fähigkeitszielen zu gewähr-leisten. Zudem werden künftig zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit unabhängig vom Sondervermögen Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern über den Bundeshaushalt finanziert. Auch dieses Ziel wird in das Errichtungsgesetz aufgenommen. Die Bundesregierung wird eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vorlegen.
Zugleich gewährleisten wir die parlamentarische Kontrolle bei der Ausgestaltung. Das Sondervermögen wird durch einfaches Bundesgesetz errichtet und getrennt vom Bundeshaushalt verwaltet. Die aus dem Sondervermögen zu finanzierenden Vorhaben sind in einem Wirtschaftsplan zu benennen und sollen vollständig aus dem Sondervermögen finanziert werden. Der Wirtschaftsplan muss jährlich vom Bundestag, ab dem Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsgesetz, beschlossen wer-den. Seine Realisierung wird von einem beratenden Gremium des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begleitet.
Weiterhin werden wir in der Bundeshaushaltsordnung verankern, dass bei Vorhaben, die ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro überschreiten, der Haushaltsausschuss vor dem Vertragsschluss über die Vorhaben beteiligt wird.
Die Änderung des Artikels 87a Grundgesetz schafft die verfassungsrechtliche Grundlage für die Errichtung des Sondervermögens. Der Bund wird ermächtigt, zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro zu errichten. Die einmalige Kreditermächtigung wird von der Kreditobergrenze der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen.