Arbeit muss sich lohnen

Luiza Licina-Bode befürwortet im Koalitionsausschuss beschlossene Maßnahmen

Das Bundeskabinett hat jetzt u.a. die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen. Der 2015 eingeführte Mindestlohn hat sich bewährt. Die Evaluation des Mindestlohngesetzes hat deutlich gemacht, dass rund vier Millionen Beschäftigte in Deutschland davon profitieren. Negative Auswirkungen wie der Abbau von Arbeitsplätzen oder eine spürbare Beeinflussung des gesamtwirtschaftlichen Preisniveaus sind ausgeblieben.

Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 01. Oktober 2022 entwickeln wir nun dieses bewährte Instrument weiter. Dabei geht es auch um mehr gesellschaftliche Teilhabe. Für uns ist klar: Wer in Vollzeit arbeitet, soll angemessen am sozialen Leben teilhaben können. Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen muss ein Kino- oder Schwimmbadbesuch gelegentlich möglich sein. Das ist eine Frage des Respekts gegenüber hart arbeitenden Menschen.

Gleichzeitig stabilisieren wir die sozialen Sicherungssysteme durch höhere Beiträge und eine Verringerung sogenannter „Aufstockerleistungen“ nach dem SGBII. Denn mit dem höheren Mindestlohn werden weniger Menschen auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen sein.

Über weitere Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns wird die paritätisch besetzte Mindestlohnkommission entscheiden. Den nächsten Beschluss hierzu wird sie zum 30. Juni 2023 fassen. Damit legen wir zeitnah die Entscheidung über die Mindestlöhne wieder in die Hände der Sozialpartner.

Die Durchsetzung des Mindestlohns soll weiter verbessert werden. Daran arbeiten das BMAS und das BMF gemeinsam.

Um auch weiterhin eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu ermöglichen wird auch die Entgeltgrenze für Mini- und Midijobs neu geregelt. Die Minijobgrenze steigt auf monatlich 520 Euro, die Midijobgrenze auf 1600 Euro.

Wer mehr als 520 Euro verdient wird bei den Sozialversicherungsbeiträgen spürbar entlastet. Damit verbessern wir die Anreize für einen Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Arbeit muss sich lohnen.

Dies wird auch durch die weiteren durch den Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmen unterstrichen:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommenssteuer wird rückwirkend zum 01.Januar 2022 um 200 Euro auf 1200 Euro erhöht.
  • Ebenso rückwirkend wird der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben.
  • Die Fernpendlerpauschale wird angehoben. Sie wird rückwirkend zum 01. Januar 2022 auf 38 Cent angehoben und trägt den gestiegenen Preises für Mobilität Rechnung.
  • Die EEG-Umlage fällt weg. Damit unterstützen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft direkt. Dies gilt ab dem 01. Juli 2022.
  • Coronazuschuss von einmalig 100 Euro – damit unterstützen wir erwachsene Beziehende von existenzsichernden Leistungen.
  • Unterstützung für Kinder – ab dem 01. Juli 2022 unterstützen wir von Armut betroffene Kinder mit einem Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat, bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.
  • Corona-Hilfe-Paket zur Unterstützung bei der Steuer. Dies umfasst u.a. die Verlängerung der Home-Office-Pauschale um ein Jahr und verlängert die Abgabefrist für die Steuererklärungen für die Jahre 2020,2021 und 2022.
  • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis zum 30. Juni 2022.
  • Heizkostenzuschuss kommt. Der einmalige Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Nebenkostenabrechnungen anstehen.

Damit hat die Ampelkoalition bereits zahlreiche Maßnahmen angestossen, die die Bürgerinnen und Bürger direkt im eigenen Geldbeutel positiv wahrnehmen werden.