Die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird damit von 24 auf 28 Monate verlängert. Die verabschiedete Regelung ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. Dies gilt auch für die Zugangserleichterungen zu Kurzarbeit und die höheren Leistungssätze bei einer längeren Krankheit.
Hierzu Luiza Licina-Bode: „Die Fortschrittskoalition hilft den Beschäftigten in Kurzarbeit. So werden Arbeitsplätze langfristig gesichert. Es gibt weiterhin viele Branchen, die unter der Pandemie leiden. Die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen stabilisiert Beschäftigungsverhältnisse und beugt Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vor.“
Auch die Hilfen für pflegende Angehörige wurden bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Bei einer akuten Pflegesituation können Beschäftigte weiterhin bis zu 20 Arbeitstage nutzen, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.
Dazu stellt Licina-Bode fest: „Angehörige sind von der Pflege besonders betroffen. Durch Ausfälle in der ambulanten und stationären Pflege in der Corona-Pandemie müssen diese noch mehr leisten. Wir sorgen dafür, dass den Beschäftigten keine Nachteile entstehen.“